Allianz Versicherung wird gerichtlich untersagt Versicherungsnehmer*in zu misgendern
Das Bezirksgericht Favoriten hat dem Antrag einer Versicherungsnehmer*in recht gegeben und der Allianz Versicherung per Unterlassungsauftrag vom 02.04.2024 (GZ: 39 C 273/25d) aufgetragen, „die weitere Verwendung einer geschlechtsbezogenen Anrede sowie wort- und sinngleicher Inhalte gegenüber der klagenden Partei in einem elektronischen Kommunikationsnetz weltweit zu unterlassen“.
Dem Unterlassungsauftrag wurde vorläufige Vollstreckbarkeit zuerkannt, daher muss die Versicherung Misgendering ab sofort unterlassen. Das kann auch umgehend durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (wie Geldstrafen) durchgesetzt werden.
Details zum Verfahren: https://venib.at/unterlassungsauftrag_allianz/
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