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Assistierter Suizid auch im Pflegeheim

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Assistierter Suizid muss auch im Pflegeheim möglich sein. Dass einige Heime über die Hausordnung verbieten, dass sich Bewohner*innen auch nur darüber informieren, ist verfassungs- und menschenrechtswidrig. Darauf haben Volksanwaltschaft und Menschenrechtsbeirat vor einem Jahr aufmerksam gemacht – aber immer noch halten sich nicht alle Einrichtungen daran, kritisiert nun Volksanwalt Bernhard Achitz: „Wir werden die Kommissionen der Volksanwaltschaft ersuchen, im Rahmen der Präventiven Menschenrechtskontrolle besonders auf solche rechtswidrigen Hausordnungen zu achten. Und die Länder als Aufsicht fordere ich auf, solche Klauseln schon in den Förderverträgen für die Einrichtungen eindeutig auszuschließen.“

Investitionen in Palliativversorgung nötig

„Die Durchführung eines Assistierten Suizids ist nicht erlaubt“, hieß es in der Hausordnung einer Einrichtung in Tirol. Eine Schwerpunktprüfung der Volksanwaltschafts-Kommissionen hat gezeigt, dass mehrheitlich keine Möglichkeit zum assistierten Suizid in den Einrichtungen besteht. Im Februar 2024 hat ein Gutachten des Menschenrechtsbeirats der Volksanwaltschaft für Aufmerksamkeit gesorgt: Demnach müssen die Heimträger die im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehene Möglichkeit des straflosen assistieren Suizids für schwerst- und unheilbar Kranke aus Respekt vor der freien Entscheidung der Bewohnerinnen und Bewohner akzeptieren. „Der assistierte Suizid muss aber der allerletzte Ausweg sein. Die Volksanwaltschaft fordert daher vor allem mehr Investitionen in die Hospize, denn das Recht auf würdevolles Sterben kann ohne flächendeckende Angebote der Beratung und Palliativversorgung nicht umgesetzt werden“, sagt Volksanwalt Achitz.

Prüfschwerpunkt „Schmerzmanagement und Palliativversorgung in Alten- und Pflegeheimen“: https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/pruefschwerpunkt-schmerzmanagement-und-palliativversorgung-in-alten-und-pflegeheimen

Gutachten des Menschenrechtsbeirats (Erweiterte Version vom Juni 2024): https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/e1r6/erweiterte-stellungnahme-zu-assistierten-suizid-unbrk-beschluss-2024-06-18-1.pdf

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

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