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EQS-Adhoc: PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte Kapitalmaßnahmen

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EQS-Ad-hoc: PIERER Mobility AG / Schlagwort(e):
Hauptversammlung/Kapitalerhöhung
PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte
Kapitalmaßnahmen

04.04.2025 / 07:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR

 

Wels, 4. April 2025

PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte
Kapitalmaßnahmen

 

Verlust des halben Grundkapitals macht außerordentliche Hauptversammlung
notwendig

Wie bereits kommuniziert, ergibt sich aufgrund einer deutlich reduzierten
Betriebsleistung und einmaliger Restrukturierungsaufwendungen ein deutlich
negatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024. Das Eigenkapital wird zum
31. Dezember 2024 voraussichtlich deutlich negativ sein.

Aufgrund des für das Geschäftsjahr 2024 zu erwartenden negativen
Ergebnisses, das einen Verlust des halben Grundkapitals nach sich ziehen
wird, hat der Abschlussprüfer seine Redepflicht ausgeübt. Aufgrund
zwingender gesetzlicher Vorgaben ist wegen des Verlusts des halben
Grundkapitals eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Diese
soll am 25. April 2025 im House of Brands in Munderfing stattfinden.

Kapitalmaßnahmen zum Ausgabebetrag von € 7,50 werden vorgeschlagen

Als Teil des Maßnahmenpakets für die Erfüllung der 30-prozentigen
Sanierungsplanquoten der KTM-Gruppe beabsichtigt die Gesellschaft, in der
anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung Kapitalmaßnahmen zu
beschließen. Dazu werden der Vorstand und der Aufsichtsrat der
Hauptversammlung vorschlagen, folgende Kapitalmaßnahmen zu einem
Ausgabepreis in Höhe von € 7,50 je Aktie zu beschließen.
 

Barkapitalerhöhung

In einem ersten Schritt soll die außerordentliche Hauptversammlung über
eine Barkapitalerhöhung im Ausmaß von € 150 Mio. unter Gewährung
gesetzlicher Bezugsrechte an die Aktionäre beschließen. Sämtliche Aktien,
für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wird, können von der Pierer Bajaj
AG aufgegriffen werden.

Das allfällige öffentliche Angebot von Aktien der PIERER Mobility AG im
Rahmen der Barkapitalerhöhung wird ausschließlich durch und auf Basis
eines gemäß den Bestimmungen der Prospektverordnung zu erstellenden, von
der FMA zu billigenden und anschließend zu veröffentlichenden
Kapitalmarktprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) erfolgen.
Eine Anlageentscheidung hinsichtlich angebotener Aktien der PIERER
Mobility AG sollte nur auf Grundlage eines solchen Kapitalmarktprospektes
erfolgen.

 

Sachkapitalerhöhung

Darüber hinaus soll in einem zweiten Schritt eine Sachkapitalerhöhung
unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts im Ausmaß von € 200 Mio.
beschlossen werden, die nach erfolgreichem Abschluss der
Restrukturierungsverfahren der KTM-Gruppe durchgeführt werden kann. Zur
Zeichnung dieser Sachkapitalerhöhung wird ausschließlich die
Hauptaktionärin Pierer Bajaj AG zugelassen. Pierer Bajaj AG beabsichtigt
die für das Hochfahren der Produktion bisher zur Verfügung gestellten
Darlehen in Höhe von insgesamt € 150 Mio. (wobei die Auszahlung der
dritten und bisher letzten Tranche in Höhe von € 50 Mio. am gestrigen Tag
erfolgte) als Sacheinlage einzubringen. Ein weiteres in Aussicht
gestelltes Darlehen in Höhe von € 50 Mio. soll ebenfalls als Sacheinlage
eingebracht werden.

Sämtliche der für die Sacheinlage vorgesehenen Darlehen sehen ein
außerordentliches Kündigungsrecht vor, sofern die beschriebene
Sachkapitalerhöhung nicht zum Ausgabebetrag von € 7,50 je Aktie
durchgeführt wird oder der entsprechende Hauptversammlungsbeschluss von
einem Aktionär gerichtlich angefochten wird.

Die finanziellen Mittel für diese Darlehen wurden der Pierer Bajaj AG vom
langjährigen Partner und Aktionär Bajaj Auto zur Verfügung gestellt.

Verwässerung

Bei entsprechender Beschlussfassung in der Hauptversammlung und
vollständiger Zeichnung der Sach- und Barkapitalerhöhung ist davon
auszugehen, dass das Grundkapital der PIERER Mobility AG auf das rund
2,4-fache erhöht wird.

 

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN
NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON
WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG,
ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN
TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER
SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG
RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

 

 

Für weitere Informationen:

Investor Relations

Mag. Hans Lang & Mag. Melinda Busáné Bellér

Tel: +43 676 4140945 bzw. +43 676 4093711

Email: [1]ir@pierermobility.com

Website: [2] https://www.pierermobility.com

 

ISIN: AT0000KTMI02; Valorennummer (Schweiz): 41860974; Wertpapierkürzel:
PKTM; Bloomberg: PKTM SW, PKTM AV; Reuters: PKTM.S, PKTM.VI

Ende der Insiderinformation

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04.04.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group.
www.eqs.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PIERER Mobility AG
Edisonstrasse 1
4600 Wels
Österreich
Telefon: +43 (0) 7242 69 402
E-Mail: ir@pierermobility.com
Internet: www.pierermobility.com
ISIN: AT0000KTMI02
WKN: A2JKHY
Börsen: SIX, Wiener Börse
EQS News ID: 2111658

Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PKTM Bloomberg: PKTM
SW; PKTM AV Reuters: PKTM.S; PKTM.VI

 
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2111658  04.04.2025 CET/CEST

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