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„Der ORF muss sich an gesetzliche Spielregeln halten“

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Eine Woche lang (18. bis 25. März) haben die OÖNachrichten die Textbeiträge auf der „blauen Seite“ von ORF.at gezählt und dabei eine erhebliche Überschreitung der erlaubten Anzahl festgestellt. Laut ORF-Gesetz sind aus Gründen der Machtposition des ORF auf dem Medienmarkt 350 Meldungen pro Woche gestattet. Im besagten Zeitraum waren es 522 Meldungen. Nach mehrmaligem Ersuchen der OÖN um ORF-Stellungnahmen wies der ORF gestern in einer Aussendung den „unterstellten Bruch des ORF-Gesetzes auf das Schärfste“ zurück. Mehr noch, der ORF behauptet, „dass keine Stellungnahme zu den konkreten Vorwürfen angefragt wurde“.

Und das, obwohl die Anfrage der OÖN in einer E-Mail der ORF-Presseabteilung vom 3. April, um 10:03 Uhr, mit folgenden Worten abgelehnt wurde: „… wie telefonisch angekündigt, bleibt es dabei, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Interviews/Stellungnahmen zur blauen Seite gibt“.

„Mehr Text als erlaubt, mehr Reichweite als erlaubt – und das mit Gebührengeldern. Der ORF wird mit der Haushaltsabgabe finanziert. Private Medien leben von Werbung, Abos und Paywalls. Wer zu viel gratis bietet, gefährdet andere. Der ORF muss sich an gesetzliche Spielregeln halten. Journalismus hat einen Wert, auch online“, sagt Neos-Mediensprecherin Henrike Brandstötter im Gespräch mit den OÖN. Die Limitierung von Textbeiträgen bei ORF.at sei sinnvoll: „Sie schützt die Medienvielfalt und sichert, dass der ORF dem gesetzlichen Auftrag nachkommt: Radio und TV zu produzieren und zu senden.“

Dementsprechend argumentiert auch ÖVP-Mediensprecher Kurt Egger: Die von den OÖN ans Licht gebrachte Anzahl von ORF-Meldungen sei „auch deshalb nicht akzeptabel, weil der ORF im Vergleich zu anderen Medien als öffentlich-rechtliches Unternehmen wesentlich von den Einnahmen des Staates finanziert wird”.

Medienminister Andreas Babler (SPÖ) lässt auf OÖN-Anfrage mitteilen, „die Bewertung des vorliegenden Falls obliegt der unabhängigen Behörde“ (KommAustria). Deren Pressesprecher Andreas Kunigk teilt mit: „Allfällige Verfahren der KommAustria, in diesem Fall gegen den ORF, erfordern eine Beschwerde betroffener Dritter oder wenigstens eine Sachverhaltsdarstellung, der die KommAustria nachgehen könnte. Wir sind keine Zensurbehörde, die Angebote von Medienhäusern regelmäßig screent.“

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