Start des Eintragungszeitraums für drei Volksbegehren | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Start des Eintragungszeitraums für drei Volksbegehren

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Zwischen 31. März und 7. April 2025 können Bürgerinnen und Bürger für drei Volksbegehren unterschreiben. Die aktuellen Initiativen „Autovolksbegehren: Kosten runter!“, „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ und „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“ hatten bereits in der Einleitungsphase mehr Unterstützungserklärungen gesammelt als notwendig. Personen, die in dieser Phase des Verfahrens das jeweilige Volksbegehren bereits unterstützt haben, können kein zweites Mal unterschreiben. Die einstige Unterschrift fließt in das Gesamtergebnis ein.

Unterschrieben werden kann entweder online mittels „ID Austria“ oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale. Zur Unterschriftsleistung berechtigt sind Personen, die spätestens am letzten Tag des Eintragungszeitraums (7. April 2025) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und zum Stichtag (24. Februar 2025) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sein, das 16. Lebensjahres vollendet haben und dürfen nicht von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen sein. Diese Kriterien erfüllen derzeit mehr als 6,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher.

Zwtl.: Online-Unterschrift bis 7. April 2025, 20.00 Uhr möglich

Unabhängig von den Öffnungszeiten der Eintragungslokale kann auch mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID Austria) für die Volksbegehren unterschreiben werden. Diese Möglichkeit endet aufgrund gesetzlicher Vorgaben am 7. April 2025 um 20.00 Uhr.

Die Online-Eintragung ist über folgenden Link möglich: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger.

Zwtl.: Hotline des Innenministeriums: 0800 20 22 20

Bei Fragen oder benötigten Hilfestellungen im Zusammenhang mit Volksbegehren stehen unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums zur Verfügung. Diese sind ab 31. März 2025 wochentags (Montag bis Freitag) von 8.00 bis 20.00 Uhr und am 7. April 2025 von 8.00 bis 21.00 Uhr erreichbar.

Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 531 26 2700 erreicht werden. Außerhalb der Betriebszeiten besteht ein Tonbanddienst. Zudem ist das Innenministerium per E-Mail unter wahl@bmi.gv.at erreichbar. Die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren werden am 7. April 2025 nach Ende des Eintragungszeitraums unter dem Link www.bmi.gv.at/volksbegehren bekannt gegeben.

Zahlreiche weitere Volksbegehren sind derzeit zur Unterstützung im Einleitungsverfahren registriert. Allgemeine Informationen zu diesen Volksbegehren, die ebenfalls online oder auf den Gemeinden unterstützt werden können, sind unter www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.

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