Fehlstart in der Energiepolitik: Überstürzte Beschlüsse im Parlament
Die neue Bundesregierung legt nach nur einer Arbeitswoche einen Fehlstart in der Energiepolitik hin, der seinesgleichen sucht. Die vorzeitige Abschaffung der Mehrwertsteuer-Befreiung für PV-Kleinanlagen und ein Energiekrisenbeitrag-Strom, als zusätzliche Abgabe für Anlagenbetreiber*innen, wurden heute in der ersten Nationalratssitzung der neuen Bundesregierung beschlossen. Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) kritisiert diesen fehlgeleiteten Aktionismus scharf – zumal andere beschlussreife Gesetze wie das E-Wirtschaftsgesetz (ElWG) oder das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) fertig in der Schublade liegen.
„Statt die immense Bedeutung heimischer, erneuerbarer Energien für eine leistbare Energieversorgung zu erkennen und diese durch moderne Rahmengesetze zu stärken, schwächt die neue Bundesregierung mit ihren kurzsichtigen Beschlüssen lieber den bereits strauchelnden Wirtschaftsstandort Österreich. Dass derart weitreichende Maßnahmen in einem intransparenten Schnellverfahren durchgepeitscht werden, ist ein fatales Signal. Wir brauchen keine überstürzten Experimente, sondern einen verlässlichen, langfristigen Plan, um die Energiepreise zu senken“
, kritisiert Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria.
Vorzeitiges „Aus“ für Mehrwertsteuer-Befreiung für PV-Anlagen nun fix
Erst vergangenes Jahr eingeführt, wird die Mehrwertsteuer-Befreiung für PV-Anlagen bis 35 kWp mit Anfang April bereits vorzeitig schon wieder abgeschafft. Von den erhofften Budgeteinnahmen von 175 Mio. Euro können damit max. 40 Mio. Euro tatsächlich lukriert werden, und diese auch nur dann, wenn trotz Wiedereinführung der 20-prozentigen Mehrwertsteuer der PV-Ausbau im Kleinanlagensegment uneingeschränkt weitergeht. Davon ist gemäß jüngster Mitglieder-Befragung von PV Austria jedenfalls nicht auszugehen, da 90 % der befragten PV-Unternehmen mit einem schlagartigen Rückgang der Nachfrage rechnen, sobald die Mehrwertsteuer-Befreiung vorzeitig fällt. Die PV-Branche ist über die bewusste Zerstörung von Planungssicherheit und die Kurzfristigkeit der Abschaffung entsetzt. „Tausende Kund*innen sowie PV-Unternehmen werden im Stich gelassen für Nichts“
, schlussfolgert Immitzer.
PV-Anlagen, für die bis einschließlich 6. März ein Vertrag abgeschlossen wurde oder die bis 31. März fertig installiert werden, können die MwSt.-Befreiung noch nutzen. Für Anlagen, bei denen weder der Vertragsabschluss noch die Fertiginstallation in diesen Zeitraum fällt, gilt der Regelsteuersatz von 20 % – alternativ kann die demnächst startende Investitionsförderung der OeMAG beantragt werden.
PV Austria appelliert daher an die neue Bundesregierung, Endkund*innen und PV-Unternehmen nun nicht weiter hängen zu lassen und zumindest rasch die EAG-Investitionsförderung für PV- und Stromspeicheranlagen zu starten.
Neue Abgabe für Anlagenbetreiber*innen
Mit der Verlängerung und Verschärfung des Energiekrisenbeitrag-Strom wird die Produktion von heimischem, erneuerbaren Strom künstlich verteuert, anstatt dessen generelle preisdämpfende Wirkung so zu nutzen, dass auch das im Regierungsprogramm über 20-mal nachlesbare Ziel „leistbare Energie“ schnellstmöglich erreicht wird. Weitere im Vorfeld angekündigte „Pseudosteuern“, wie der Elektrizitätswirtschaftstransformationsbeitrag, konnten erfreulicherweise – vorerst – abgewendet werden.
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