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Hanger: Erste Schritte für gesunde Staatsfinanzen

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“Gesunde Staatsfinanzen sind das Fundament Österreichs. Mit der heutigen Sitzung des Budgetausschusses ebenen wir den Weg für erste umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen”, so heute, Donnerstag, ÖVP-Budgetsprecher Andreas Hanger anlässlich der ersten Sitzung des Budgetausschusses unter dem Vorsitz von Abg. Gabriel Obernosterer. Deshalb standen etliche Beschlüsse zur Budgetsanierung auf der Tagesordnung. Alle Maßnahmen sollen noch mit 1. April in Kraft treten.

Hanger umriss die Eckpunkte der heutigen Maßnahmen:

  • Erhöhung der Bankenabgabe: Für die Jahre 2025 und 2026 sollen Banken bzw. Kreditinstitute zusätzlich zur Stabilitätsabgabe eine Sonderzahlung entrichten. Aus dieser Sonderzahlung werden rund 300 Millionen Euro pro Jahr für die Budgetsanierung generiert. Durch Steuererhöhungen bei der Stabilitätsabgabe soll deren Aufkommen auf rund 200 Millionen Euro jährlich gesteigert werden. Mit Ende des Finanzrahmens 2029 werden die entsprechenden Steuersätze einer Evaluierung unterzogen werden.
  • Die Mehrwertsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen endet mit 1. April 2025. “Hier greift eine Übergangslösung. Bei Vertragsabschluss vor dem 7. März verlängert sich die Befreiung bis Ende 2025”, so Hanger.
  • Einbeziehung von E-Autos in die motorbezogene Versicherungssteuer. Diese sind nach wie vor noch bessergestellt als Benzin- oder Dieselfahrzeuge. “Der Anteil von Elektrofahrzeugen an den Erstzulassungen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen (2024: ca. 128.000 Verbrennungsmotorkraftfahrzeuge, ca. 81.000 Hybridkraftfahrzeuge und ca. 44.000 Elektrokraftfahrzeuge). Dies führt zu einem ansteigenden Aufkommensentfall bei der motorbezogenen Versicherungssteuer”, begründet Hanger diese Maßnahme.
  • Um ein höheres Aufkommen aus der Tabaksteuer zu generieren, wird diese bei Zigaretten und bei Tabak zum Erhitzen erhöht. Das hat zur Folge, dass die Mindestverbrauchssteuer für Zigaretten von 163 Euro auf 175 Euro pro 1.000 Stück angehoben wird. Bei Tabak für Tabakerhitzer, der als Zigarettensubstitut konsumiert wird, wird der Steuersatz von derzeit 180 Euro pro Kilogramm auf 339 Euro pro Kilogramm steigen.
  • Weiters kommt es zu einer Anhebung der Wettgebühr von zwei auf fünf Prozent. Die Gebühr errechnet sich anhand des Umsatzes, der bei Wettanbietern dem Einsatz entspricht.
  • Verlängerung des erhöhten Spitzensteuersatzes von 55 Prozent ab einem Einkommen von einer Million Euro brutto jährlich um weitere vier Jahre bis zum Jahr 2029.

“Mit diesen Maßnahmen legen wir einen guten Grundstock für eine Budgetsanierung. Unsere Aufgabe ist es, die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen, und es liegt in unserer Verantwortung das Budget zu konsolidieren. Wir brauchen auch möglichst rasch budgetwirksame Maßnahmen, um auch auf EU-Ebene ein verlässlicher Partner zu bleiben”, so Hanger.

Hanger erläuterte zudem weitere Maßnahmen, die auf der Tagesordnung standen:

  • Ein weiterer Abänderungsantrag sieht die Verlängerung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgelds für aus der Ukraine vertriebene Personen bis 31. Oktober 2025 vor. “Der Angriffskrieg ist leider auch nach drei Jahren noch immer nicht zu Ende. Daher ist das eine wichtige Unterstützung für die aus der Ukraine vertriebenen Personen”, so Hanger.
  • Im Kinderbetreuungsgeldgesetz ist zudem die Anhebung der Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld von 8.100 auf 8.600 Euro vorgesehen, damit weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraums möglich ist.
  • Ebenfalls vorgesehen ist eine Mietpreisbremse für dieses Jahr: Die Indexierung von Mieten im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes – Altbauten in Kategorie- oder Richtwertmieten – sowie für Genossenschafts- oder Gemeindewohnungen wird dabei ausgesetzt. Damit findet die ursprünglich vorgesehene Valorisierung mit 1. April 2025 nicht statt. (Schluss)

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