Start der Steuerspartage der AK ab 3. März: Telefonische Beratung ab jetzt buchbar
„Holen Sie Ihr Geld zurück!“, lautet der alljährliche Appell der AK Kärnten. „Jeder Euro zählt! Ob Familienbonus, Homeoffice oder Pendlerpauschale: Wir beraten unsere Mitglieder unkompliziert und kostenlos“, sagt AK-Präsident Günther Goach und ruft zum Steuersparen auf. Bernhard Sapetschnig, Bereichsleiter Finanzen in der AK, definiert das Service: „Entweder man holt sich telefonische Auskunft zu Steuerfragen oder man vereinbart einen Beratungstermin. Unsere Steuerexpertinnen und -experten rufen zurück, und während des Telefonats kann auf Wunsch auch über FinanzOnline der Steuerausgleich erledigt werden. Man braucht weder Computer noch Internet, nur den FinanzOnline-Code bzw. die ID-Austria.“
Kärntenweite telefonische Beratung: 050 477-3002: MO bis DO, 13 bis 16.30 Uhr, und FR, 7:30 bis 12 Uhr
Steuersparen schnell und einfach am Telefon
Bis einschließlich 30. April: auch Freitagnachmittag und Samstag!
Terminvereinbarung online: kaernten.arbeiterkammer.at/steuer
oder am Telefon für Ihre Region: MO bis DO, 7.30 – 16.30 Uhr und FR, 7.30 – 12 Uhr
AK Klagenfurt, Tel. 050 477
AK Feldkirchen, Tel. 050 477-5615
AK St. Veit/Glan, Tel. 050 477-5415
AK Villach, Tel. 050 477-5115
AK Spittal, Tel. 050 477-5315
AK Hermagor, Tel. 050 477-5132
AK Wolfsberg, Tel. 050 477-5215
AK Völkermarkt, Tel. 050 477-5515
Unterlagen bereithalten
„Wer beim telefonischen Beratungstermin den Steuerausgleich von uns erledigt haben möchte, benötigt seine Steuerunterlagen und die persönliche Zugangskennung für
FinanzOnline oder die ID-Austria. Pendler sollten außerdem die Ergebnisse des Pendlerrechners bereithalten. Wer Unterhalt bzw. Alimente für Kinder bezahlt hat, braucht zudem Unterlagen zu den tatsächlich bezahlten Unterhaltsleistungen“, fasst Sapetschnig zusammen.
Wichtige Abschreibposten
Ab 2024 werden verschiedene Sozialleistungen jährlich an die Teuerung angepasst: Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag hat sich für 2024 von 520 Euro auf 572 Euro für ein Kind und von 704 Euro auf 774 Euro für zwei Kinder erhöht. Der Mehrkindzuschlag wurde für 2024 von 254,40 Euro auf 279,60 Euro jährlich erhöht. Wer so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, bekommt aufgrund der Negativsteuer 2024 bis zu 1.215 Euro rückvergütet. Für Pendler sind sogar bis zu 1.331 Euro möglich.
Hilfe im Web und mit Broschüren
Ob Onlinerechner, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie Steuertipps oder die Broschüren „Steuer sparen“, „Steuertipps für Eltern“, „Familienbonus Plus“ sowie „Steuerrecht kompakt“, all das findet man unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer
AK-Steuerbilanz für 2024
34.120 Beratungen haben die AK-Steuerexpert:innen 2024 durchgeführt. 27.681 Auskünfte und Durchführungen des Steuerausgleichs fanden am Telefon statt, 4.595-mal wurde der Steuerausgleich im Zuge einer persönlichen Beratung durchgeführt und 1.844-mal wurden schriftliche Anfragen (E-Mails, Briefe, etc.) beantwortet. „In Zeiten der Teuerung wird unsere Hilfe stärker denn je beansprucht und gebraucht. Wir hatten im Jahr 2024 um 1.827 Beratungen mehr als noch 2023“, weist Goach auf einen Anstieg von knapp sechs Prozent hin. Umgerechnet auf 251 Arbeitstage haben die Steuerexpert:innen der AK Kärnten im Vorjahr 136 Termine pro Tag absolviert. Die Kärntner:innen durften sich über eine Steuerrückzahlung von insgesamt knapp zwölf Millionen Euro freuen.
„Einfach und unkompliziert haben wir den Großteil der Beratungen direkt am Telefon erledigt, und das zumeist innerhalb einer halben Stunde. Rund 6.700 dieser Beratungen haben unsere Kolleginnen und Kollegen in den Bezirken durchgeführt“, präzisiert der AK-Präsident und präsentiert eine beeindruckende Bilanz: „In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 150.606 Beratungen durchgeführt und den Kärntnerinnen und Kärntnern damit 52.737.202 Euro an zu viel geleisteten Steuern zurückgeholt!“
“Entlastung dringend nötig!”
„Steuergeld, das zu 80 Prozent von Beschäftigten und Konsumentinnen und Konsumenten aufgebracht wird, muss von der künftigen Bundesregierung zu ihrer Entlastung eingesetzt werden!“, fordert AK-Präsident Günther Goach und nennt Beispiele: „Maßnahmen zu rascher Senkung der Sparquote der Haushalte – wie etwa die Ankurbelung der Bauwirtschaft durch die Wiedereinführung der Abschreibbarkeit von Wohnraumschaffung und -sanierung – müssen Priorität haben.“
Die AK begrüßt die Lockerung der KIM-Verordnung, wonach die Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten ab Juli entschärft werden. Eine Maßnahme, welche nicht nur Konsument:innen die Wohnraumschaffung wieder erleichtert, sondern auch die Bauwirtschaft ankurbelt und damit Arbeitsplätze sichert und schafft. „Da in Zeiten hoher Inflation und gestiegener Zinsen die Schaffung von Wohnraum sowie die Wohnraumsanierung zum finanziellen Kraftakt wird, müssen aus Sicht der AK diese Kosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wieder als Sonderausgaben absetzbar gemacht werden!“, fordert Goach.
Hohe Mobilitätskosten
Ein drängendes Problem sieht die Arbeiterkammer Kärnten auch in den hohen Mobilitätskosten. Viele Pendler, insbesondere in ländlichen Regionen, sind aufgrund der geografischen Gegebenheiten in Kärnten auf ihr Auto angewiesen. Daher plädiert AK-Präsident Günther Goach: „Um Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu unterstützen, braucht es einen kilometerabhängigen Absetzbetrag anstelle des aktuellen Pendlerpauschales.“ Das Kilometergeld für Pkw, Motorrad und Fahrrad wurde mit Jänner 2025 auf 50 Cent pro Kilometer angehoben. „Wir begrüßen die Verbesserung, angesichts der massiv gestiegenen Kosten haben wir uns jedoch eine deutlichere Entlastung gewünscht. Idealerweise sollte das Kilometergeld auf mindestens 60 Cent pro Kilometer steigen und jährlich an die Inflation angepasst werden“, so der AK-Präsident.
Anpassung an Inflation
Die Abschaffung der Kalten Progression im Herbst 2022 war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibt die Entlastung angesichts der hohen Inflation begrenzt. So bringt ein Bruttoverdienst von 3.300 Euro lediglich etwa 39 Euro netto mehr pro Monat.
Goach kritisiert, dass „viele Steuergrenzen wie Kilometergeld, Tag- und Nächtigungsgelder sowie der Steuerfreibetrag für Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht an die Inflation angepasst wurden“. Auch die Zuverdienstgrenze von 730 Euro sollte angehoben werden.
Kaum Unterstützung beim Finanzamt
„Immer mehr Ratsuchende wenden sich an die Arbeiterkammer, da es beim Finanzamt keine persönlichen Termine gibt und man im Call-Center bei Telefonanfragen oftmals sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Leider landen viele, die auf Hilfe angewiesen sind, nie bei einem ‚Finanzbeamten‘, sondern erhalten nur allgemeine Auskünfte“, kritisiert der AK-Präsident, der die geplante Zwei-Phasen-Authentifizierung für den Einstieg bei FinanzOnline als eine zusätzliche Zugangsbeschränkung sieht. „Vor allem Menschen ohne entsprechende technische Ausrüstung und Know-how werden in weiterer Folge die Arbeitnehmerveranlagung wieder mittels Papierformular einreichen.“
Die Arbeiterkammer Kärnten fordert:
- Einen kilometerabhängigen Absetzbetrag statt des Pendlerpauschales.
- Eine inflationsangepasste Erhöhung des Kilometergeldes und in weiterer Folge die kontinuierliche Anpassung an die Inflation.
- Bei Schaffung von Wohnraum und Wohnraumsanierung müssen die Sonderausgaben als Abschreibposten wieder eingeführt werden.
- Wiederherstellung des Finanzamtsservice auf die „alte“ Qualität: z.B. mehr Personal, damit Arbeitnehmer:innen schneller Auskünfte und zu viel bezahlte Steuern zurückerhalten.
- Während Unternehmen Unwetterschäden über Jahre hinweg steuerlich absetzen können, dürfen Beschäftigte diese nur einmalig geltend machen und sind zudem mit dem steuerpflichtigen Einkommen begrenzt. Eine zeitlich unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit von Unwetterschäden auch für Arbeitnehmer:innen muss eingeführt werden
Beispiele aus der Beratung
Beispiel 1: Ein geschiedener Facharbeiter hatte für vier Jahre die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten. Er kam zu den Steuerexpert:innen in die AK und ließ sich zur Aufteilung des Familienbonus Plus beraten. Bei der Kontrolle der Bescheide fiel zudem auf, dass neben dem halben Familienbonus Plus auch noch der Unterhaltsabsetzbetrag fehlte und der Mann außerdem noch Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro hatte. Insgesamt erhielt er für vier Jahre eine Gutschrift von rund 5.800 Euro.
Beispiel 2: Ein Ehepaar mit einem siebenjährigen Kind hat noch nie eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Der Mann ist Angestellter und seine Frau hatte die vergangenen Jahre kaum Einkünfte. Die AK hat die Arbeitnehmerveranlagungen für 2019 bis 2023 durchgeführt. Es wurden Familienbonus Plus, Werbungskosten, Alleinverdienerabsetzbetrag und Pendlerpauschale/Pendlereuro geltend gemacht. In Summe konnte die AK für die Jungfamilie rund 14.000 Euro mit Zinsen für diese fünf Jahre vom Finanzamt zurückholen. Mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung hätte sie nur rund 20 Prozent dieser Summe zurückbekommen.
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