FW-Fürtbauer: Belegerteilungspflicht erst bei einem Netto-Umsatz über 35 Euro sicherstellen!
Seit 2016 ist jeder Unternehmer verpflichtet, bei Barzahlungen einen Kassenbeleg auszustellen und dem Kunden zu übergeben – die sogenannte Belegerteilungspflicht. Diese Maßnahme soll Steuerbetrug verhindern bzw. minimieren. Bereits die Einführung dieser Pflicht sorgte für großen Ärger, da sie eine zusätzliche bürokratische Hürde darstellt. Nun führt das seit Jänner 2025 geltende Pfandsystem für Getränke-Kunststoffflaschen und Getränkedosen zu weiterem Unmut. Mit der Einführung des neuen Pfandsystems und der Erhebung von 25 Cent pro Verpackung beim Verkauf sollen jährlich rund 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen recycelt werden. Bis 2027 soll eine Rücklaufquote von 90 Prozent erreicht werden, um das Wegwerfen von Flaschen und Dosen massiv zu reduzieren und hochwertige Getränkeverpackungen im Kreislauf zu halten.
Inwieweit das neue Pfandsystem und insbesondere die Rücknahme des Pfandguts für alle Verkäufer – darunter Supermärkte, die Gastronomie, Veranstaltungsbetriebe, aber auch Würstelstände, Trafiken und Tankstellen – administrierbar sein wird, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Gerade kleinere Betriebe sind stark verunsichert. Deshalb sind mögliche Erleichterungen bei der Umsetzung des Pfandsystems – vor allem aber auch in Bezug auf die Belegerteilungspflicht – dringend notwendig.
NAbg. KommR Michael Fürtbauer, OÖ-Landesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft dazu: „Würde ein Unternehmer nun beispielsweise eine Dose im Supermarkt zurückbringen und dafür 25 Cent rückerstattet bekommen, müsste er absurderweise eine Belegführung für die Buchhaltung nachweisen. Dabei erhält man bereits einen Beleg aus dem Automaten bei der Gebinderückgabe sowie einen Gutschriftsbeleg an der Kassa – beide auf Thermopapier. Das kann es ja nicht sein! Die Freiheitliche Wirtschaft fordert daher die zukünftige Regierung auf, die Belegerteilungspflicht erst bei einem Netto-Umsatz über 35 Euro sicherzustellen!“
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