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Welttag der Sozialen Gerechtigkeit: Volksanwaltschaft erinnert an Soziale Grundrechte

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Vor dem UNO-Welttag der Sozialen Gerechtigkeit (20. Februar) erinnert Volksanwalt Bernhard Achitz daran, dass die sozialen Grundrechte noch immer nicht in der österreichischen Verfassung verankert sind. „In der innenpolitischen Diskussion der vergangenen Wochen wurden immer wieder Eingriffe in die Menschenrechte vorgeschlagen. Aber immerhin steht die Europäische Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang. Eingriffe unterliegen also der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs“, so Achitz: „Auch ein Eingriff in soziale Rechte sollte der Kontrolle des VfGH unterliegen. Eine moderne Verfassung sollte nicht nur Grund- und Freiheitsrechte garantieren, sondern auch soziale Grund- und Menschenrechte.“

Beispiele: Absicherung bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit

„Auch im Regierungsprogramm steht, dass die Verhandlungen über einen umfassenden Grundrechtskatalog wiederaufgenommen werden sollen. Passiert ist aber nichts. Vielleicht bringt die nächste Bundesregierung da mehr weiter – notwendig wäre es“, sagt Achitz. „Es wäre gut, zum Beispiel das Recht auf gute Arbeitsbedingungen, das Recht auf Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit in der österreichischen Verfassung zu verankern. In einem modernen Staat sollten nicht nur Freiheits- und Eigentumsrechte in der Verfassung stehen, sondern auch soziale Rechte!“ Als Beispiele nennt er das Recht auf ein Dach über dem Kopf, auf Arbeit, auf Altersversorgung, auf Versorgung bei Krankheit und Unfall. „Das gibt es in Österreich alles, aber nur auf Basis von einfachen Gesetzen, die sehr schnell geändert werden können, wie man bei Einschnitten in die Pensionen gesehen hat, oder bei der Abschaffung der Mindestsicherung und ihrer Ersetzung durch die Sozialhilfe.“ Die Absicherung in der Verfassung wäre stärker und dauerhaft.

Soziale Menschenrechte stärken politische Grundrechte

„Garantierte soziale Menschenrechte würden auch zur Durchsetzung der politischen Rechte beitragen. Denn wer seine ganze Kraft und Zeit aufbringen muss, um etwas zum Essen und ein Dach über dem Kopf zu haben, der wird in vielen Fällen nicht mehr genug Energie übrig haben, um seine Meinungs- und Redefreiheit wahrzunehmen“, sagt Achitz.

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „NGO-Forum Soziale Grundrechte“

Die Volksanwaltschaft legte 2022 ihren Sonderbericht „NGO-Forum Soziale Grundrechte“ vor, den sie an den Nationalrat und Bundesrat sowie auch an alle neun Landtage übermittelte. Dafür sammelte die Volksanwaltschaft Vorschläge von zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft.

Download: https://tinyurl.com/2ycs837s

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

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