12.000 Anträge in 50 Tagen zum „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2025“ eingereicht
Seit 2023 können bezugsberechtigte Landsleute den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ beantragen und sich 1.000 Euro Unterstützung pro Jahr sichern. „26.400 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher haben getreu dem Motto ,daheim vor stationär‘ für die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden den Antrag zum ,NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2024‘ gestellt. Eine Evaluierung zeigte, dass ältere Menschen das Geld zu über 50 Prozent für Mobile Dienste verwenden, während jüngere Menschen das Geld zu mehr als 50 Prozent für Therapien verwenden. Damit haben wir genau unser Ziel erreicht: Die Menschen wissen selbst am besten, wofür sie die Unterstützung aufwenden, damit sie zu Hause bleiben können“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
„Seit 1. Jänner können Pflege- und Betreuungsbedürftige den ,NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2025‘ auf der Website des Landes Niederösterreich auf www.noe.gv.at beantragen und wieder 1.000 Euro Unterstützung erhalten. Rund 12.000 Anträge sind in den ersten 50 Tagen des Jahres bereits eingelangt“, so Teschl-Hofmeister. Bezugsberechtigt sind Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe 3, Personen mit Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz sowie Kinder und Jugendliche ab Pflegestufe 1. In Fällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann die Antragstellung über die NÖ Pflegehotline 02742 / 9005 – 9095 werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr erfolgen.
Das Geld des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks kann beispielsweise für Heilbehelfe und Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, für die Inanspruchnahme einer sozialen Alltagsbegleitung oder auch für andere Dienstleistungen verwendet werden. Gerade die Soziale Alltagsbegleitung erfreut sich großer Beliebtheit. „Dieses niederschwellige Angebot hilft den Betroffenen weitgehend eigenständig und länger fit zu bleiben. Das hilft bei der Erfüllung des Wunsches, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Zudem hat das Leistungsangebot der Sozialen Alltagsbegleitung eine positive Auswirkung auf den stationären Pflegebereich“, erklärt die Landesrätin.
Das Angebot ist nicht auf kurzfristige Einsätze ausgelegt. So beträgt die Mindesteinsatzdauer zwei Stunden und soll sechs Stunden nicht überschreiten. In der Regel können pro Monat 20 Einsatzstunden und pro Jahr bis zu 150 Einsatzstunden mit dem Land verrechnet werden. Im Bedarfsfall kann der Zuschuss für bis zu 40 Stunden pro Monat bzw. 300 Stunden pro Jahr gewährt werden. Die betreute Person hat einen Kostenbeitrag zu leisten. „Unser Ziel ist, dass dieses Angebot in den kommenden Jahren flächendeckend in Niederösterreich etabliert wird“, sagt Teschl-Hofmeister.
2018 wurde das Modell der Sozialen Alltagsbegleitung als Pilotversuch in Niederösterreich ins Leben gerufen. Durch die stetig steigende Nachfrage und die positive Resonanz wurde das Modell 2022 in die Regelfinanzierung aufgenommen.
Weitere Rückfragen beim Büro LR Teschl-Hofmeister unter 02742/9005-12655, Mag. (FH) Dieter Kraus, und E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.
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