VIRUS zu S1-Lobautunnel: Mit SP-V Konsultation beginnt nun nächster Schritt zur verpflichtenden Rechtsbereinigung
Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, ist auf der Homepage des Bmk nun der Umweltbericht der “Strategischen Prüfung Verkehr” betreffend den S1-Abschnitt Schwechat-Süßenbrunn (beinhaltend Lobautunnel) zur öffentlichen Stellungnahme binnen sechs Wochen verfügbar. Sprecher Wolfgang Rehm: „Damit beginnt nun der nächste Schritt der unionsrechtlich verpflichtenden Rechtsbereinigung um auch redaktionell die S1 aus dem Bundesstraßengesetz zu beseitigen, rechtlich ist sie, wie sich voriges Jahr herausgestellt hat, ohnehin dort nicht festgeschrieben.“
Mit dem laufenden EU-rechtlich vorgegebenen Prozess zur Strategischen Umweltprüfung habe die Klimaschutzministerin konsequent und auf dem Boden vorrangigen Rechts die Schlussfolgerung aus der 2021 durchgeführten Evaluierung des Bundessstraßenbauprogramms gezogen und die weiteren Schritte eingeleitet. „Der nun vorliegende mehr als 500-seitige Umweltbericht ist ein Schlüsselelement dieses Prozesse wird nun von uns genau durchgearbeitet werden. Die erste kurze Durchsicht des Berichtes zeigt als Ergebnis eine Empfehlung für die Herausnahme der S1 aus dem Bundestraßengesetz wegen der hohen Verkehrsbelastung durch das Vorhaben, der Umweltauswirkungen sowie der hohen Kosten“, so Rehm. Nun könne die Öffentlichkeit zum Umweltbericht Stellung nehmen, bevor der Prozess zum Abschluss gebracht werden kann.
„In den Jahren 2021 und 2022 gab es ein Aufheulen von Vertretern der Betoniererparteien, die in Folge das Bundesstraßengesetz als vermeintlichen Strohhalm überstrapazierten. Dies erwies sich allerdings als juristische Minderleistung, die nicht einmal tragfähig sein könnte, stünde die S1 tatsächlich im Bundesstraßengesetz,“ so Rehm. Wie sich mittlerweile herausgestellt habe, sei historisch EU-Recht verletzt worden und sei der Eintrag der S1 im Verzeichnis des Bundesstraßengesetzes unangewendet zu lassen, stehe daher rechtlich nicht im Verzeichnis. Ob Nationalratsabgeordnete nun einer redaktionellen Herausnahme zustimmen würden oder nicht sei im Ergebnis egal. Wenn sie dies nicht tun würden, verletzten sie allerdings ihre Rechtsbereinigungspflicht und machten sich einer unionsrechtswidrigen Unterlassung schuldig. „Das ist dieses Relikt aus der Altbetonzeit nicht wert, es wird Zeit diesen zukunftshemmenden Ballast abzuwerfen und die Projektaltlast Lobautunnel endlich restlos zu entsorgen“, so Rehm abschließend.
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