EBM-Beirat: Ermittlungs- und Beschwerdestelle erfährt Zuspruch von Betroffenen und Polizei | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

EBM-Beirat: Ermittlungs- und Beschwerdestelle erfährt Zuspruch von Betroffenen und Polizei

0 81

Zum Jahrestag der Einrichtung der Beschwerde- und Ermittlungsstelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) am 22. Jänner meldet sich der EBM-Beirat zu Wort: „Die EBM erfährt viel Zuspruch und wir erkennen hohen Einsatz aller Beteiligten in dieser Pionierphase“, so der Beiratsvorsitzende
Meinrad Handstanger, ehemaliger Senatspräsident im Verwaltungsgerichtshof.

Hohe Akzeptanz bei Betroffenen und Polizeibediensteten

Die Anzahl der eingebrachten Beschwerden übertreffe die Kalkulationen des Gesetzgebers bei weitem. Statt der durchschnittlich 300 Vorwürfe der letzten Jahre hätten sich nach der Einrichtung der Stelle im letzten Jahr bereits mehr als 500 Personen beschwert. Der Beirat erkennt darin das steigende Vertrauen von Betroffenen in eine wirksame Aufklärung. Aber auch unter den Exekutivbediensteten habe sich die EBM dem Vernehmen nach einen Ruf als professionelle Einheit erworben.

„An der hohen Akzeptanz der EBM kann man ablesen, wie ein tätiges Bekenntnis zur Fehlerkultur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger stärken kann und gleichzeitig allen Polizistinnen und Polizisten nützt, die eine gute Arbeit leisten“, sagt Handstanger. Auch die Zusammenarbeit zwischen EBM-Leitung und EBM-Beirat laufe tadellos.

Entwicklungsbedarf bei Personalausstattung und gesetzlichen Rahmenbedingungen

Für die weitere Aufbauarbeit hat der EBM-Beirat bereits in seinem zweiten Zwischenbericht zum Jahresende einige Entwicklungsfelder ausgemacht, die in der kommenden Gesetzgebungsperiode besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Im Vordergrund steht die angespannte Personalsituation. Aber auch legistisch sind Nachbesserungen erforderlich, um die wirksame Untersuchung aller Misshandlungsvorwürfe gewährleisten zu können.

„Die EBM ist ein Instrument der Prävention, nicht der Sanktion. Sie dient nur der Ermittlung, nicht der Bestrafung. Daher messen wir den Erfolg der EBM daran, wie rasch, gründlich und unabhängig die Vorwürfe untersucht werden. Dazu braucht es weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen“, erklärt der Beiratsvorsitzende: „Die EBM soll jeden Fall erschöpfend ermitteln können, die Rechtsprechung kommt dann der unabhängigen Gerichtsbarkeit zu.“

Am 22. Jänner 2024 hat die Beschwerde- und Ermittlungsstelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) ihre Arbeit aufgenommen. Sie wurde eingerichtet, um Vorwürfe gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wirksam zu untersuchen – also rasch, gründlich und unabhängig alle möglichen Beweismittel zu erheben. Österreich reagiert damit auf internationale Empfehlungen und Kritik von NGOs, die weitere Fortschritte bei der Verhütung von Misshandlungen anmahnten.

Gleichzeitig hat der unabhängige EBM-Beirat, beschickt von öffentlich-rechtlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, seine Arbeit aufgenommen. Die Aufgabe des EBM-Beirats ist es insbesondere systemische Mängel und bestehenden Gestaltungsbedarf zu erkennen, aufzuzeigen und die EBM sowie den Innenminister zu beraten.

Die genannten Dokumente und weitere Informationen finden sich unter:
Unabhängiger Beirat Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM-Beirat)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Inneres

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.