Zwischenbericht EBM-Beirat an Innenminister: Weiter Entwicklungsbedarf für wirksame Ermittlungen von Misshandlungsvorwürfen
Wien (OTS) – Der Unabhängige EBM-Beirat hat zum Jahresende seinen zweiten Zwischenbericht an den Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner übermittelt. In dem Schreiben vom 11. Dezember 2024 nennt der EBM-Beirat vier Punkte, die in der kommenden Gesetzgebungsperiode besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Der Bericht basiert auf den Erkenntnissen des Beirats aus seiner Tätigkeit im Jahr 2024.
Video: Verfügbarkeit objektiver Beweismittel weiter verbessern
Die Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe (EBM) wurde eingerichtet, um Misshandlungsvorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten unabhängig, objektiv, gründlich und rasch aufzuklären. Zur Verbesserung der objektiven Beweislage regt der EBM-Beirat in seinem Zwischenbericht weitere Fortschritte bei der Dokumentation insbesondere im Polizeigewahrsam an. Die Aufzeichnungen sollten dabei eine unparteiische Beweisfunktion erfüllen.
Zweitens thematisiert der Beirat den Austausch zwischen Staatsanwaltschaften und EBM. Aus einem intensiveren Austausch könnten die Ermittlungsteams der EBM insbesondere wichtige Erkenntnisse für die Wirkung ihrer Tätigkeit ziehen.
Drittens weist der Beirat darauf hin, dass die Überschreitung von Gebiets- oder Sprengelgrenzen in den örtlichen Bereich einer LPD für die EBM keine zusätzlichen Erledigungsschritte erfordern sollte. Insbesondere im Bereich des BMI sollten amtsbekannte Sachverhalte der EBM bei allen Ermittlungen ohne weiteres zugänglich sein.
Zusätzliche Planstellen notwendig
Abschließend verweist der Beirat auf seine erste Empfehlung vom 9. Oktober 2024 zur Personalsituation. Für eine effiziente Aufgabenerfüllung wären angesichts des höher als angenommen ausfallenden Beschwerdeaufkommens die Schaffung und Besetzung von zusätzlichen Planstellen erforderlich. Bei allen Planstellen sollen die Einstufungen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung des Gesetzgebers entsprechen und die Multiprofessionalität gewährleistet sein.
Die EBM und ihr unabhängiger Beirat
Mit 21. Jänner 2024 wurde eine eigene bundesweit zuständige Ermittlungs- und Beschwerdestelle zur Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes eingerichtet (Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe – EBM). Die EBM ist beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt. Zur begleitenden strukturellen Kontrolle der EBM unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Grund- und Menschenrechte wurde der EBM ein weisungsfreier und multiprofessioneller Beirat zur Seite gestellt. Ziel der Tätigkeit des EBM-Beirats ist es unter anderem, systemische Mängel und bestehenden Gestaltungsbedarf zu erkennen, aufzuzeigen und zu beraten.
Die genannten Dokumente und weitere Informationen finden sich unter
Unabhängiger Beirat Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM-Beirat)
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