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Bürokratieabbau für Stiftungen dringend erforderlich!

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Vereine werden in wenigen Tagen, GmbHs in wenigen Wochen gegründet – im Falle gemeinnütziger Stiftungen braucht es für die Gründung nach aktueller Rechtslage hingegen ein mehrmonatiges Prozedere und einen enormen Rechtsberatungsaufwand. Grund dafür ist die Zuständigkeit gleich mehrerer Behörden und eine komplizierte, unzeitgemäße Kompetenzverteilung zwischen Bund und Land, die der Entfaltung einer Kultur der Philanthropie in Folge der Gemeinnützigkeitsreform diametral entgegenstehen.

Will jemand durch die Errichtung einer gemeinnützen Stiftung sein Vermögen der Allgemeinheit schenken, so sind dafür im Falle einer Bundesstiftung die jeweiligen neun Landesstiftungsbehörden, das Finanzamt für Großbetriebe und die Finanzprokuratur zuständig. Strebt die Stiftung auch noch einen Bescheid auf Spendenbegünstigung an, kommt mit dem Finanzamt Österreich noch eine weitere Behörde ins Spiel. Sämtliche Instanzen prüfen dabei in verschiedenen Verfahren mit oft unterschiedlichen Rechtsauslegungen die jeweilige Stiftungsurkunde mehrfach auf Gemeinnützigkeit. „So mache Stifterin und so mancher Stifter haben, von diesem kafkaesken Verfahren entnervt, ihren Wunsch aufgegeben, der Gesellschaft nachhaltig etwas zurückzugeben“, zeigt sich Günther Lutschinger, Geschäftsführender Vorstand des Verbandes für gemeinnütziges Stiften, besorgt.

One-Stop-Shop-Prinzip für mehr gemeinnützige Stiftungen
„Um diesen Behörden-Dschungel zu durchforsten, braucht es Vereinfachungen im Bundesstiftungs- und Fondsgesetz ebenso wie im Privatstiftungsgesetz, und ganz konkret die Zusammenlegung der Zuständigkeit zweier Finanzämter ins Finanzamt Österreich“, teilt Lutschinger den Wunsch vieler Stiftender. Mit der viel beachteten Gemeinnützigkeitsreform 2023 sind die steuerlichen Bedingungen für gemeinnütziges Stiften signifikant verbessert worden. Um dieser Reform zu entsprechen, müssen Stiftungsurkunden hunderter Stiftungen und Fonds in den nächsten Jahren angepasst werden. „Wird dieses Geflecht mit drei verschiedenen Behörden, die für jede kleine Änderung in einer Stiftungsurkunde zuständig sind, nicht bald entwirrt, so kommt es nicht nur bei Neugründungen, sondern auch bei der Modernisierung der Satzungen in absehbarer Zeit zu einem Stillstand – mit verheerenden Auswirkungen für den Stiftungsstandort Österreich“, warnt Lutschinger. Bereits jetzt hat die österreichische Stiftungslandschaft im internationalen Vergleich großen Aufholbedarf. In der Schweiz sind fast 20 Mal so viele Stiftungen für das Gemeinwohl aktiv.
„Die Verfahrenskonzentration auf eine Behörde, die Entbürokratisierung der entsprechenden Stiftungsgesetze und die Zusammenlegung der steuerlichen Zuständigkeit auf ein Finanzamt würden nicht nur den Stiftungssektor entlasten, sondern auch die Behörden. Dies wäre ein gelungenes Beispiel für den vielbeschworenen Bürokratieabbau im Land, der sich im neuen Regierungsprogramm garantiert wiederfindet“, ist sich Lutschinger sicher.

Der Verband für gemeinnütziges Stiften ist der Zusammenschluss von 130 gemeinnützigen Stiftungen und Mitglied der europäischen Stiftungsszene. Er unterstützt Stiftungen bei ihrer wertvollen, gemeinnützigen Arbeit, sorgt für die Vernetzung zwischen den Akteur*innen und hält Aus- und Weiterbildungsangebote bereit. Aktuell sind rund 770 gemeinnützige Stiftungen mit einem Vermögen von rund 7 Mrd. Ꞓ in Österreich tätig. Sie investieren 115 Mio. Ꞓ pro Jahr in gemeinnützige Bildungs-, Forschung-, Umwelt- und Sozialprojekte. Weitere Infos: https://www.gemeinnuetzig-stiften.at

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