Edtstadler: Wichtiger Schritt für Neuregelung der Handydaten-Sicherstellung
Mit dem gemeinsamen Antrag von ÖVP und Grünen sei ein weiterer wichtiger Schritt erfolgt, um Sicherung von Datenträgern wie Handys oder Laptops zu regeln, so die ÖVP-Abgeordnete und Verfassungs- und Europaministerin Karoline Edtstadler heute. “Der parlamentarische Prozess kann nun in Gang gesetzt werden. Damit ermöglichen wir eine rechtzeitige Beschlussfassung am 11. Dezember im Nationalrat”, betont Edtstadler.
Allerdings verfügen ÖVP und Grüne derzeit über keine parlamentarische Mehrheit. Edtstadler: “Es gilt daher, nun auf Basis des vorliegenden Antrags mit SPÖ und NEOS eine Mehrheit zu finden. Der weitere parlamentarische Prozess sollte auch genützt werden, um Expertinnen und Experten beizuziehen, um eine Lösung im Dezember – und somit vor Ablauf der Frist des VfGH – beschlussfähig zu machen.”
“Eine Neuregelung zur Sicherstellung von Handys und zum Schutz der Beschuldigtenrechte ist dringend notwendig, darauf weise ich seit Jahren hin. Mit dem nun eingebrachten Antrag kommen wir einer grundrechtskonformen Sicherstellung von Datenträgern einen bedeuteten Schritt näher. Es gilt jetzt gemeinsam mit SPÖ, NEOS und Expertinnen und Experten weiter an dieser wichtigen Materie zu arbeiten”, so Edtstadler abschließend.
Wichtige Änderungspunkte nach dem Begutachtungsverfahren im Überblick:
- Einführung einer neuen Ermittlungsmaßnahme für die “Beschlagnahme von Datenträgern und Daten”, die eine vorherige gerichtliche Entscheidung verlangt. Dadurch wird im Sinne des VfGH-Erkenntnisses die Sicherstellung von Gegenständen von jenen von Datenträgern, die potenziell sensible Daten enthalten, getrennt.
- Erhöhung der Begründungspflicht für die Anordnung der Staatsanwaltschaft und die gerichtliche Entscheidung. Verpflichtung zur Einschränkung des Datenzugriffs durch Umschreibung der Datenkategorien, Zeitraum und Dateninhalte.
- Ausdrückliche gesetzliche Verankerung der Möglichkeit der Beschlagnahme von Daten “in der Cloud”.
- Nichtigkeitssanktionen von Ergebnissen einer Auswertung, wenn die Ermittlungsmaßnahme nicht rechtmäßig angeordnet und bewilligt wurde.
- Sicherstellung einer erhöhten Transparenz; Beteiligungsmöglichkeiten von Beschuldigten und Opfern bei der Selektion von erheblichen Tatsachen; erhöhter Rechtsschutz.
- Stärkung der unabhängigen Aufsicht, in dem die Befugnisse der bzw. des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz auch in Bezug auf die neuen Ermittlungsmaßnahmen ausgebaut werden.
- Neuregelung des Beginns und der Beendigung des Ermittlungsverfahrens.
- Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung, Herabsetzung der Höchstdauer eines Ermittlungsverfahrens.
- Verschärfung der Regelungen im Dringlichkeitsverfahren vor den Journalrichterinnen und Journalrichtern.
- Verbesserungen im Bereich des Opferschutzes.
- Verbesserung der Rechtsposition der Opfer im Bereich der Entschädigung.
- Neue Regelungen betreffend die Beschlagnahme, Ausfolgung und Verwertung insbesondere von Vermögenswerten im Fall von “Kryptowährungen”.
- Veröffentlichungspflicht der rechtskräftigen Entscheidungen der Oberlandesgerichte.
(Schluss)
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