Skandal: Schubhaftanweisung bei Asylantrag | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Skandal: Schubhaftanweisung bei Asylantrag

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Beim Versuch in der Polizeidienststelle Pappenheimgasse 33 einen Asylantrag zu stellen, droht eine Polizistin unserer Rechtsberaterin damit, unsere Klientin in Schubhaft zu nehmen, wenn sie jetzt einen Asylantrag stelle.

Die Polizistin startet bereits auf einer hohen Eskalationsstufe in das Gespräch mit unserer Rechtsberaterin, empört sich darüber, dass unsere Klientin ihrer Meinung nach nicht gut genug Deutsch spricht und behauptet, ein Asylantrag sei aussichtslos, “da bekäme sie höchstens die graue Karte (sic!).“

Unsere Rechtsberaterin verließ die Polizeidienststelle ohne einen Antrag zu stellen, um eine Retraumatisierung unserer Klientin zu verhindern.

Wir erinnern: Der EUGH stellte fest, dass allen Afghaninnen – ohne Einzelfallsprüfung- wegen der immensen Verfolgung aufgrund ihres Geschlechts durch die islamistischen Taliban internationaler Schutz, also Asyl, zusteht.

Auch wenn österreichische Boulevard-Politiker:innen noch so sehr versuchen, sich über dieses Recht zu stellen und ankündigen, dass sie jeden Fall genau prüfen werden:

Wir kämpfen für das Recht jeder einzelnen Afghanin!

Der Vorfall ereignete sich bereits vergangene Woche. Eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ist bereits eingebracht worden. Diese soll prüfen, ob das Innenministerium seine Mitarbeiter:innen angewiesen hat, allen afghanischen Frauen mit Schubhaft im Fall der Asylantragsstellung zu drohen.

“Wir lassen uns von diesen Behördenschikanen nicht abschrecken!

Asyl in Not kämpft stets für die größtmögliche Autonomie unserer Klient:innen, nur das garantiert ihre Selbstbestimmung. Und die stärkste Position bietet nun einmal ein eigenständiger Asylstatus, das Recht auf internationalen Schutz.”, so Kübra Atasoy, Vorsitzende von Asyl in Not.

Daher prüfen wir auch bereits abgeschlossene Verfahren und fordern alle afghanischen Frauen auf, unsere Beratung in Anspruch zu nehmen.

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