Bauernbund-Etappensieg in Brüssel: EU-Entwaldungsverordnung verschoben
Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hat heute angekündigt, die geplante Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation – EUDR) um zwölf Monate zu verschieben. Ursprünglich hätte die Verordnung ab 30. Dezember 2024 in Kraft treten sollen. Österreichs Vertreter in Brüssel, allen voran Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, hatten sich im Vorfeld für eine Verschiebung und inhaltliche Überarbeitung der Verordnung ausgesprochen. Totschnig hat bereits im März 2024 als erster EU-Agrarminister einen Anwendungsstopp gefordert, 21 weitere Agrarminister folgten seiner Initiative.
Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser zeigt sich erleichtert über das Einlenken der Kommission: “Es ist uns mit vereinten Kräften gelungen, ein Bürokratiemonster für unsere kleinstrukturierten bäuerlichen Familienbetriebe vorläufig abzuwenden. Diese Verordnung in ihrer geplanten Form hätte einen nicht stemmbaren bürokratischen Aufwand bedeutet und die nachhaltige Produktion von Lebensmitteln in vielen Bereichen verunmöglicht. Ich möchte mich ausdrücklich bei unserem Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und unserem EU-Abgeordneten Alexander Bernhuber für ihren Einsatz in Brüssel bedanken. Es ist ihnen erfolgreich gelungen, Allianzen zu schmieden und großen Schaden von unseren Bäuerinnen und Bauern vorerst abzuwenden.“
Die EU-Entwaldungsverordnung hat als Ziel, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung zu reduzieren. Landwirtschaftliche Rohstoffe wie etwa Palmöl, Kaffee und Kakao, aber auch Holz, Soja und Rinder und daraus produzierte Erzeugnisse (im Fall der Rinder das Fleisch) dürfen in der EU nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie auf sogenannten entwaldungsfreien Flächen erzeugt wurden.
Strasser erklärt das Dilemma: “Die Ziele der Verordnung sind zwar gut gemeint, aber die Umsetzung ist schlecht gemacht. Wir alle wollen dazu beitragen, die globale Abholzung zu reduzieren und gerade auch den Regenwald zu schützen. Dabei werden aber unterschiedliche Voraussetzungen einzelner Länder nicht berücksichtigt. In Österreich gibt es einfach kein Entwaldungsrisiko, im Gegenteil: Die Hälfte unserer Staatsfläche ist Wald, Jahr für Jahr werden es 3.400 Hektar mehr. Die Entwaldungsverordnung trifft also insbesondere jene, die bereits jetzt einen wesentlichen Beitrag zu einem klimafitten Wald der Zukunft leisten, unverhältnismäßig hart“, kritisiert der Bauernbund-Präsident.
Unnötige Aufzeichnungspflichten würden die land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe in Österreich an ihre Belastungsgrenzen bringen, so Strasser: „Für jedes Stück Holz, jedes Rindsfilet und jedes Kilogramm Soja braucht es einen Nachweis, dass dieses entwaldungsfrei produziert worden ist. Der bürokratische Aufwand muss von den Bäuerinnen und Bauern gestemmt werden und umfasst etwa eine Sorgfaltserklärung. Beim Rindfleisch muss darin zum Beispiel jede Weidefläche mit Geolokalisierung dargestellt werden und nachgewiesen werden, dass diese entwaldungsfrei ist. Das ist unverhältnismäßig und unseren Landwirten einfach nicht zumutbar.“
In den letzten Monaten haben sich zahlreiche Stimmen gegen die EUDR in ihrer geplanten Form stark gemacht. Mehr als 30.000 Unterzeichner einer Petition für “Selbstbestimmte Waldbewirtschaftung“, die von Landwirtschaftskammer und Waldverband initiiert wurde, forderten eine Reform der Verordnung. Zuletzt haben sich 76 verschiedene Organisationen und Verbände aus Österreich und Deutschland in einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten im Europäischen Parlament für eine Verschiebung der EUDR stark gemacht.
Strasser begrüßt nun die Entscheidung der EU-Kommission, warnt aber gleichzeitig: “Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die EU-Kommission muss die gewonnene Zeit jetzt gut nutzen, um diese unausgegorene Entwaldungsverordnung zu überarbeiten. Ein guter Gedanke darf nicht zum Bürokratiemonster werden, das die Arbeit in der heimischen Land- und Forstwirtschaft mit unerfüllbaren Vorgaben verunmöglicht. In Österreich gibt es keine Entwaldung und daher fordern wir auch andere Regeln als für jene Länder, etwa in Südamerika, in denen die illegale Abholzung des Waldes wirklich ein Thema ist. Diese Verschiebung ist eine wichtige Maßnahme, das Damoklesschwert EUDR schwebt jedoch weiterhin über uns. Daher heißt es jetzt: Zurück an den Verhandlungstisch, um eine Lösung zu finden, die für unsere nachhaltige Land- und Forstwirtschaft tragbar ist.“ (Schluss)
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