Stadtrechnungshof bestätigt: Keine politische Einflussnahme im Widmungsverfahren im Bereich des Kleingartenvereins Breitenlee | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Stadtrechnungshof bestätigt: Keine politische Einflussnahme im Widmungsverfahren im Bereich des Kleingartenvereins Breitenlee

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Der Stadtrechnungshof hat im Rahmen der Überprüfung von verschiedenen Flächenwidmungsverfahren der Stadt Wien auch jenes im Bereich des Kleingartenvereins Breitenlee eingehend geprüft und ein ordnungsgemäßes Vorgehen der zuständigen Widmungsabteilung MA21 festgestellt. Einflussnahmen oder Interventionen von Funktionär*innen der SPÖ gab es laut dem nun vorliegenden StRH-Bericht nicht:

„Die Einschau in die dem StRH Wien vorgelegten Unterlagen sowie die Erkenntnisse aus den geführten Interviews ergaben keine Hinweise bzgl. einer aktiven Einflussnahmen im Widmungsverfahren durch den Bezirksvorsteher oder andere Funktionärinnen bzw. Funktionäre der SPÖ“, ist im Bericht des Stadtrechnungshofs auf Seite 104 StRH III – 1313872-2023 zu lesen. Das Areal des KGV Breitenlee wurde im Zuge eines Widmungsverfahren mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.11.2021 als Gartensiedlungsgebiet gewidmet. 

Sowohl die Einbindung der städtischen Dienststellen als auch der politischen Ebenen erfolgte in einem üblichen Prozedere. Der Stadtrechnungshof kam zu dem Schluss, dass in den Gesprächen während des Widmungsverfahrens bis auf die reguläre Einbindung des Bezirksvorstehers, keine weiteren Mandatar*innen der SPÖ mit Liegenschaft im Widmungsgebiet involviert waren. „Bezüglich einer Involvierung von Stellen der SPÖ Wien im Sinn einer dokumentierten Einbeziehung in Verwaltungshandlungen durch die MA 21 B – Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost waren den eingesehenen Unterlagen keine Hinweise zu entnehmen.“ 

Bereits 2006 stand Notwendigkeit von Umwidmung fest 

Dem vorliegenden Bericht zur Folge entsprach die Aufwertung des Areals in ein Gebiet für Wohnzwecke zudem den städtebaulichen Zielen der Stadtplanung und ist seit 2006 klar gewesen. Aktenkundige Bestrebungen seitens des Kleingartenvereins für einen neuen Flächenwidmungsplan gab es seit Dezember 2006; damals erfolgte ein Widmungsansuchen für die Widmung in Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen. Im Jahr 2011 gab es erste Gespräche der Bezirksvorstehung Donaustadt mit der zuständigen MA 21 B dazu. Schon damals wurde festgehalten, dass für eine Widmung die Planung der Straßenbauvorhaben „Stadtstraße Aspern“ und „Anschlussstelle Seestatd Ost“ sowie „S1-Spange Seestadt Aspern“ abzuwarten sind. „Da mit der Umsetzung der gegenständlichen Infrastrukturvorhaben von einer Veränderung der genannten Umweltbedingungen auszugehen war, hatten die UVP-Verfahren somit entscheidenden Einfluss auf die Umwidmungsbestrebungen“, so der Stadtrechnungshof. Weiters wird ausgeführt: „Nach Auffassung des StRH Wien lag die lange Zeitdauer von 14 Jahren bis zur Einleitung des Widmungsverfahrens […] darin begründet, dass von Anfang an die städtebauliche Zielsetzung bestand, das Gebiet des KGV für Wohnzwecke zu widmen.“ Und diese Zielsetzung erforderte den Abschluss der UVP-Verfahren für die genannten Straßenbauvorhaben. Erst im Jahr 2020 erfolgten die finalen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den Straßenbauvorhaben. Das Widmungsverfahren wurde durch den Beschluss im Gemeinderat am 25.  November 2021 abgeschlossen. (schluss) sh

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