Richtigstellung von Salzburg Schokolade zu Aussagen von PRO-GE Salzburg
Die Geschäftsleitung von Salzburg Schokolade widerspricht der Darstellung von PRO-GE Salzburg, insbesondere der Behauptung: „die Mitarbeiter werden vor Gericht gezerrt“. Richtig ist, dass Arbeitsverhältnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung, in der Karenz und in der Funktion eines Betriebsrates besonders geschützt sind. Diese Arbeitsverhältnisse können auch im Fall einer Schließung des Standortes ausschließlich durch das Gericht aufgehoben werden. Die Kolleginnen und Kollegen werden daher nicht vor Gericht „gezerrt“, es handelt sich um eine rechtliche Notwendigkeit. Zudem könnten die Gewerkschaften und der Betriebsrat zu einer raschen Lösung beitragen, in dem nicht mehrmals aufgrund von Berufungen und Einsprüchen gegen Urteile vorgehen würden. Selbst die Richter haben bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass weitere Verfahren zu keinem anderen Ergebnis führen werden, weil der Betrieb endgültig eingestellt wird und daher auch gesetzlich nicht anders entschieden werden kann. Hier werden von der PRO-GE Salzburg Zeit- und Geldressourcen unverantwortlich verschwendet, welche der Steuerzahler bezahlen muss.
Auch der Vorwurf, dass mit der Aufnahme von Leiharbeitern Geld verschwendet werde, zeigt die betriebswirtschaftliche Unkenntnis der Gewerkschaftsvertreter. Durch die Einflussnahme der Gewerkschaft auf die Kolleginnen und Kollegen und die Aufforderung „Dienst nach Vorschrift“ zu machen bzw. Kuraufenthalte zu beantragen, ist die Produktivität um 30 % gesunken. Da es bis zur Schließung Lieferverpflichtungen gibt, die das Unternehmen erfüllen muss, um Pönalezahlungen zu vermeiden, ist es in der Verantwortung der Geschäftsführung einen Betrieb durch Aufnahme von Leiharbeitern zu sichern.
Wie bei der Betriebsversammlung im Juni 2024 angekündigt, wird das Unternehmen alle Kolleginnen und Kollegen unterstützen, welche vor dem 31.12.2024 ein neues Anstellungsverhältnis finden. Diese Kolleginnen und Kollegen haben aus der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Nachteile im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abfindungszahlungen, alle Auflösungen der Dienstverhältnisse wurden einvernehmlich durchgeführt, sodass niemand den gesetzlichen Anspruch auf die Abfindungszahlung verloren haben.
Wie bereits im Sommer kommuniziert, sind aber alle Gespräche über einen Sozialplan gescheitert, da bedauerlicherweise keine finanziellen Mittel für Zusatzleistungen über die gesetzlichen Abfertigungen hinaus vorhanden sind. Dieses Faktum will die Gewerkschaft offenbar nicht akzeptieren. Es zeichnet sich aber auch so eine positive Lösung ab: Die Kolleginnen und Kollegen von Salzburg Schokolade werden rasch eine Folgebeschäftigung finden, da sich bereits zahlreiche Arbeitgeber aus der Region bei der Geschäftsführung für eine nahtlose Übernahme der Kolleginnen und Kollegen gemeldet haben. Wenn die Gewerkschaft wirklich am Wohl der Belegschaft gelegen wäre, dann sollten Sie sich stärker engagieren, damit die Kolleginnen und Kollegen nahtlos in das nächste Arbeitsverhältnis einsteigen können.
Friedrich Plail, Geschäftsführer Salzburg Schokolade
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