Brunner zu Entbürokratisierung: Sinnlose Regulierungen abschaffen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Brunner zu Entbürokratisierung: Sinnlose Regulierungen abschaffen

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Finanzminister Magnus Brunner hat sich zum Ziel gesetzt, die bürokratischen Hürden für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und der gesamten Europäischen Union zu stärken. Er betont dabei die Notwendigkeit, die sinnlosesten Regulierungen möglichst rasch abzuschaffen. 

 

„Mein Fokus richtet sich auf die Stärkung der österreichischen und europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Ich möchte die sinnlosesten Regulierungen abschaffen und neue Möglichkeiten aufzeigen. Nur so können wir als Politik Vertrauen zurückgewinnen und unseren Standort stärken. Unsere Konkurrenz sitzt in China und den USA. Daher ist es wichtiger denn je, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes – und auch der EU – zu erhöhen. Die wirtschaftliche Bedeutung der EU-27 ist in den letzten Jahren gesunken, während China und die USA ihren Anteil an der globalen Wirtschaftsleistung steigern konnten. Um Österreich und Europa wettbewerbsfähig zu halten, brauchen wir weniger Regelungen“, betont der Finanzminister.

 

Hier ein Überblick über die bereits erledigten und zukünftigen Maßnahmen des Finanzministeriums: 

 

Steuerbefreiung von Lebensmittelspenden vorgezogen

Lebensmittel sind ein wertvolles Gut und sollten nicht verschwendet werden. Karitative Einrichtungen, die stark auf Spenden von Supermärkten angewiesen sind, können durch diese Regeländerung effektiver unterstützt werden. Bisher waren Supermärkte oft durch umsatzsteuerliche Belastungen gehindert, Lebensmittel zu spenden, da auch für geschenkte Waren Steuern fällig wurden. Diese neue Regelung erleichtert es, Lebensmittel dort einzusetzen, wo sie am meisten benötigt werden: bei der Versorgung bedürftiger Menschen.

 

„Wir müssen in allen Lebensbereichen mit Hausverstand agieren. Weil die bisherige steuerliche Regelung dazu führte, dass kostbare und hochwertige Lebensmittel nicht an karitative Einrichtungen gespendet werden, haben wir das geändert. Es gab absolut keinen Grund, mit dieser sinnvollen Maßnahme zu warten, daher haben wir sie von Anfang 2025 auf 1. August 2024 vorgezogen“, so Finanzminister Magnus Brunner.

 

Grace Period umgesetzt – Service für kleine und mittlere Unternehmen

Mehr als 99 Prozent der 600.000 heimischen Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie sind für den Großteil der Arbeitsplätze in Österreich verantwortlich. Davon sind etwa 150.000 Familienunternehmen. Zwei Drittel aller Betriebsübergaben erfolgen innerhalb der eigenen Familie. Familienunternehmen sind in naher Zukunft besonders vom Übergabegeschehen betroffen, da jedes zehnte Familienunternehmen in Österreich aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren vor der Übergabe steht. Das heißt: Rund 15.000 Unternehmen werden in den kommenden Jahren an Nachfolgerinnen oder Nachfolger übergeben. 

 

„Erfolgreiche Familienunternehmen sind ein wesentlicher, kräftiger Wirtschaftsmotor Österreichs. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten sind sie ein entscheidender Stabilitätsanker und stellen wertvolle Arbeitsplätze sicher. Der Generationsgedanke dieser Betriebe bedeutet eine nachhaltige strategische Ausrichtung. Für Familienbetriebe sind Unternehmensnachfolgen und Betriebsübergaben ein bedeutender Meilenstein im Lebenszyklus des Unternehmens, an dem Verpflichtungen, Werte und Wissen an die nächste Generation weitergereicht werden. Diese emotionale Wegmarke wollen wir künftig niederschwelliger gestalten“, so Finanzminister Magnus Brunner.

 

So soll ab 2025 im Bereich des Abgabenrechts für Unternehmerinnen und Unternehmer die Möglichkeit geschaffen werden, während des Übergabeprozesses an Angehörige durch die Abgabenbehörde begleitet zu werden. Im Zuge dieses Verfahrens werden einerseits bislang noch ungeprüfte Zeiträume des übergebenden Unternehmers einer Prüfung unterzogen, andererseits besteht die Möglichkeit, Auskunft über bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erhalten. 

 

e-Zahlung für Schulveranstaltungen 

Entbürokratisierung ist in allen Bereichen des täglichen Lebens möglich, auch in der Schule. Bisher mussten Eltern ihren Kindern Kleinstbeträge in bar für Lehrerinnen und Lehrer mitgeben. Dies war beispielsweise bei Ausflügen und anderen schulischen Veranstaltungen üblich, bedeutet aber großen Aufwand für die Lehrer und Eltern. Hierzu wurde ein entsprechendes Pilotprojekt gestartet werden, bei dem die Eltern den geforderten Betrag via e-Zahlung an die Schule überweisen. 

 

Den intern Verantwortlichen wurde ein digitaler Zugriff auf die Bankkonten für Schulveranstaltungen eingerichtet. Sowohl der Zugriff, als auch die Weiterverarbeitung in Excel oder PDF entlasten die Verantwortlichen der Schulveranstaltungen. Der Weg zur Bank oder der Blick auf die ausgedruckten Kontenauszüge gehören der Vergangenheit an. Weiters wird den Verantwortlichen der Bundesschulen die Möglichkeit zum Einsatz des Telebankings eingerichtet. Somit haben die Verantwortlichen bzw. Lehrer stets einen Überblick über die eingezahlten Beträge. Die finale technische Umsetzung für die e-Zahlung geschieht im heurigen Herbst. 

 

„Spende gut, Alles gut“ Spendenbegünstigung reformiert

Spenden und Ehrenamt sind tragende Säulen des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Österreich. Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisten, aber auch die Leistungen jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, können nicht hoch genug geschätzt werden.

 

„Mit der Novelle des Gemeinnützigkeitsgesetzes wurde die größte Reform im Bereich der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren geschaffen. Erstmalig werden die spendenbegünstigten Zwecke an die Gemeinnützigkeit geknüpft. Dadurch können seit heuer alle gemeinnützigen Organisationen potentiell in die Spendenbegünstigung aufgenommen werden“, zeigt sich Magnus Brunner erfreut.

 

„Rollierendes Verfahren“ – Modernes Besteuerungssystem für Land- und Forstwirte

Das rollierende Verfahren zur Aktualisierung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte ersetzt seit heuer das bisherige neunjährige Hauptfeststellungsverfahren. Das bedeutet für sämtliche Land- und Forstwirte aber auch für die Finanzverwaltung eine erhebliche Reduktion des bürokratischen Aufwandes. Die Systemänderung bringt mit sich, dass nur jene Betriebe einen neuen Bescheid bekommen, bei denen sich die Rahmenbedingungen erheblich verändert haben. 

 

„Bislang mussten alle neun Jahre mehr als 500.000 Bescheide von der Finanzverwaltung an land- und forstwirtschaftliche Betriebe bearbeitet werden. Das ist nun nicht mehr erforderlich. Die Bescheide werden nur dann versendet, wenn sich tatsächlich etwas beim Einheitswert ändert. Das bedeutet sowohl für die Verwaltung als auch für die Betriebe viel weniger bürokratischen Aufwand“, fasst Magnus Brunner zusammen.

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