Neue Tiertransportverordnung könnte Exporte von trächtigen Rindern nach Algerien stoppen
Mit der heute vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Tiertransportverordnung wurden entscheidende Schritte unternommen, um den Schutz von Tieren bei Transporten zu verbessern. Diese Verordnung präzisiert, wie bestehende Regelungen angewendet werden sollen, und könnte unter anderem Exporte von Tieren in Drittstaaten wie Algerien erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen. The Marker und andere NGOs haben durch ihre Recherchen die Grundlage für diese Verordnung geschaffen.
Handlungsbedarf gab es schon in der Vergangenheit
The Marker deckte beispielsweise auf, dass Exporte nach Algerien bisher offensichtlich gegen Vorschriften verstoßen. So wurden die Tiere nach dem Transport an einen südfranzösischen Hafen direkt auf Schiffe verladen, ohne die vorgeschriebene 24-stündige Ruhepause einzuhalten.
Auch wurden die Weitertransporte in Algerien von den österreichischen Behörden bisher offenbar gänzlich ignoriert. Die Recherchen zeigten, dass die Transporteure, die die Rinder nach ihrer Ankunft in den Häfen übernehmen, weder über geeignete Fahrzeuge noch über die nötigen Befähigungsnachweise für den Langstreckentransport nach EU-Standards verfügen. Diese speziellen Schulungen für den Transport und die Versorgung von Tieren sind ein zentraler Bestandteil der neuen Verordnung, obwohl sie bereits in der Vergangenheit hätten verpflichtend umgesetzt werden müssen.
Ann-Kathrin Freude, Mitgründerin von The Marker: „Die Verordnung könnte unter anderem das Ende der Exporte trächtiger Rinder nach Algerien bedeuten – aber nur, wenn sie konsequent umgesetzt wird. Die Anforderungen an die Transportfahrzeuge und die spezifischen Schulungen der Fahrer lassen sich in der Praxis kaum einhalten. In Algerien gibt es schlicht keine Infrastruktur, die den europäischen Standards entspricht.
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Die Rolle von unabhängigem Journalismus und NGOs
Ob die Verordnung unter der zukünftigen Regierung konsequent umgesetzt oder der Status quo beibehalten wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass es auch in Zukunft unabhängige Kontrollen durch Journalist*innen und NGOs braucht, um Transparenz und die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen.
Tobias Giesinger, Mitgründer von The Marker: „Es ist wichtig zu betonen, dass diese Verordnung kein neues Gesetz ist, sondern eine Klarstellung der bestehenden Vorschriften. Die neue Verordnung gibt nun klare Richtlinien, wie diese Regeln tatsächlich umgesetzt werden müssen – und könnte dabei einige der Schlupflöcher schließen, die bisher ausgenutzt wurden. Fest steht, dass es auch in Zukunft unsere Arbeit als unabhängige Überwachung braucht, um sicherzustellen, dass die Verordnung tatsächlich umgesetzt wird.
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Über The Marker
The Marker ist ein gemeinnütziges Recherche-Startup für investigativen Foto-, Video- und Datenjournalismus mit Sitz in Vorarlberg. Das Team fokussiert sich auf die drängenden Themen wie Tier- und Umweltschutz, Menschenrechte und die globalen Zusammenhänge dahinter. Finanziert durch Spenden startete das Startup eine Crowdfunding-Kampagne, um ihre aktuellen Recherchevorhaben umsetzen zu können: https://themarker.at/
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