Kocher: Hilfen wie Kurzarbeit, Sonderkredite und Garantien für von Hochwasser geschädigte Unternehmen
Nach den verheerenden Hochwasserereignissen der letzten Tage hat die Bundesregierung heute Maßnahmen präsentiert, um unbürokratisch und schnell beim Wiederaufbau nach dem Hochwasser zu unterstützen. Dazu gehören auch gezielte Hilfen für Unternehmen. „Unsere oberste Priorität ist es, den betroffenen Unternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beizustehen und die Arbeitsplätze zu sichern. Daher stehen Unternehmen, die durch das Hochwasser geschädigt wurden, sofort die Kurzarbeit sowie Sonderkredite und Garantien zur Verfügung. Wir stehen an der Seite der Betroffenen und werden alles daransetzen, die wirtschaftlichen Folgen dieser Katastrophe zu mildern“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Die bewährte Kurzarbeit steht im Katastrophenfall zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Folgen der Naturkatastrophe abzufedern. Im Falle von Naturkatastrophen wie Hochwasser entfällt die Notwendigkeit einer Sozialpartnervereinbarung. Stattdessen genügt eine Betriebsvereinbarung, um die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Betroffene Betriebe sind daher aufgefordert, sich zeitnah mit der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice in Verbindung zu setzen. „Mit der Kurzarbeit ermöglichen wir es Unternehmen, die von einer andauernden Betriebsschließung betroffen sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend zur Kurzarbeit anzumelden. So können wir den Unternehmen eine rasche und unbürokratische Hilfe anbieten“, so Kocher. Der Antrag auf Kurzarbeit kann bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit gestellt werden.
„Für geschädigte Unternehmen werden darüber hinaus Sonderkredite und Garantien bereitgestellt, damit rasch Liquidität sichergestellt wird“, so Kocher. Betroffenen Unternehmen wird die Aufnahme von zinslosen Krediten über das bewährte Instrumentarium des ERP-Fonds zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen ermöglicht. In Summe wird geplant, ein Kreditvolumen von bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die Abwicklung der ERP-Kredite erfolgt im Wege der ERP-Treuhandbanken, bei Förderungsansuchen aus dem Tourismus und aus der Freizeitwirtschaft durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT). Den Unternehmen wird für bereits in Anspruch genommene Kredite bei den Förderbanken aws und OeHT die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung bzw. Stundung gegeben. Betriebe werden ersucht, sich bei der jeweiligen Förderbank zu melden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer staatlich besicherten Garantie bis zu 10 Millionen Euro (im Tourismus 5 Millionen Euro) im Einzelfall mit Sonderkonditionen und bis zu 80 Prozent Besicherung. Für diese Garantien fallen weder Haftungs- noch Bearbeitungsentgelt an. Diese werden über die aws bzw. OeHT abgewickelt.
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