Hochwasser: Nehammer und Kogler präsentieren Maßnahmenpaket im Nationalrat
Auf Verlangen von ÖVP und Grünen wurde eine Erklärung der Bundesregierung kurzfristig auf die Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung gesetzt. Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler präsentierten angesichts der aktuellen Hochwasserkatastrophe ein Maßnahmenpaket. Man werde alles in der der Macht stehende tun, um die Folgen bestmöglich abzufedern, betonte der Bundeskanzler. Dazu werden die Mittel des Katastrophenfonds auf 1 Mrd. Ꞓ aufgestockt. Für Menschen, die vorübergehend oder länger ihr Zuhause nicht bewohnen können, werde zudem der Wohnschirm geöffnet. Als steuerliche Maßnahme sollen Kosten zur Beseitigung der Schäden und zur Durchführung von Reparaturen steuerlich absetzbar werden. Betroffene Betriebe sollen die Möglichkeit zur Steuerstundung erhalten. Ebenso wird ein Kredit- und Garantieprogramm aufgesetzt und Katastrophenkurzarbeit eingeführt. Ebenso vorgesehen sind zusätzliche Mittel für den Hochwasserschutz. Teile des Pakets, konkret die Erweiterung des Wohnschirms, sollen bereits heute im Laufe der Sitzung zur Abstimmung gelangen, erklärte Nehammer.
In der anschließenden Debatte herrschte Einigkeit über den Bedarf an schneller Hilfe, die ÖVP und Grüne durch das Maßnahmenpaket auch gewährleistet sahen. Letztere pochten zudem auf die Notwendigkeit weiterer Klimaschutzmaßnahmen. SPÖ und FPÖ reichten die angekündigten Maßnahmen nicht. So brachten die Sozialdemokrat:innen einen Entschließungsantrag ein, in dem sie einen Rechtsanspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung für Einsatzkräfte im Katastrophenschutzeinsatz fordern sowie eine pauschale Abgeltung etwaiger Verdienstausfälle aus selbstständiger Tätigkeit. Für Betroffene soll außerdem Rechtssicherheit durch einen „Schadensbeseitigungs-Freistellungsanspruch“ geschaffen und rasche und unbürokratische finanzielle Soforthilfe geleistet werden. Der Antrag blieb ebenso in der Minderheit wie eine Initiative der FPÖ, die auf einen Rechtsanspruch auf umfassende Entschädigung aus Bundesmitteln für Betroffene von Katastrophenschäden abzielt. Die NEOS plädierten dafür, aus der gegenwärtigen Situation zu lernen und etwa den Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und Extremwetterereignissen anzuerkennen.
Nehammer: Alles in der der Macht stehende tun, um die Folgen bestmöglich abzufedern
Die Unwetter der vergangenen Tage seien verheerend gewesen und hätten Verwüstungen hinterlassen, erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer. Familien seien in Folge aus ihren Häusern gerissen und Existenzen zerstört worden. Allen Betroffenen gelte es nun zu versichern, dass man alles in der der Macht stehende tun werde, um die Folgen bestmöglich abzufedern. Mehr als beeindruckend sei die große Solidarität und der unermüdliche Einsatz der Einsatz- und Hilfskräfte. Dafür gelte es Dank, Anerkennung und Respekt auszusprechen, betonte der Bundeskanzler. Beeindruckt zeigte sich Nehammer auch über Hilfsangebote aus dem ganzen Land. So seien Katastrophenhilfszüge aus mehreren Bundesländern nach Niederösterreich entsandt worden.
Angesichts des Ausmaßes und den Folgen der Katastrophe sei es als ersten Schritt wichtig gewesen, für Sofortmaßnahmen unmittelbar 45 Mio. Ꞓ aus dem Katastrophenfonds sowie 30 Mio. Ꞓ von Seiten des Landes Niederösterreich zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus habe sich die Bundesregierung auf ein „umfangreiches Maßnahmenbündel“ verständigt. Im Sinne aller Betroffenen brauche es nun einen „Schulterschluss“ aller Parteien, appellierte Nehammer um Unterstützung der Maßnahmen. Diese sollen einerseits Menschen unterstützen, die Schäden zu bewältigen, und andererseits Investitionen in den Hochwasserschutz zu verstärken. Dazu werde das „bewährte Instrument“ des Katastrophenfonds auf 1 Mrd. Ꞓ aufgestockt. Für Menschen, die vorübergehend oder länger ihr Zuhause nicht bewohnen können, werde zudem der Wohnschirm geöffnet. Dafür würden zusätzliche 40 Mio. Ꞓ bereit gestellt. Als steuerliche Maßnahme kündigte Nehammer an, dass Kosten zur Beseitigung der Schäden und zur Durchführung von Reparaturen steuerlich abgesetzt werden können sollen. Betroffene Betriebe sollen zur finanziellen Entlastung die Möglichkeit erhalten, Steuerzahlungen zu stunden. Diese sollen zudem Katastrophenkurzarbeit beantragen können. Dafür würden 2024 20 Mio. Ꞓ zur Verfügung gestellt. Für Unternehmen werde auch ein Kredit- und Garantieprogramm aufgesetzt, das ein Volumen von 100 Mio. Ꞓ erreichen soll. Damit soll die notwendige Liquidität für Investitionen sicher gestellt werden. Zum Ausbau und Verstärkung des Hochwasserschutzes sollen in den nächsten Jahren 1 Mrd. Ꞓ zur Verfügung stehen. Darüber hinaus würden jetzt unmittelbar 10 Mio. Ꞓ bereit gestellt, um entstandene Schäden am Hochwasserschutz zu reparieren. Auf europäischer Ebene werde sich die Bundesregierung einsetzen die vorhandenen Instrumente für Katastrophen nutzen zu können.
Kogler: Dämme, wo notwendig, aber auch mehr Natur, wo möglich
Von „noch nie da gewesenen“ Wassermassen in sehr kurzer Zeit, die Verletzte und Tote gefordert haben, sprach Vizekanzler Werner Kogler. Er bedankte sich ebenfalls bei den Einsatzkräften der Feuerwehren, Rettung, Polizei und des Bundesheeres. Der Einsatz habe gezeigt, dass nicht nur jede Einsatzorganisation für sich, sondern auch deren Zusammenarbeit miteinander „hervorragend“ funktioniere, hob Kogler hervor.
Neben den Sofortmaßnahmen und -hilfen gelte es auch darüber nachzudenken, wie man die Auswirkungen solcher künftiger Ereignisse mildern kann. Diese würden angesichts des Klimawandels häufiger und heftiger erfolgen und man müsse sich darauf einstellen und vorbereiten, zeigte sich Kogler überzeugt. Der Boden- und Naturschutz könne bei solchen Extremereignissen einen Beitrag leisten. Es gelte daher den Bodenverbrauch einzuschränken und „achtsam“ zu organisieren. Bodenschutz sei Hochwasser- und damit „Menschenschutz“, erklärte Kogler. Mit „Dämme, wo notwendig, aber auch mehr Natur, wo möglich“ präsentierte er das „Zukunftshochwasserschutzpaket“. Für dieses seien zusätzliche 200 Mio. Ꞓ vorgesehen. Für damit verbundene Renaturierungsmaßnahmen sollten auch EU-Mittel genützt werden, meinte Kogler.
Jene Länder, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sollten daraus keinen Nachteil haben, forderte der Vizekanzler. Dieser sollte so organisiert werden, dass man einen Vorteil daraus gewinnt, hob Kogler die damit verbundenen Chancen wie krisensicherere Arbeitsplätze hervor. Es gelte, einen Kompromiss zwischen vernünftigem Wirtschaften mit sozialer Absicherung sowie Umwelt- und Naturschutz zu finden. Dabei sei keine Zeit zu verlieren.
FPÖ ortet „Systemfehler“ in fehlendem Rechtsanspruch auf Entschädigungszahlungen
Seitens der FPÖ betonte Klubobmann Herbert Kickl die Einzelschicksale hinter den „dramatischen Bildern“ der Flutkatastrophe. Für die Politik müsse sich nun die Frage stellen, was „das Optimum“ sei, das für die Betroffenen geleistet werden könne. Die Antwort sah Kickl in der Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigungszahlungen. Dass die Betroffenen nach Katastrophen zu „Bittstellern“ und „Almosenempfängern“ degradiert würden, sei ein „Systemfehler“, der von der Bunderegierung aufgrund von Erfahrungen aus vergangenen Katastrophen schon hätte behoben werden sollen. Auch auf die nun von Nehammer und Kogler in Aussicht gestellte finanzielle Soforthilfe müsse ein Rechtsanspruch bestehen, damit etwa die Sanierung von Schäden vorfinanziert werden könne. Dies sei nur eine Frage des „politischen Wollens“ und könne für ein Land wie Österreich „kein Problem“ sein, so Kickl. Gespart werden solle im Gegenzug etwa bei der Entwicklungshilfe oder den Zahlungen an die Ukraine.
Christian Hafenecker (FPÖ) bezeichnete es als „richtig und wichtig“, dass der Wahlkampf unter den gegebenen Umständen gestoppt worden sei. „Schade“ sei jedoch, dass sich nicht alle daran hielten, kritisierte er SPÖ-Spitzenkandidat Andreas Babler und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, denen er vorwarf, trotzdem Presstermine wahrgenommen zu haben. „Erschüttert“ zeigte sich Hafenecker von Diskussionen in den sozialen Medien, in denen ÖVP und FPÖ die Verantwortung für die Unwetterkatstrophe zugeschoben werde. Hinsichtlich der Bodenversiegelung sprach er sich für eine „Trendwende“ aus, da es nicht sein könne, dass Bürgermeister:innen Flächenwidmungen aus „Profitgier“ vornehmen würden.
Worte alleine seien zu wenig, monierte Hannes Amesbauer (FPÖ), der auf eine rasche und unbürokratische Hilfe für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Menschen drängte. Man sollte sich zudem ein Vorbild an den Einsatzorganisationen nehmen, wo Parteipolitik überhaupt keine Rolle spiele. Seine Fraktion werde daher auch dem SPÖ-Antrag zustimmen, weil die Freistellungen in der Praxis oft nicht funktionieren würden. Der von ihm eingebrachte Entschließungsantrag seiner Fraktionsolle sicherstellen, dass die Menschen nicht zu „Bittstellern degradiert“ werden.
ÖVP: Bundesregierung hat schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet
Die „brutale Realität“ habe eine rasche Hilfe für die Betroffenen notwendig gemacht, die nun auch durch die Bundesregierung unbürokratisch geleistet werde, sagte Christian Stocker (ÖVP). Der von der FPÖ vorgeschlagene Rechtsanspruch auf Entschädigungszahlungen sei eine „Scheinlösung“, die gar nichts ändern würde. Dieser würde lediglich gerichtliche Verfahren ermöglichen, die lange dauerten und an deren Ende die Geschädigten auch leer ausgehen könnten. Stocker lobte in der Vergangenheit gesetzte Hochwasserschutzmaßnahmen, die etwa im Süden Wiens Überschwemmungen verhindern hätten können. Wichtig, sei auch in Zukunft vorausschauende Maßnahmen zu setzen und die Resilienz in allen Bereichen zu erhöhen. Denn auch, wenn alle CO2-Ziele erfüllt würden, müsse trotzdem mit weiteren Naturkatastrophen gerechnet werden, so Stocker. Dem dürfe allerdings nicht mit Verboten und Geboten, sondern mit Forschung und Innovation begegnet werden.
Stockers Fraktionskollege Andreas Hanger zeigte sich zufrieden mit dem Krisenmanagement und der Zusammenarbeit aller Gebietskörperschaften bei den Katastrophenschutzeinsätzen. Diese hätten das Funktionieren der föderalen Strukturen unter Beweis gestellt. Bei der Bodenversiegelung sei „genau hinzuschauen“ da nur etwa 5 % der Fläche Niederösterreichs versiegelt seien und auch auf wirtschaftliche Interessen Rücksicht genommen werden müsse. Besonders unterstrich Hanger die Bedeutung der ehrenamtlichen Helfer:innen und nannte einige Maßnahmen der Bundesregierung, um die Resilienz insbesondere der Einsatzorganisationen zu stärken.
Durch die Aufstockung des Katastrophenfonds auf eine Milliarde Euro sei eine rasche und unbürokratische Hilfe gewährleistet, hob ÖVP-Klubobmann August Wöginger (ÖVP) hervor. Man werde dafür sorgen, dass die Menschen das Geld so schnell wie möglich erhalten, um ihren Wohnraum wiederherstellen zu können. Zusätzlich gebe es Unterstützung durch die Erhöhung des „Wohnschirms“, die verbesserten steuerlichen Absetzmöglichkeiten sowie die Ausweitung der Kurzarbeit. Was die Debatte über die Bodenversiegelung betrifft, so führte auch Wöginger ins Treffen, dass etwa in Niederösterreich 94 % der Fläche unverbaut seien. Daher werde man solche Starkregenereignisse leider auch in Zukunft nicht verhindern können. Aus seiner Sicht müsse vor allem noch stärker in die Schutzmaßnahmen investiert werden.
SPÖ: Worten müssen Taten folgen
SPÖ-Klubobmann Philip Kucher begrüßte die parteiübergreifende Einigkeit darüber, den Nationalrat in dieser Situation nicht als Wahlkampfbühne zu verwenden und plädierte dafür, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Ihm war vor allem die berufliche Absicherung von Betroffenen und Einsatzkräften ein Anliegen. Zudem dürfe es nicht von der „Kulanz“ von Politiker:innen oder Versicherungen abhängen, ob jemandem geholfen werde oder nicht, sprach sich Kucher für bundeseinheitliche Regelungen bei Auszahlungen aus dem Katastrophenfonds aus. Zudem brauche es ein österreichweites „Gesamtpaket“ für die bessere Ausstattung von Feuerwehren und den Hochwasserschutz, sowie ein „echtes Bekenntnis“ zum Klimaschutz. Auch dürften Menschen, die über „keine Lobby“ verfügen, im „Kampf“ mit den Versicherungen nicht alleine gelassen werden, so Kucher.
Die letzten Tagen hätten allen schmerzhaft vor Augen geführt, wie schnell sich alles ändern könne, konstatierte Eva Maria Holzleitner (SPÖ). Nicht nur Existenzen seien zerstört worden, sondern es haben auch Menschen ihr Leben verloren. Gleichzeitig habe man gesehen, wie sehr helfende Hände ineinandergreifen, was ihrer Meinung nach nicht selbstverständlich sei. Es dürfe aber nicht nur bei einem Dankeschön bleiben, sondern es brauche einen Rechtsanspruch auf Freistellung für Helfer:innen und auf Entgeltfortzahlung, forderte sie im Namen ihrer Fraktion. Damit die von Katastrophen betroffenen Menschen ohne Angst um ihren Arbeitsplatz ihr eigenes Hab und Gut beschützen können, sei zudem ein eigener Freistellungsanspruch für solche Situationen erforderlich.
Ihr Fraktionskollege Rudolf Silvan wies darauf hin, dass auch der Gewerkschaftsbund und die Arbeiterkammer für ihre Mitglieder einen Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt haben. Christian Oxonitsch (SPÖ) kam insbesondere auf die Stadt Wien zu sprechen, die seit Jahrzehnten Hochwasserschutzprojekte umsetze und kontinuierlich zusätzliche Flächen für die Versickerung zur Verfügung stelle.
NEOS: Aus Ereignissen lernen und vorausschauende Maßnahmen treffen
Auch NEOS-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger bewertete die „Wahlkampf-Pause“ positiv, kritisierte jedoch Herbert Kickl dafür, sich nicht daran zu halten. Man habe gesehen, dass aus den bisherigen Hochwasserkatastrophen die Lehren gezogen worden seien, weshalb der Hochwasserschutz aktuell in vielen Bereichen gut gegriffen habe. Nun gelte es auch aus der gegenwärtigen Situation zu lernen, da solche „Jahrhundertereignisse“ wohl künftig öfter auftreten würden, gab Meinl-Reisinger zu bedenken. Besonders am Herz liege ihr die Reduzierung der Bodenversiegelung, auch wenn dies nicht jede Flutkatastrophe verhindern werde.
Die von der Bundesregierung nun angekündigte Aufstockung des Katastrophenfonds sei zwar „richtig und wichtig“, erklärte Nikolaus Scherak (NEOS), merkte jedoch an, dass dessen Mittel vorher auch gekürzt worden seien. Es gelte nun, den Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und Wetterkatastrophen dieses Ausmaßes anzuerkennen, plädierte Scherak dafür, „der Wissenschaft zu vertrauen“. Nur so könnten auch vorausschauende Maßnahmen gesetzt werden.
Grüne: Klimaschutz ist Menschenschutz
Ähnlich argumentierte auch die Klubobfrau der Grünen, Sigrid Maurer. Nach den Hilfen für die Betroffenen und den Aufräumarbeiten müsse man sich den Ursachen der Extremwettereignisse widmen, die vor allem in der Klimaerwärmung lägen – es bestehe hier ein „direkter Zusammenhang“. Man müsse sich den wissenschaftlichen Fakten stellen und mittels Klimaschutzmaßnahmen den „Kreislauf“ immer extremer werdender Unwetter „durchbrechen“, appellierte Maurer. Die Grünen hätten dahingehend bereits „mutig und gut überlegt“ gehandelt, verwies sie auf die Zustimmung von Klimaschutzministerin Gewessler zum Renaturierungsgesetz. Je länger beim Klimaschutz gezögert werde, desto schlimmer würden die Schäden und desto teurer werde die Reparatur. Klimaschutz sei in diesem Sinne auch Schutz der Menschen, so Maurer.
Die Hochwasserkatastrophe habe alle „durchgebeutelt“ und die Gesellschaft auch demokratiepolitisch auf eine harte Probe gestellt, urteilte Abgeordnete Astrid Rössler (Grüne). Gerade in der Not zeige sich, ob eine Gemeinschaft solidarisch agiere, meinte sie, und dies sei in den letzten Tagen „auf großartige Weise gelungen“. Auch der Hochwasserschutz habe funktioniert, erklärte Rössler, aber er habe nicht ausgereicht. Es habe sich nämlich gezeigt, dass aufgrund der Regenmengen, die in den letzten Tagen erreicht wurden, die bisherigen Berechnungen für die Hochwasserzonen nicht mehr gültig seien.
Die aktuelle Herausforderung bestehe daher darin, schnell aus den Erfahrungen zu lernen und die Pläne dementsprechend anzupassen. Dies könne nur in Verbindung von technischen und naturnahen Maßnahmen gehen, war Rössler überzeugt, und das Renaturierungsgesetz sei eine wichtige Basis dafür. Umso bedauerlicher sei es daher, wenn gerade heute im Salzburger Landtag beschlossen werden soll, dass die Umweltanwaltschaft nicht mehr das Recht haben soll, sich an das Höchstgericht zu wenden. (Fortsetzung Nationalrat) pst/wit/sue
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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