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Brunner: Steuererleichterungen für Hochwasseropfer

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Angesichts der jüngsten schweren Unwetter im Südosten Österreichs stehen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern steuerliche und abgabenrechtliche Erleichterungen zur Verfügung, um die finanziellen Belastungen zu mildern. Vor allem Hochwasser und Erdrutsche haben beträchtliche Schäden verursacht, die die Menschen sowohl persönlich als auch finanziell hart treffen. Das Finanzministerium hat die wichtigsten Eckpunkte hinsichtlich der steuerlichen Erleichterungen in einer Information zusammengefasst und veröffentlicht: Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024 – Findok Internet

 

„Ich danke allen Einsatzkräften, die in den betroffenen Regionen im Einsatz sind. Jetzt ist es wichtig zu helfen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die signifikanten Erleichterungen, die das Steuerrecht bei Naturkatastrophen ermöglicht, zu informieren. Wir tun unser Bestes, um den finanziellen und organisatorischen Herausforderungen dieser Katastrophen zu begegnen und stehen den Menschen in dieser schweren Zeit zur Seite. Der Bund ersetzt den Ländern 60 Prozent der Hilfsgelder, die von diesen an die Geschädigten ausgezahlt werden, aus dem Katastrophenfonds. Wir haben ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt, um die Menschen dabei zu unterstützen, die Schäden zu bewältigen. Der Katastrophen-Fonds wird daher auf eine Milliarde Euro aufgestockt“, so Finanzminister Magnus Brunner.

 

Gebührenbefreiungen und steuerlich absetzbare Posten

 Die Kosten für die Beseitigung von Schäden nach einer Katastrophe, wie etwa das Auspumpen von Kellern, sind steuerlich abzugsfähig. Auch Reparatur- und Sanierungskosten für Alltagsgegenstände wie Autos, PCs, Kleidung und Geschirr können steuerlich geltend gemacht werden, soweit keine Versicherung oder öffentliche Hilfsgelder zur Verfügung stehen.

 

Unternehmen, die Ersatzinvestitionen aufgrund des Hochwassers tätigen, können zudem von allgemeinen Investitionsanreizen wie dem Investitionsfreibetrag und der degressiven Abschreibung profitieren. Betroffene sind ebenfalls von bestimmten Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit, einschließlich solcher für die Neuausstellung von Dokumenten wie Reisepässen und Führerscheinen, Fahrzeugzulassungen oder Baugenehmigungen. Bei beschädigten Wohnungen oder Fahrzeugen entfallen auch die Gebühren für neue Miet- oder Leasingverträge.

 

Spendenabsetzbarkeit

Spenden an begünstigte Einrichtungen wie z.B. freiwillige Feuerwehren oder Rettungsdienste, die auf der Liste begünstigter Einrichtungen stehen, können als Betriebs- oder Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden. Wenn jemand z.B. 100 Euro spendet und einen Steuersatz (Grenzsteuersatz) von 30 Prozent hat, beträgt die Steuerersparnis 30 Euro. Zusätzlich sind auf Empfängerseite Leistungen aus dem Katastrophenfonds und Spenden für die Schadensbeseitigung steuerfrei.

  

Fristverlängerungen und Zahlungserleichterungen

 Steuerpflichtige, die unmittelbar von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Fristverlängerungen für die Einreichung von Steuererklärungen und Beschwerdefristen beantragen. Zudem sind Erleichterungen bei Steuerzahlungen und Vorauszahlungen möglich, darunter Stundungen und die Anpassung von Ratenzahlungen.

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