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AK Service: Wasserschäden durch Unwetter – das ist zu tun!

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Extremwetterereignisse wie Sturm, Starkregen, Hagel, … nehmen zu – wann zahlt welche Versicherung? Wann ist der/die Vermieter:in in der Pflicht? Wichtig: Kontaktieren Sie Ihre:n Vermieter:in bei Wasserschäden von Fassade, Fenster oder Dach – er ist in der Pflicht.  Schäden an Häusern, Autos, Möbeln & Co. unverzüglich Ihrer Versicherung melden und dokumentieren. Die AK fordert eine wirksame Absicherung im Rahmen des Katastrophenfonds. 

 

   Die AK informiert, was gilt: 

Bei Unwetterschäden kommen mehrere Versicherungen infrage – von Eigenheim- und Haushaltsversicherung bis zur Kfz-Versicherung. Achtung, eine All-Risk-Deckung, die alle Schäden abdeckt, gibt es nicht. Bei Mietwohnungen liegt die Verantwortung für Schäden an Fassade, Dach, Fenstern & Co. bei den Vermieter:innen, für Möbel ist hingegen die Haushaltsversicherung der Mieter:innen zuständig. Die AK fordert eine wirksame Absicherung im Rahmen des Katastrophenfonds. 

+ Schäden an Wohnungsfassade & Co. sind Sache des/der Vermieter:in: Bei Schäden in Mietwohnungen zum Beispiel an Dach, Fassade, Fenster oder Gemeinschaftsanlagen in Mietwohnungen ist der/die Vermieter:in in der Pflicht – sie müssen für die Instandhaltung sorgen und die Schäden reparieren. 

  + Mietzinsminderung, wenn Wohnung unbewohnbar ist: Wird die Wohnung oder der Parkplatz durch das Wasser zumindest teilweise unbenutzbar, dann ist eine Mietzinsminderung möglich. Wie hoch die Mietzinsminderung ist, hängt vom Schadensausmaß ab. Sie müssen sofort den/die Vermieter:in/Hausverwaltung schriftlich informieren und die Schäden möglichst genau dokumentieren. 

+  Erhaltungspflicht der Eigentümer:innengemeinschaft: Als Wohnungseigentümer:in sollten Sie bei Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses und bei substanzgefährdenden Schäden in der Wohnung ebenfalls die Hausverwaltung kontaktieren. Für diese Schäden ist die Eigentümer:innengemeinschaft zuständig.

+ Versicherungsschutz stößt an Grenzen: Bei Hochwasser, Überschwemmung, Sturm oder Vermurung stößt der Versicherungsschutz schnell an Grenzen. Oft sind die Summen fürs Eigenheim auf 10.000 Euro begrenzt – viel zu wenig für die immensen Schäden. Mit einer höheren Deckungssumme lässt sich der Schutz auf bis zu 100.000 Euro aufstocken. Auch wenn Garage und Keller unter Wasser stehen, liegen die Versicherungssummen je nach Vertrag und Versicherer zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Die AK fordert, dass Versicherungen Versicherungsschutz mit höheren Deckungssummen anbieten. 

+ Möbel & Co. beschädigt – Vorsicht Neuwert-Falle: Gewöhnlich handelt es sich bei jeder Haushaltsversicherung um eine Neuwertversicherung. Achtung, die Versicherung ersetzt nur den aktuellen Preis (also die Kosten, die etwa ein TV zum Zeitpunkt des Schadens kostet). Ein Beispiel: Ein Fernseher, den Sie vor zwei Jahren für 2.000 Euro gekauft haben, kostet heute nur noch 500 Euro. Im Schadensfall werden nur noch 500 Euro von der Versicherung ersetzt. 

+ Aufräumkosten Versicherung melden: Die Neben- und Aufräumkosten können Sie gegenüber Ihrer Haushalts- und Eigenheimversicherung geltend machen. 

 

    Die AK rät jedenfalls den/die Vermieter:in zu kontaktieren und den Schaden unverzüglich der Haushalts-, Eigenheim und/oder Kfz-Versicherung zu melden. Sobald die Lage es zulässt, sollte man die Schäden mit Fotos oder Videos dokumentieren, bevor man mit Aufräumarbeiten startet und die weitere Vorgangsweise mit der Haushalts-, Eigenheim oder Kfz-Versicherung besprechen. 

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