Tag der Demokratie: Tierrechte-Check zeigt, dass Gesetzgeber Rechte der Tiere verletzt
Tag der Demokratie: Tierrechte-Check zeigt, dass Gesetzgeber Rechte der Tiere verletzt
Demokratie sichert die Freiheit von Menschen und Tieren. Der Internationale Tag der Demokratie am 15. September wurde 2007 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um diesen Wert zu feiern. Den Tieren ist allerdings nicht zum Feiern zumute, da vor allem die Rechte der Tiere übergangen werden, wie der Tier-Rechte-Check von Tierschutz Austria im Bereich der Jagd zeigt. Jüngste Verletzungen der Bundesländer, insbesondere Niederösterreich, Salzburg, Kärnten und Tirol zeigen das exemplarisch auf.
Rechtsstaatlichkeit ist die Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung und damit die Grundlage einer funktionierenden Demokratie. „Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Regierung und Verwaltung nur im Rahmen bestehender Gesetze handeln dürfen. Gerichtsverfahren müssen fair sein, Straftaten müssen verfolgt werden. Dies ist durch jüngste politische Entscheidungen in Frage gestellt. Zum Schutz der Wildtiere initiiert Tierschutz Austria ein Volksbegehren für ein einheitliches, ökologisches Bundesjagtgesetz
“, so die Leiterin des Referats Tierrechte Michaela Lehner von Tierschutz Austria. „Man kann auf jedem Gemeindeamt bereits seine Unterstützungserklärung abgeben.“
Der aktuelle Tierrechte Check von Tierschutz Austria für die Jagd zeigt Behördenversagen und eine Missachtung des Rechtsstaats.
- Über 20.000 geschützte Krähenvögelarten, darunter Eichelhäher, Elstern und Krähen, wurden in Niederösterreich zum Abschuss freigegeben – widerrechtlich und ohne triftigen Grund. Die Bezirksverwaltungsbehörden ignorieren dabei nachweislich die eindeutige Rechtslage der EU.
- Die Salzburger Vogelabschussplan- Verordnungen, welche die Bejagung von Eichelhäher, Elster, Rabenkrähe, Kormoran und Graureiher zulassen, beruhen auf fehlendem Fachwissen, veralteten Daten und sind EU-rechtswidrig.
- Mitte August begann in Westösterreich die Jagd auf die Murmeltiere, hochsoziale Nagetiere. 7.500 „Mankei“ fallen der Jagd in Österreich jährlich von August bis Oktober zum Opfer! Alpenmurmeltiere sind daher nicht nur durch die Klimakrise, sondern auch durch ökologisch bedenkliche Trophäenjagd bedroht
- Laut europäischem Artenschutzrecht dürfen Goldschakale nicht ohne einen günstigen Erhaltungszustand bejagt werden. Nicht so die illegale Praxis in Österreich! Vermutlich leben weniger als 100 Goldschakale in Österreich, ein genauer Erhaltungszustand ist unbekannt, trotzdem werden die geschützten Tiere bejagt, obwohl ein Rechtsgutachten bestätigt, dass Österreich damit gegen EU-Recht verstößt: https://www.tierschutz-austria.at/goldschakal-gutachten-eu-recht/
- Anstatt dass die Österreichische Bundesländer nach dem EuGH Urteil vom 11.7.2024 ihre Wolf Abschuss Verordnungen sowie ihre Alm- und Weideschutzgesetze abändern und strenge Einzelfallprüfungen einführen, verstoßen sie nach wie vor gegen Recht und Gesetz und weigern sich, heimische Landwirte umfassend beim Herdenschutz zu unterstützen. Der Abschuss von Wölfen in Österreich ist derzeit unionsrechtswidrig.
Im Verhältnis zwischen Bürgern und Politik ist in Salzburg „Sand im Getriebe“
Die ÖVP-FPÖ-Koalition im Salzburger Landtag hat erst diesen Mittwoch eine Petition zur Rücknahme der Vogelabschussverordnung 2024/25 abgelehnt, die den Abschuss von 4.886 EU-geschützten Vögeln, darunter gefährdete Arten wie Eichelhäher und Graureiher, erlaubt. Expert:innen sehen darin Verstöße gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie und die österreichische Verfassung. Trotz der Proteste und alarmierender Rückgänge bei den Vogelbeständen bleibt die umstrittene Verordnung in Kraft.
Statt Herdenschutz zu finanzieren, verschwendete Kärnten Ꞓ 177.000 für ein illegales Alm- und Weideschutzgesetz
Der EuGH hat am 11. Juli 2024 in einem richtungsweisenden Urteil festgestellt, dass vor dem Abschuss eines Wolfes neben der strengen Einzelfallprüfung ein guter Erhaltungszustand in der Region sowie Herdenschutzmaßnahmen (Behirtung und Herdenschutzhunde wo nicht fachgerecht gezäumt werden kann) durchzuführen sind. Dafür wurde von der EU ein umfassender und großzügiger Herdenschutzfördertopf ins Leben gerufen. Nur Österreich nutzt den bisher kaum. Im Falle von Kärnten wurden gar 177.000 Euro für ein illegales Alm- und Weideschutzgesetz verwendet – und damit nicht dem Tierschutz zugeführt.
Volksanwaltschaft stellt fest: Gesetzwidrigkeit der Zweiten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 betreffend den Goldschakal
Eine verfassungswidrige Regelung in der Zweiten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 macht den Goldschakal ohne gesetzliche Grundlage ganzjährig jagdbar. Trotz eingeräumter Verfassungswidrigkeit seitens der Landesregierung wurde diese in einer jüngsten Änderung der Verordnung nicht behoben.
Auf Basis von Ökologie und Tierschutz: Neues Volksbegehren für ein einheitliches Bundesjagdgesetz
Bei der Jagd werden dieselben Tiere in verschiedenen Bundesländern verschieden behandelt. So gibt es z.B. verschiedene Schonzeiten für dieselben Tierarten, verschiedene Vorschriften zum Aussetzen von Tieren für die Jagd und verschiedene Regelungen der Gatterjagd. Die Initiatoren Verein gegen Tierfabriken (VGT), Tierschutz Austria, AG Wildtiere und Ökologischer Jagdverband werben aktuell um Unterstützungserklärungen. An die 25.000 Menschen haben bereits ihre Unterstützungserklärung abgegeben.
Mehr Infos: https://bundesjagdgesetz.at/
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