Stocker ad Gewessler: „Nehmen auffällig schnelle Zurücklegung der WKStA zur Kenntnis“
„Wir nehmen die auffällig schnelle Zurücklegung der WKStA ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens – im Monat vor der Nationalratswahl – zur Kenntnis. Unsere Rechtsansicht bleibt nach wie vor aufrecht: Umweltministerin Leonore Gewessler hat sich gegen die einheitliche Stellungnahme der Länder hinweggesetzt, Verfassungsrecht gebrochen und war nicht dazu ermächtigt, der Renaturierungsverordnung zuzustimmen. Es ist bemerkenswert, dass diese Anzeige so schnell abgeschlossen werden konnte, während andere Verfahren in die Länge gezogen werden und Jahre vergehen, bis das Verfahren letztlich eingestellt wird. Auch die Kreutner-Kommission hielt in ihrem Bericht fest, dass Entscheidungen zu politisch bedeutsamen Zeitpunkten veröffentlicht werden. Unabhängig davon steht für uns fest: Es liegt am EuGH, über die Rechtmäßigkeit der Verabschiedung der Renaturierungsverordnung zu entscheiden“, reagiert der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker, auf die heute medial veröffentlichte Entscheidung der WKStA.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖVP Bundesparteileitung