Entwaldungsverordnung: Handelsverband unterstützt Vorschlag des deutschen Kanzlers Olaf Scholz nach Verschiebung & Überarbeitung
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ist am 29.06.2023 in Kraft getreten und ab dem 30.12.2024 anwendungspflichtig. Durch die Verordnung werden Unternehmen verpflichtet, sicherzustellen, dass verkaufte Produkte nicht zur weiteren Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Bei Zuwiderhandlung drohen Sanktionen von bis zu 4% des EU-weiten Umsatzes.
„Die grundsätzlichen Ziele der Entwaldungsverordnung sind richtig, sie werden auch vom österreichischen Handel unterstützt. Aber einzelne Anforderungen in der Verordnung sind entweder praktisch nicht umsetzbar oder sie führen zu unverhältnismäßigen bürokratischen Belastungen für unsere Händler. Zudem fehlen wesentliche Instrumente zur Umsetzung, die von der EU-Kommission bereitzustellen sind, vor allem zum Länder-Risiko-Benchmarking“, erklärt Rainer Will, Geschäftsführer des freien und überparteilichen Handelsverbandes.
„In ihrer aktuellen Form würde die EUDR die Rezession der österreichischen und europäischen Wirtschaft verschärfen, unsere Wettbewerbsfähigkeit verschlechtern und unseren Wohlstand gefährden. Daher fordern wir eine Verschiebung des Anwendungszeitpunktes der Verordnung sowie eine gesetzliche Anpassung einzelner Bestimmungen, um diese praxis- und unternehmenstauglich auszugestalten“, so Will.
Inzwischen hat auch der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aufgefordert, die EUDR auszusetzen. „Wir unterstützen den Vorschlag des deutschen Kanzlers Scholz nach einer Verschiebung. Die verbleibende Vorbereitungszeit von drei Monaten ist zu knapp bemessen und sorgt in der gesamten Branche für massive Rechtsunsicherheit. Nachbesserungen im Gesetzestext sind für uns alternativlos“, sagt Rainer Will, der Sprecher des österreichischen Handels.
Eine deutliche Vereinfachung und Reduktion der bürokratischen Auflagen sind dringend notwendig, darüber hinaus müssen aber auch Direktverkäufe von Onlineplattformen aus Drittstaaten von der Regulierung umfasst sein. Der Handelsverband appelliert daher an die EU-Kommission, die Verordnung zu überarbeiten und die Umsetzungsfrist zu verlängern.
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