DSN: Joint Action Day anlässlich 9/11 gegen islamistischen Extremismus
Am 10. September 2024 organisierte und leitete die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) einen österreichweiten Joint Action Day (JAD) im islamistisch-extremistischen Milieu. In Zusammenarbeit mit den neun Landesämtern Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) wurde mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) ein koordiniertes Vorgehen gegen den islamistischen Extremismus durchgeführt. Im Rahmen des JAD kam es in allen Bundesländern sowie in mehreren Justizanstalten zu zahlreichen Gefährderansprachen, Vernehmungen, Durchsuchungen und Sicherstellungen. Die Aktion fand kurz vor dem Jahrestag des Terroranschlags am 11. September im Jahr 2001 in den USA statt, da dieser Anschlag im islamistisch-terroristischen Bereich bis heute von hoher Symbolkraft ist und Nachahmungstäter auf den Plan ruft.
„Mein Dank gilt den Ermittlern des Staatsschutzes und der Polizei und den Justizbehörden. Diese Schwerpunktaktion unterstreicht einmal mehr: Der österreichische Verfassungsschutz und die österreichischen Sicherheitskräfte gehen konsequent, nachhaltig und mit aller Vehemenz gegen Extremisten und Islamisten vor“, sagte Innenminister Gerhard Karner.
In diesem Zusammenhang erneuerte Karner seine Forderung: „Die Polizei braucht endlich die Möglichkeit zur Überwachung von Messenger-Diensten, um auf Augenhöhe gegen Terroristen vorgehen zu können“.
Gefährderansprachen, Durchsuchungen und Sicherstellungen in ganz Österreich
Gemeinsam wurden im gesamten Bundesgebiet und in zehn Justizanstalten nach gerichtlicher Bewilligung und staatsanwaltschaftlicher Anordnung vier Hausdurchsuchungen inklusive Sicherstellungen, fünf Beschuldigtenvernehmungen und Gefährderansprachen bei 20 einschlägigen Personen in Kooperation mit dem BMJ abgeschlossen. Der Fokus der Sicherstellungen lag auf digitalen Geräten, insbesondere Mobiltelefone, im Kontext von islamistischer Online-Propaganda. Hintergrund der Amtshandlungen waren die Verbrechenstatbestände der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten. Mittels einer Gefährderansprache wird eine Person, von der eine Gefahr für einen verfassungsgefährdenden Angriff ausgeht, nachweislich über rechtskonformes Verhalten belehrt. Bei der Belehrung wird insbesondere auf das besondere Gefährdungspotential durch Radikalisierung und die damit verbundenen Rechtsfolgen eingegangen und auf Deradikalisierungsprogramme hingewiesen.
Seitens des BMJ wurden bei 52 einschlägig bekannten Häftlingen Haftraumdurchsuchungen im Sinne des Terrorbekämpfungsgesetzes vorgenommen. Die Ergebnisse der Durchsuchungen werden aktuell gesichtet und ausgewertet.
„Insbesondere die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie notwendig eine enge und intensive Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden ist. Mit dieser Aktion setzen wir ein klares Zeichen: Wir stellen uns gemeinsam, konsequent und zielgerichtet dem Extremismus und Terrorismus entgegen“, betonte Franz Ruf, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit.
Islamistischer Extremismus – steigende Bedrohung
Der islamistische Extremismus und Terrorismus erlebt aktuell in ganz Europa ein neuerliches Hoch. Der Verfassungsschutz weist immer wieder darauf hin, dass vom islamistischen Extremismus eine besonders hohe Gefahr ausgeht. Die zentralen Akteurinnen und Akteure innerhalb der etablierten Strukturen stehen in Kontakt mit internationalen Führern der islamistischen Szene und erhalten Unterstützung und Anweisungen bezüglich der zu wählenden Methoden und Anschlagsziele. Die Kommunikation findet dabei hauptsächlich über verschlüsselte Kommunikation statt. Weiters ist eine deutliche Zunahme an radikal-islamistischer Propaganda im digitalen Raum zu verzeichnen. In geteilter Propaganda im Internet werden oftmals vergangene Terroranschläge gepriesen und ehemalige Attentäter als Helden inszeniert. Die Gefahr für terroristische Angriffe ist daher im zeitlichen Nahbereich zu derartigen Ereignissen besonders hoch. Im vergangenen Jahr konnte am 11. September beispielsweise ein geplanter Angriff am Hauptbahnhof in Wien verhindert werden. Auch bei derzeitig bekannten Gefährderinnen und Gefährdern finden sich immer wieder Hinweise auf dieses Datum und den Anschlag aus dem Jahr 2001.
Aufgrund der kontinuierlich hohen Gefahr, die von islamistischen Extremistinnen und Extremisten ausgeht, ist es wichtig, dass der Verfassungsschutz verstärkt auf Zusammenarbeit – sei es interministeriell, national aber auch international – setzt. Durch den Einsatz der verschiedenen Organisationseinheiten konnte bei diesem JAD ein Zeichen gegen den islamistischen Extremismus und Terrorismus gesetzt werden.
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