KSW entschieden gegen Umweltgutachter als Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten
In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat das Klimaministerium am Wochenende einen Entwurf zum Umweltmanagementgesetz versandt, mit dem Umweltgutachter zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zugelassen werden sollen. Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen lehnt diesen Vorstoß vehement ab. Soweit in der Kürze der Zeit ersichtlich, widerspricht der Entwurf wesentlichen Vorgaben der EU-Richtlinie (CSRD). Diese verlangt, dass für alle Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten gleichwertige Zulassungsvoraussetzungen und Berufsausübungsgrundsätze gelten müssen. Was das bedeutet, hat die KSW bereits im Frühjahr 2023 anhand eines Gutachtens internationaler Experten aufgezeigt und in den bisherigen Verhandlungen mehrfach vorgebracht. Der nun vorliegende Gesetzestext entspricht diesen Anforderungen nicht einmal ansatzweise.
Konkret weist die KSW darauf hin, dass die Aus- und Fortbildungsverpflichtungen unzureichend sind. Ein Thema, das bei der ebenfalls notwendigen Anpassung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer:innen lange und zäh verhandelt wurde und nun für Umweltgutachter erstaunlich ‚locker‘ gesehen wird. Auch Haftungs- und Versicherungsfragen sowie Qualitätssicherung und Berufsaufsicht sind bei weitem nicht mit jenen der als Abschlussprüfer tätigen Wirtschaftsprüfer:innen vergleichbar.
Sollte mit diesen Anpassungen des Umweltmanagementgesetzes das bislang fehlende Berufsrecht für die in der CSRD als Wahlrecht vorgesehenen ‚alternativen Bestätigungsdienstleister‘ geschaffen werden, ist dieser Entwurf jedenfalls EU-rechtswidrig, verletzt außerdem Wettbewerbsrecht und wird wohl einer rechtlichen Prüfung durch österreichische und europäische Höchstgerichte nicht standhalten. Dass dieses Thema eigentlich im Rahmen des NaBeG (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz) geregelt hätte werden müssen, mit dem zur Umsetzung der CSRD zahlreiche weitere Gesetze geändert werden sollen, liegt auf der Hand.
KSW-Präsident Herbert Houf stellt fest, dass diese Vorgehensweise des BMK inakzeptabel ist: „Wir diskutieren seit 1 ½ Jahren über eine sachgerechte und zeitgerechte Umsetzung der CSRD im Rahmen des NaBeG, haben zig Runden gedreht und uns immer konstruktiv eingebracht. Und jetzt, wo die Frist der EU versäumt ist und offenbar bei einigen Torschlusspanik herrscht, werden wir übers Wochenende mit einem Gesetzesvorhaben konfrontiert, das völlig unausgegoren und EU-rechtswidrig ist und uns Wirtschaftsprüfer:innen wettbewerbswidrig benachteiligt. Das ist ein massiver Vertrauensbruch, dient auch nicht der eigentlichen Sache und das werden wir so nicht hinnehmen.“
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