Konsument:innenschutz-Ministerium: Über 300.000 Kund:innen der Verbund AG erhalten Geld zurück
Rund 320.000 Stromkund:innen der Verbund AG erhalten Geld zurück. Sie können sich ab heute kostenlos beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) anmelden. Die Rückzahlung beträgt pro Haushalt durchschnittlich rund 90 Euro. Der VKI hatte die Verbund AG im Auftrag des Sozialministeriums geklagt und sich dann mit dem Stromanbieter auf Rückzahlungen geeinigt. Die Verbund AG hatte ihre Preise im Jahr 2022 an einen Börsenindex gebunden, obwohl sie große Strommengen aus Wasserkraft selbst erzeugt und auch mit „Strom zu 100 Prozent aus österreichischer Wasserkraft“ warb. „Unternehmen können nicht A versprechen und dann einfach B machen. Konsument:innen dürfen nicht zum Spielball der Energieversorger werden, sondern sie stehen im Zentrum des Strom- und Gasmarktes“, betont der für Konsument:innenschutz verantwortliche Minister Johannes Rauch. „Ich freue mich, dass wir nach zwei erfolgreichen Urteilen schließlich eine Lösung im Sinne der Kund:innen erreicht haben. Es ist eine zentrale Aufgabe des Konsument:innenschutzes gegen derartige Praktiken energisch vorzugehen.“ ***
Im Mai 2022 erhöhte die Verbund AG die Strompreise von über 320.000 Kund:innen. Grund dafür war eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf den Österreichischen Strompreisindex abstellt. Er berechnet sich aus Börsenpreisen. Gleichzeitig warb das Unternehmen mit „Strom zu 100 Prozent aus österreichischer Wasserkraft“ und erzeugt große Strommengen aus Wasserkraft selbst.
Das für Konsument:innenschutz zuständige Sozialministerium sah die Preiserhöhung als überraschend und nach Ansicht des Handelsgericht Wien sachlich nicht gerechtfertigt an, da sie nicht mit der Beschaffungsstrategie des Stromanbieters übereinstimmte, wie sie gegenüber Konsument:innen dargestellt wurde. Außerdem griff die Verbund AG bei der Preiserhöhung auf einen Indexwert aus der Vergangenheit zurück, was schon kurz nach Vertragsabschluss massive Preissteigerungen ermöglichte. Für Verbraucher:innen war dieses Vorgehen benachteiligend.
Das Sozialministerium beauftragte deswegen den Verein für Konsumenteninformation mit einer Verbandsklage. Bereits in erster Instanz erklärte das Handelsgericht Wien die Klausel für unzulässig. Auch das Oberlandesgericht Wien bestätigte im Februar 2023 diese Entscheidung. Nach konstruktiven Vergleichsgesprächen trat das OLG-Urteil schließlich im August 2024 in Kraft, wodurch die Rechtsgrundlage der Tariferhöhung entfällt und somit Rückzahlungen anstehen.
„Geltende Spielregeln sind auch von den großen Energieversorgern einzuhalten. Energieversorger müssen das Wohl ihrer Kund:innen im Fokus haben. Als Konsument:innenschutzminister setze ich mich stets für starken Verbaucher:innenschutz im Energiesektor ein. Ich bin froh, dass die Menschen nun zurückbekommen, was ihnen unberechtigt in Rechnung gestellt wurde“, so der für Konsument:innenschutz verantwortliche Minister Johannes Rauch.
Berechnungsgrundlage der Rückzahlungen sind die konkrete Preiserhöhung und der konkrete Verbrauch für den jeweiligen Haushalt. Kund:innen erhalten die Differenz zwischen dem alten Strompreis vor Mai 2022 und dem erhöhten Preis als Pauschalsummen rückerstattet. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.300 kWh erhält dadurch 90 Euro. Auch Verbraucher:innen, die inzwischen keine Kund:innen der Verbund AG mehr sind, haben Anspruch auf die Rückzahlung.
Für die Abwicklung ist eine Anmeldung zur VKI-Sammelaktion notwendig. Zwischen 2. September und 11. November 2024 ist das kostenlos auf der Website des VKI unter www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 möglich. Die Verbund AG informiert Kund:innen mit Rückzahlungsanspruch in den nächsten Tagen per Mail oder per Brief.
„In den letzten drei Jahren ging der VKI im Auftrag meines Ressorts gegen unterschiedlichste Klauseln oder Praktiken von acht Energieversorgern vor. Einige Verfahren sind noch anhängig. Bereits im Frühjahr 2024 erhielten mehrere hunderttausend Wien Energie Kund:innen, nach erfolgreichen Vergleichsgesprächen, Ausgleichszahlungen“, so Konsumtent:innenschutzminister Johannes Rauch abschließend.
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