Voglauer/Grüne: Fehlender Bezug zur slowenischen Volksgruppe zeigt Mängel bei Bestellung der slowenischen Volksgruppenbeiräte auf
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gab der Beschwerde des Rats der Kärntner Slowen:innen gegen die Bestellung der Mitglieder des slowenischen Volksgruppenbeirates vom 2. Juli 2024 statt und hebt damit die Bestellung von Josef Ofner zum Mitglied des Beirats für die slowenische Volksgruppe auf. Die Volksgruppensprecherin der Grünen, Olga Voglauer, begrüßt diese Entscheidung: „Ein Bezug zur slowenischen Volksgruppe muss als Mitglied der slowenischen Volksgruppenbeiräte gegeben sein. So sind die Beiräte gedacht. Alles andere führt den Beirat ad absurdum.“
Damit wird bereits zum zweiten Mal nach 2005 die Zusammensetzung des slowenischen Volksgruppenbeirats als rechtswidrig aufgehoben. „Unter diesen Umständen stellt sich schon die Frage, warum man nicht von vornherein darauf achtet, den Beirat so zu besetzen, dass alle Mitglieder im Interesse und zum Wohle der slowenischen Volksgruppe arbeiten“, betont Voglauer.
Zur strukturellen Aufstellung des Beirats hält Voglauer fest: „Die Volksgruppenbeiräte haben laut Gesetz die Aufgabe, das Gesamtinteresse der Volksgruppen zu vertreten und zu wahren. In dem Zusammenhang ist es nicht verständlich, dass die Zusammensetzung wesentliche Organisationen nicht berücksichtigt. Einerseits ist das die ,Einheitsliste – Enotna lista’, die als Selbstvertretungsorganisation der Kärntner Slowen:innen in Gemeinderäten zweisprachiger Gemeinden vertreten ist. Zum anderen sind das die Jugend- und Studierendenorganisationen, deren Beitrag zum Fortbestand der slowenischen Volksgruppe von wesentlicher Bedeutung ist, denn sie sind die Zukunft der Volksgruppe. Als Grüne setzen wir uns zusätzlich dafür ein, dass auf einen ausgewogenen Frauenanteil zu achten ist.“
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