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ORF zu heutiger FPÖ-PK

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Im Rahmen der heutigen FPÖ-PK über den ORF bemühte RA MMag. Dr. Michael Schilchegger in seinen Ausführungen gegen die Haushaltsabgabe das EU-Beihilfenrecht genauso, wie dies bekanntlich bereits andere Beschwerdeführer, u. a. der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) und die Tageszeitung „Der Standard“, taten. Dr. Schilchegger brachte dabei kein einziges neues Argument vor, sondern lediglich bereits bekannte und widerlegte Einwände. 

Zu diesen Ausführungen stellt der ORF einmal mehr klar: 

Die Finanzierungsregelung für den ORF ist eine bestehende Beihilfe. Im Jahr 2009 kam die Kommission nach eingehender Prüfung und nach entsprechenden Zusicherungen der Republik Österreich zu dem Ergebnis, dass diese Beihilfe mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang steht. Österreich hat damals gegenüber der Kommission Zusagen gemacht, die unverändert gültig sind, insbesondere auch das sog. Nettokostenprinzip. 

Die Änderung des Systems in eine Haushaltsabgabe ist keine wesentliche Änderung, daher muss sie auch nicht neu genehmigt werden. Genau das hat der Europäische Gerichtshof im Fall der Umstellung des deutschen Systems von Gebühren auf Haushaltsabgabe festgehalten (Urteil vom 13. Dezember 2018 in der Rs C-492/17, Südwestrundfunk).

Der ORF sieht der angekündigten Beschwerde mit Interesse, aber gelassen entgegen, da der Gesetzgeber im Vorfeld des Gesetzes in engem Austausch mit der EU-Kommission stand und diese über sämtliche Punkte informiert war. 

Zum Vorwurf von Stiftungsrat Peter Westenhaler im Hinblick auf ausstehende ORF-Beiträge hält der ORF fest: Beim Versenden mehrerer Zahlungserinnerungen und auch der Übergabe der Mahnverfahren an Inkassobüros handelt es sich um einen standardisierten Prozess, der in dieser Form bereits seit vielen Jahren besteht und der gesetzlich vorgesehen ist. 

Abschließend stellt der ORF zum wiederholten Mal klar, dass die ORF-Journalistinnen und -Journalisten selbstverständlich unabhängig, objektiv und weisungsfrei berichten, und weist namentliche Angriffe auf einzelne ORF-Mitarbeiter:innen ausdrücklich zurück. Selbstverständlich ist Kritik zulässig und wertvoller Bestandteil der täglichen Arbeit, persönliche Diffamierungen sind aber kein angebrachtes Mittel im täglichen Diskurs politischer Berichterstattung.

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