Unzulässige Wertsicherungsklauseln: Auch Krankenversicherungen droht Klagewelle
Die Aufregung war groß, als sich vor einigen Monaten eine breite mediale Debatte darüber entspann, ob hunderttausende Wertsicherungsvereinbarungen rechtswidrig sind und daher unzählige Rückforderungsklagen auf die Vermieterbranche zukommen würden. Rechtsanwaltskanzleien wie Prozessfinanzierer hatten medienwirksam zur Teilnahme an Sammelverfahrenen aufgerufen, Vermieter warnten vor einer unzumutbaren Gefahr für die gesamte Branche. Anlass waren zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, der im Rahmen von Verbandsprozessen mietvertragliche Wersicherungsklauseln für nichtig erklärte, weil diese bei kundenfeindlichster Auslegung eine Entgeltänderung bereits in den ersten beiden Monaten nach Vertragsabschluss ermöglichten und dies in Konflikt mit § 6 Abs 2 Z 4 KSChG stehe.
Genau diese Argumentation macht sich der Prozessfinanzierer Padronus nun für sein neues Sammelverfahren zu Nutze. „Krankenversicherungsverträge enthalten regelmäßig nicht die Klarstellung, dass innerhalb der ersten zwei Monate keine Entgelterhöhung stattfinden darf, wie es das Konsumentenschutzgesetz vorsieht. Aus unserer Sicht führt die Argumentation des OGH daher auch zur Unwirksamkeit von Indexklauseln in sehr vielen Krankenversicherungsverträgen. Krankenversicherer müssen sich auf zahlreiche Rückforderungsklagen von uns gefasst machen“, erklärt Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, müssten Krankenversicherer die Entgelterhöhungen der letzten 30 Jahre zurückzahlen.
Die Auswirkungen dürften gravierend sein: Laut dem Jahresbericht 2022 des österreichischen Versicherungsverbandes VVO haben 3.440.416 Menschen in Österreich eine private Krankenversicherung abgeschlossen. „Wenn entsprechende Wertsicherungsvereinbarungen für nichtig erklärt werden, können sämtliche Zahlungen, die aufggrunddessen rechtswidrig eingehoben wurden, bereicherungsrechtlich rückabgewickelt werden“, erklärt Eibl. Padronus finanziert potentiellen Anspruchsinhabern ein Gerichtsverfahren, übernimmt dabei sämtliches Kostenrisiko und erhält nur im Erfolgsfall eine Provision des erstrittenen Erlöses.
Über Padronus: Padronus ist eine Marke der Prozessfinanzallianz GmbH, deren Gründer mit der Marke „Mietheld“ bereits knapp 5.000 Kunden zu einer Mietzinsreduktion nach dem Mietrechtsgesetz verhalfen. Während der Corona-Krise finanzierte das Unternehmen für mehrere Hundert Hoteliers Entschädigungensverfahren auf Basis des Epidemiegesetzes gegen die Republik Österreich und erzielte Millionenbeträge. Für Kunden, die bei konzessionslosen Online-Casinos Geld verloren haben, hat das Unternehmen Rückforderungen nach dem Glücksspielgesetz im dreistelligen Millionenbereich eingeklagt.
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