GLOBAL 2000 fordert gesetzliche Chemikalien-Kennzeichnung
Wir Menschen kommen täglich mit unzähligen Chemikalien in Kontakt. Viele davon sind schädlich für unsere Gesundheit oder die Umwelt. Sie können beispielsweise krebserregend sein oder sich in Organen anreichern. Diese erwiesenermaßen schädlichen Chemikalien werden Substances of Very High Concern (kurz SVHCs) oder „besonders besorgniserregende Stoffe“ genannt und von der europäischen Chemikalienagentur ECHA festgelegt. Trotz ihrer negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt können sie in allen möglichen Alltagsgegenständen vorkommen – und das völlig legal. SVHCs sind nämlich weiterhin erlaubt, sie unterliegen lediglich einer Auskunftspflicht Um also zu erfahren, ob ein Produkt diese schädlichen Chemikalien enthält, müssen Konsumentinnen und Konsumenten diese Information bei den Unternehmen anfordern. Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 fordert nun die gesetzlich verankerte Kennzeichnung aller besonders besorgniserregenden Stoffe direkt auf der Verpackung, um einen bewussten Konsum zu erleichtern.
In den vergangenen Jahren testete GLOBAL 2000 immer wieder Produkte. Im Schnitt enthielten etwa 16% der getesteten Produkte SVHCs in bedenklichen Mengen.
„Die negativen Auswirkungen von SVHCs auf Menschen und Umwelt sind nicht zu unterschätzen,“ so Tassilo Nordmeyer, Chemikalien-Experte bei GLOBAL 2000. „Unternehmen müssen in die Verantwortung genommen werden. Sie müssen gewährleisten, dass die Produkte in unseren Regalen unbedenklich, oder zumindest entsprechend gekennzeichnet sind.“
Frankreich als Vorreiter
Um der europäischen Chemikalienverordnung REACH den nötigen Nachdruck zu verleihen, ging die französische Legislative jüngst in die Offensive. Endokrine Disruptoren (EDs), die aufgrund ihrer hormonellen Wirkung zu den für den Menschen gefährlichsten SVHCs zählen, müssen in Frankreich künftig von Herstellerseite in der europaweiten „Scan4Chem“-Datenbank ausgewiesen werden. Diese Information kann dann von Konsumenten und Konsumentinnen mit der „Scan4Chem“-App abgerufen werden.
Ein erster Schritt in die richtige Richtung, erklärt Dr. Susanne Stark, Chemikalien-Expertin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI): „Konsument:innen haben das Recht auf sichere Produkte. SVHCs in Erzeugnissen sollten so rasch wie möglich durch unbedenkliche Alternativen ersetzt werden. Wenn aus technisch notwendigen Gründen solch besonders besorgniserregenden Chemikalien enthalten sind, sollen diese gekennzeichnet werden.“
Auskunft via „Scan4Chem“-App
Die von GLOBAL 2000 und dem VKI mitentwickelte App „Scan4Chem“ entstand im Rahmen des EU-Projekts „Life AskREACH“. Sie hilft User:innen in ganz Europa bewusste Kaufentscheidungen zu treffen. Die App existiert für iOS und Android und kann in den entsprechenden Stores gratis heruntergeladen werden. Die Crux dabei, zu den meisten Produkten existiert noch keine SVHC-Information. Es kann also nur eine vorgefertigte Anfrage an den Hersteller versandt werden, dieser hat jedoch bis zu 45 Tage Zeit, um darauf zu antworten. Eine Antwort ist außerdem nur dann verpflichtend, wenn SVHCs enthalten sind. „Das Auskunftsrecht wie es momentan existiert ist kompliziert und unzureichend. Nur wenn Unternehmen von sich aus die Informationen zu SVHCs zur Verfügung stellen, haben Konsumentinnen und Konsumenten die Chance, sich vor schädlichen Chemikalien zu schützen,“ so Nordmeyer abschließend.
GLOBAL 2000 fordert daher, dass Österreich mit Frankreich mitzieht und SVHC-Informationen gesetzlich verpflichtend in der Scan4Chem-Datenbank verfügbar gemacht werden müssen.
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