AK-Präsident Goach: “Druck der AK Kärnten brachte eines der günstigsten Tarifmodelle im Bundesländervergleich“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

AK-Präsident Goach: “Druck der AK Kärnten brachte eines der günstigsten Tarifmodelle im Bundesländervergleich“

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Die KELAG kündigt in ihrer heutigen Presseinformation u.a. eine Reduktion des Vorteilstarifes um 6% an und verlängert die Umsteigefrist für Bestandskunden bis 1. September 2023. AK-Präsident Günther Goach zeigt sich über das Einlenken der KELAG erfreut. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dennoch ist der aktuelle Strompreis in ganz Österreich noch immer zu hoch. Seitens der Bundesregierung gibt es keinerlei nachhaltiges Engagement zur generellen Senkung des Strompreises, wie in anderen Europäischen Staaten. Die meisten europäischen Staaten haben bereits 2022 u.a. mit Mehrwertsteuer-Senkungen oder einem gedeckelten Strompreis für alle Strombezieher aktiv reagiert. Goach betont: „Ich werde nicht müde werden, mich so lange zu wiederholen, bis das in Wien angekommen ist. Mit einem unzureichend formulierten Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen. Diese Rechtsunsicherheit darf nicht auf dem Rücken der Konsumentinnen und Konsumenten abgeladen werden. Die Bundesregierung muss endlich handeln.“ 

In Bezug auf die heute seitens der KELAG angekündigten Maßnahmen zur Senkung des Strompreises, zeigt sich AK-Präsident Goach positiv. Der Druck der Arbeiterkammer Kärnten im Namen der Konsument:innen hat eine erste Wirkung gezeigt und damit eines der aktuell günstigsten Tarifmodelle in Österreich gebracht. „In Zeiten der Teuerung zählt jeder Cent an Ersparnis für die Kärntnerinnen und Kärntner. Es ist ein erster Schritt und wir werden weiterhin die Entwicklungen am Strommarkt genau beobachten und darauf achten, dass Preissenkungen von den Energieversorgern zeitnah an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.“ so Präsident Goach, welcher auf eine Beruhigung des Strommarktes und eine damit einhergehende, generelle Strompreissenkung hofft.   

Die seitens der AK Kärnten eingebrachte Klage gegen die KELAG bleibt jedoch weiterhin aufrecht, um für die Konsument:innen Klarheit und Rechtssicherheit bei Preisanpassungen, im Rahmen von bestehenden Lieferverträgen, herzustellen.  

Das Engagement der Arbeiterkammer in dieser Causa zeigt einmal mehr, die unverzichtbare Rolle der Arbeiterkammer als starke Stimme für die Arbeitnehmer:innen und Interessensvertretung für die Konsument:innen.

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