Abschiebung des afghanischen FIFA-Schiedsrichters vorerst gestoppt: BVwG erkennt aufschiebende Wirkung zu | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Abschiebung des afghanischen FIFA-Schiedsrichters vorerst gestoppt: BVwG erkennt aufschiebende Wirkung zu

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Das Bundesverwaltungsgericht erkannte der Beschwerde des Rechtsvertreters Dr. Norbert Kittenberger wenige Tage, bevor eine Überstellung nach Kroatien erfolgen hätte können, wo Ibrahim Rasool massive Polizeigewalt wiederfahren ist, die aufschiebende Wirkung zu. Somit darf der afghanische FIFA-Schiedsrichter Ibrahim Rasool vorerst in Österreich bleiben und bekommt ein Verfahren vor dem unabhängigen Bundesverwaltungsgericht.

"Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 17 BFA-VG erfolgt dann, "wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in den Staat, in den die aufenthaltsbeendende Maßnahme lautet, eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK, Art. 8 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention bedeuten würde oder für ihn als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen würde“, so sein Rechtsvertreter Dr. Kittenberger.

Sorgfältige Prüfung

Konkret führt das Gericht aus: "Im vorliegenden Fall kann ohne nähere Prüfung des Sachverhaltes nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Abschiebung der beschwerdeführenden Partei eine reale Gefahr der Verletzung von Bestimmungen der EMRK bedeuten würde."

SOS Balkanroute, die den Fall bereits 2021 publik machte und diesen seitdem betreut, sowie Rechtsvertreter Dr. Kittenberger zeigen sich erfreut und erleichtert, dass Ibrahim Rasools Beschwerde und die sonst vorgebrachten Unterlagen nun von einem unabhängigen Gericht sorgfältig geprüft werden.

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