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Schächt-Prozess: Kontroll-Tierarzt als Hauptangeklagter

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Die Aufnahmen, die im Sommer 2021 gemeinsam mit dem Verein RespekTiere veröffentlicht wurden, zeigen schlimme Tierquälerei. Es ist zu sehen, wie der amtliche Tierarzt, der eigentlich die Einhaltung der Gesetze kontrollieren sollte, selbst bei den Tötungen von über 200 Schafen mitarbeitete und wiederholt viel zu spät betäubte oder tatenlos zusah, wie Tiere qualvoll von Personen ohne Genehmigung geschächtet wurden.

VGT berichtet vom Prozess

Angeklagt sind neben dem amtlichen Kontroll-Tierarzt nun sechs weitere Männer – der Schlachthof-Betreiber und sein Sohn, sowie vier weitere Männer, die ohne Genehmigung Schafe „rituell“ töteten. Rituelle Schlachtungen („Schächtungen“) dürfen nur in Anwesenheit eines amtlichen Kontrollorgans, nur durch Personen mit entsprechender Genehmigung und nur mit sofortiger Betäubung nach dem Tötungsschnitt („post-cut-stunning“) durchgeführt werden. Die sieben Personen müssen sich im Landesgericht Wr. Neustadt der Anklage wegen „Amtsmissbrauchs“ und Tierquälerei (§222 StGB) stellen.

Kontrolltierarzt als Hauptangeklagter

In der Anklage der Staatsanwaltschaft wird dem amtlichen Kontrolltierarzt vorgeworfen, sein Amt wissentlich missbraucht, selbst Betäubungen viel zu spät durchgeführt und kein einziges Mal die Wirksamkeit der Betäubung am Tier kontrolliert zu haben. Der Tierarzt plädiert indes auf „unschuldig“: Er habe versucht, die Behörde zu erreichen, nachdem er Missstände wahrgenommen hatte, blieb aber erfolglos. Er habe vor Ort entschieden, die vier Männer ohne Genehmigung schlachten zu lassen und selbst zu betäuben. Eine „unmittelbare“ Betäubung nach dem Schnitt sähe er als unmöglich.

David Richter, VGT-Vize-Obmann: Es ist skandalös, dass selbst ein behördlicher Kontrolltierarzt es nicht schafft, vor Ort dafür zu sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden. Dieses System muss dringend reformiert und die Wirksamkeit der Kontrollen sichergestellt werden! Dass der Kontrolltierarzt aber selbst bei den illegalen Schlachtungen „mitarbeitet“, selbst zu langsam betäubt und das dann vor Gericht auch noch verteidigt, ist unfassbar.

Die gerichtliche Sachverständige, die auch die Beweisaufnahmen genau kannte, und die Richterin, drängten wiederholt auf Antwort, warum der Tierarzt die Schlachtungen nicht stoppte, als Probleme und Gesetzesübertretungen deutlich wurden. Etwa wurde der Hals von mehr als der Hälfte der Schafe nicht korrekt "in einem Zug" aufgeschnitten, sondern "stechend" und "säbelnd", was laut der Sachverständigen zu erheblichen zusätzlichen Schmerzen führt. Es sollen wiederholt ungeeignete oder stumpfe Messer verwendet worden sein.

Besonders heikel: Der Kontroll-Tierarzt hat Personen ohne Sachkundenachweis vor Ort zur Schächtung "zugelassen" – obwohl diese teilweise vor Gericht nun aussagten, dass sie die Tierschutzgesetze gar nicht gekannt hätten. Nicht einmal einen Identitätsnachweis habe der Tierarzt sich zeigen lassen, wie er selbst zugibt. Offenbar habe er sich auch durch die wartenden "Kund:innen" unter Stress setzen lassen und die widerrechtlichen Schlachtungen trotz Missständen nicht unterbrochen, was von der Richterin äußerst kritisch hinterfragt wird.

Sechs Schlachter bekennen sich im Prozessverlauf für „schuldig“, Richterin fordert Video-Sichtung an

Die sechs angeklagten Männer, die im Betrieb die Schlachtungen durchführten, bekannten sich weitestgehend für schuldig. Die Richterin forderte, dass die vorgelegten Beweisvideos gesichtet, protokolliert und auch von den Schöff:innen gesehen werden müssen. Es werden Aufnahmen von zappelnden, verblutenden Tieren gezeigt, der Betäubungserfolg und die Untätigkeit des Tierarztes hinterfragt.

Der nächste Verhandlungstermin mit Urteilsverkündung ist der 2. Mai (10-17 Uhr) – der morgige Verhandlungstag (30.3.) wurde abgesagt.

Der VGT wird weiterhin über den Verlauf des Verfahrens berichten.

Der VGT fordert eine Schlachthof- und Kontroll-Reform und sammelt dazu Unterschriften (zur Petition).

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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