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Novellen zum Energiekostenzuschuss- und Wirtschaftstreuhandberufsgesetz beschäftigen Wirtschaftsausschuss

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Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen stand heute auf der Agenda des Wirtschaftsausschusses. Mehrheitlich sprachen sich die Abgeordneten für die Schaffung der datenschutzrechtlichen Grundlagen für dessen automatisierte Abwicklung aus. Ebenso verhielt es sich mit der Überführung einer bewährten Sonderregelung im Bereich der Wirtschaftstreuhänder:innen ins Dauerrecht. Mündliche Fachprüfungen sollen in dieser Branche per Videokonferenz durchgeführt werden können.

Von Seiten der Opposition wollten die NEOS "Luxuspensionen" bei der Wirtschaftskammer auf den Grund gehen. Die Freiheitlichen setzten sich für eine Verlängerung der Schwellenwertverordnung im Bereich von Vergabeverfahren und abermals für die Abschaffung der Prüfungstaxen für Lehrlinge sowie eine "Aktion 60 plus" für den österreichischen Arbeitsmarkt ein. Der SPÖ war die Einsetzung einer Anti-Teuerungskommission ein Anliegen. Sämtliche Oppositionsanträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vertagt.

Energiekostenzuschuss: Datenschutzrechtliche Grundlage für die automatisierte Abwicklung

Mit einem Initiativantrag (3223/A), der vorerst nur redaktionelle Anpassungen vorsah, haben ÖVP und Grüne eine Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes (UEZG) auf den Weg gebracht. Die Förderung wurde im Sommer 2022 zur Absicherung der Liquidität von Unternehmen mit hohem Energiebedarf beschlossen. Das Wirtschaftsministeriums fördert damit Mehraufwendungen für Energie (Treibstoff, Strom und Gas) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Mit einem Abänderungsantrag der Koalition im Wirtschaftsausschuss sollen die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die automatisierte Abwicklung des Energiekostenzuschusses als Pauschalfördermodell geschaffen werden. Es werden die datenschutzrechtliche Rollenverteilung, der Zweck der Datenverarbeitung sowie jene personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung erforderlich sind, näher definiert sowie die Speicherdauer und Aufbewahrungspflicht konkretisiert. Mit einer Mehrheit von ÖVP und Grünen wurde der Antrag angenommen.

Im Ausschuss kritisierte Gerald Loacker (NEOS), dass Wirtschaftsminister Kocher zwar medial eine "weniger expansive Fiskalpolitik" fordere, faktisch jedoch die "ultimative Gießkanne" auspacke. Aufgrund eines "Wildwuchses an Förderinstrumenten" fehlten Kapazitäten, weshalb die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) nun den Energiekostenzuschuss abwickeln müsse. Das mache den vorliegenden Initiativantrag notwendig. Die FPÖ habe schon beim ursprünglichen Gesetz nicht zugestimmt, betonte Axel Kassegger (FPÖ). Weitere "Milliarden" in das System zu "schütten" würde nur die Inflation weiter befeuern.

"Natürlich" handle es sich um hohe Summen, die nun eingesetzt würden, gestand Wirtschaftsminister Martin Kocher zu. Die Alternative sei jedoch einen Wettbewerbsnachteil für Österreich mit steigenden Insolvenzzahlen und einen eklatanten Verlust an Arbeitsplätzen in Kauf zu nehmen. Gerade Klein- und Mittelunternehmen (KMUs) seien angesichts der steigenden Energiekosten belastet, wie auch die Antragszahlen für den Energiekostenzuschuss bestätigen würden – von 11.235 Anträgen würden nur rund 500 von Großunternehmen stammen. Aufgrund der hohen Anzahl kleiner Unternehmen müsse nun laut Kocher auf eine automatisierte Abwicklung gesetzt werden. Wenn für diese die notwendige Sicherheit gegeben sei, könne mittelfristig eine weniger expansive Fiskalpolitik betrieben werden. Tanja Graf (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) sahen die vorliegenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ebenfalls als notwendig an, damit auch KMUs effizient entlastet werden könnten.

Novelle zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz: Dauerrecht für digitale Abhaltung von Fachprüfungen

Im Zuge der COVID-19-Krise wurde für den Bereich der Wirtschaftstreuhänder:innen temporär eine Sonderregelung für mündliche Fachprüfungen per Videokonferenz eingeführt. Da sich diese bewährt habe, soll die Bestimmung nun ins Dauerrecht übergeleitet werden (1947 d.B.). Um die Eigenständigkeit der Leistung der Kandidat:innen zu gewährleisten, muss den Erläuterungen zufolge er/sie dazu in die jeweilige Landesstelle kommen. Ein Mitglied des Prüfungsausschusses soll dort die gesamte mündliche Prüfung beaufsichtigen. Die restlichen Kommissionsmitglieder werden demnach per Videokonferenz dazu geschaltet.

Die schriftlichen Klausuren hingegen sollen die Kandidat:innen ortsunabhängig von ihrem eigenen Laptop oder PC durchführen können. Um die Sicherheit der Prüfung zu gewährleisten, setze die Kammer der Wirtschaftstreuhänder:innen umfangreiche Begleitmaßnahmen, die in der Prüfungsordnung festgelegt seien, so die Erläuterungen. Gewährleistet werden soll zudem die Barrierefreiheit der Fachprüfungen. Personen mit Behinderungen wird demnach ermöglicht, einen begründeten Antrag auf eine abweichende Prüfungsmethode zu stellen.

Man habe aus der Pandemie viel gelernt, erklärte Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze im Ausschuss. Die "innovative" Regelung könne für andere Berufsgruppen beispielgebend sein. Gerald Loacker (NEOS) stimmte Götze zu. Doch müsse es gerade deshalb eine generelle Regelung für alle Berufsgruppen geben und kein "Stückwerk", dessen Ausgestaltung von den einzelnen Kammern abhänge. Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich, ohne die Stimmen der NEOS, angenommen.

NEOS-Antrag zur "Causa Luxuspensionen"

Konsequenzen aus dem jüngsten "Skandal der Wirtschaftskammer" fordern die NEOS, und zwar durch Offenlegung sämtlicher Pensionskassenzusagen ab Jänner 2012 (3119/A(E)). Die "Causa Luxuspensionen" sowie die "Umgehungsspielchen in der Kammer" seien lückenlos aufzuklären und endgültig zu unterbinden, so die Forderung. Die NEOS beziehen sich damit auf einen ihnen zufolge verschwenderischen Umgang mit den "Zwangsbeiträgen" österreichischer Unternehmer:innen.

Stein des Anstoßes stelle eine "Sonderpensionsregelung für den WKO-Generalsekretär" dar, auf deren Basis die Wirtschaftskammer mehr als 250.000 € eingezahlt habe, wie NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker im Ausschuss darlegte. Generell habe die Wirtschaftskammer im Ressort "zu viel zu plaudern". Loacker fragte Wirtschaftsminister Martin Kocher, ob ihm noch andere Fälle bekannt seien.

Die Wirtschaftskammer unterliege einer gesetzlich abgesicherten Selbstverwaltung und das Prüfrecht des Wirtschaftsministeriums sei eingeschränkt, führte Kocher aus. Die Kammer verfüge über eigene Prüfgremien. Dementsprechend müsse man die Aufklärung des Sachverhaltes abwarten, so Kocher. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vertagt.

FPÖ: Verlängerung der Schwellenwerteverordnung, "Aktion 60 plus" und Abschaffung der Prüfungstaxen für Lehrlinge

Die FPÖ fordert mit einem Entschließungsantrag die Justizministerin auf, umgehend die Schwellenwerteverordnung 2018 für das Jahr 2023 zu verlängern, um teure Vergabeverfahren zu verhindern und regionale Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zu unterstützen (3096/A(E)). So gebe es bereits massive Bedenken hinsichtlich eines Mehraufwands an öffentlichen Vergabeverfahren, weil die Verordnung nicht verlängert worden sei. Bis Ende 2022 sei es zulässig gewesen, Bauaufträge bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. € im Unterschwellenbereich im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung zu vergeben. Eine Direktvergabe im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich sei bis zu einem Auftragswert in Höhe von 100.000 € möglich gewesen. In der Vergangenheit habe sich immer wieder gezeigt, dass vor allem regional orientierte Klein- und Mittelbetriebe von der Vergabepraxis der Schwellenwerteverordnung profitiert haben, was auch die regionale Wertschöpfung gestärkt habe.

Erwin Angerer (FPÖ) verwies auf die Wirtschaft und deren Standesvertretung, die ebenfalls eine Verlängerung forderten. Gerald Loacker (NEOS) hatte grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, sah jedoch von Entscheidungsträger:innen geschaffene Umgehungskonstruktionen problematisch. Da die Verlängerung ohnehin bereits mit dem Justizministerium verhandelt werde, stellte Elisabeth Götze (Grüne) einen Vertagungsantrag der von ihrer Fraktion und der ÖVP angenommen wurde.

Von der Koalition vertagt wurden auch eine wiederaufgenommene Forderung der Freiheitlichen nach einer "Aktion 60 plus" für den österreichischen Arbeitsmarkt (2671/A(E)) und ein abermals eingebrachter FPÖ-Antrag auf die Abschaffung der Prüfungstaxen für Lehrlinge (297/A(E)).

SPÖ fordert Anti-Teuerungskommission

Für die Einsetzung einer Anti-Teuerungskommission spricht sich die SPÖ mit einem Entschließungsantrag aus (3218/A(E)). Es sei sehr wahrscheinlich, dass die derzeitigen Preissteigerungen trotz erfolgter Auszahlung des Energiekostenzuschusses II nicht zurückgenommen werden bzw. die Preise weiter steigen werden. Die Kund:innen würden dann weiterhin hohe bzw. weiter steigende Preise für die Produkte in den Regalen zahlen müssen, obwohl die Unternehmen ihre erhöhten Energiekosten rückwirkend großteils refundiert bekämen. Die Sozialdemokrat:innen fordern daher Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Energiehilfen für Unternehmen in Form von niedrigeren Preisen an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden. Eine sozialpartnerschaftlich beschickte Anti-Teuerungskommission sollte dies prüfen. Um Verstöße zu ahnden, seien geeignete Sanktionsinstrumente einzuführen, die bis zu einer vollständigen Rückzahlung der Unternehmenshilfen reichen, sollten diese gewinnerhöhend wirken, so die Forderung.

Es gehe darum die Bundesregierung dazu anzuhalten, nicht weiter nach dem "Gießkannenprinzip" zu agieren, sondern die Ursachen der Teuerung "an der Wurzel zu packen", erklärte Christoph Matznetter (SPÖ) die Intention des Antrags. Er verwies auf die iberische Halbinsel oder die Schweiz, die weit niedrigere Inflationsraten vorweisen könnten.

In den meisten Fällen liege das Grundproblem in einem Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, hielt Jakob Schwarz von den Grünen entgegen. Hier gebe es nichts "an der Wurzel zu packen". Schwarz zählte eine Reihe von bereits gesetzten preissenkenden Maßnahmen auf und betonte, dass es nicht nur um das Inflationsranking gehe, sondern auch um die soziale Verträglichkeit.

FPÖ-Mandatar Axel Kassegger pflichtete Schwarz bei, gab jedoch zu bedenken, dass das Missverhältnis möglicherweise etwas mit den Corona-Lockdowns und dem Abbrechen der Lieferketten zu tun habe. Die Lösung dafür liege jedoch nicht in der Schaffung einer neuen Kommission, wie auch Carmen Jeitler-Cincelli unter Verweis auf den hohen Komplexitätsgrad der Problematik erklärte. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) wit/sox/med


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