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Debatte im Verfassungsausschuss zeigt breite Zustimmung zur Strategie gegen Antisemitismus

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Der Verfassungsausschuss diskutierte heute über zwei Berichte zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus. Wie Bundesministerin Karoline Edtstadler den Abgeordneten im Rahmen der Debatte über die Berichte mitteilte, soll der Entwurf zu einer Novelle des Verbotsgesetzes demnächst in Begutachtung gehen. Der Bericht für das Jahre 2021 wurde mehrheitlich, ohne die Stimmen der FPÖ-Abgeordneten, zur Kenntnis genommen. Zum Bericht für 2022 gab es eine einstimmige Kenntnisnahme. Die Abgeordneten stimmten auch darin überein, dass der Bericht auch noch im Plenum des Nationalrats debattiert werden solle.

Auf der Tagesordnung stand auch die Jahresvorschau 2023 des Bundeskanzleramts über Vorhaben der EU für den Bereich Verfassung auf der Grundlage der Arbeitspläne von EU-Kommission und Rat. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Mit der Stimmenmehrheit von ÖVP und Grünen vertagt wurden mehrere Anträge der Opposition. So fordert die SPÖ eine Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes, damit die Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle von Ersatzfreiheitsstrafen öfter zum Einsatz kommt. Die FPÖ will eine Änderung der Bundesverfassung, um unabhängige Stadtrechnungshöfe möglich zu machen. Die NEOS sprechen sich dafür aus, dass die vom Nationalrat bzw. vom Bundesrat vorgeschlagenen Verfassungsrichter:innen nur mit Zweidrittel gewählt werden können. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Oppositionsparteien Verfassungsministerin Karoline Edtstadler auf, zu den Gesprächen, die sie über die Frage direktdemokratischer Instrumente auf Gemeindeebene geführt hat, bis 19. März dieses Jahres einen Bericht vorzulegen.

Bundeskanzleramt legt Berichte über Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus vor

Anfang 2021 hat die Bundesregierung ihre Nationale Strategie gegen Antisemitismus (NSA) vorgestellt. Im Verfassungsausschuss wurden heute der Bericht über die ersten Schritte der Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2021 (III-594 d.B.) sowie der Nachfolgebericht für das Jahr 2022 behandelt (III-880 d.B.). Für die Koordinierung der Strategie ist die in der Sektion IV des Bundeskanzleramts (BKA) eingerichtete Stabstelle Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe zuständig.

Die Strategie gegen Antisemitismus umfasst sechs strategische Säulen, von Bildung, Ausbildung, Forschung, Sicherheit und Schutz jüdischer Gemeinschaften und Einrichtungen bis zur Sicherstellung der effektiven Strafverfolgung antisemitischer Vorfälle. Weitere Säulen sind die Herstellung von entsprechenden Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Antisemitismus im Integrationsbereich sowie eine bessere Dokumentation und die Möglichkeit eines europaweiten Datenvergleichs. Die sechste Säule ist der gesellschaftliche Ansatz zur Sicherstellung eines gesamtgesellschaftlichen Wirkens und Austausches der staatlichen und privaten Institutionen zur Verhütung von Antisemitismus in all seinen Formen. Wie Bundesministerin Karoline Edtstadler im Bericht festhält, konnten 26 der 38 im NSA definierten Maßnahmen bis Jänner 2023 umgesetzt werden.

Edtstadler: Zahl antisemitischer Vorfälle geht zwar zurück, aber keine Entwarnung

FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan erklärte, dass seine Fraktion den Kampf gegen Antisemitismus selbstverständlich für wichtig halte und ihn unterstütze. So müsse man die Tatsache, dass die Migration auch viele Menschen nach Österreich bringe, die in antisemitischen Gesellschaften sozialisiert wurden, im Auge behalten. Die Ausführungen des Berichts für 2021, die COVID-19-Maßnahmengegner:innen pauschal mit Antisemitismus in Verbindung bringen würden, halte er allerdings für überzogen. Seine Fraktion werde daher den Bericht für 2022, nicht aber den für 2021 zur Kenntnis nehmen, kündigte er an.

Johannes Margreiter (NEOS) hielt es für wichtig, gerade im Bereich der Lehre und Ausbildung mehr darauf zu achten, dass auch hier eine Konfrontation mit dem Thema erfolge und Bewusstseinsbildung betrieben werde. Er stelle leider fest, dass unter anderem der Ukraine-Krieg eine neue Welle antisemitischer Äußerungen im Alltag zum Vorschein gebracht habe.

Abgeordnete Ulrike Fischer (Grüne) wies auf eine vermehrte Verbreitung judenfeindlicher Stereotype im Internet und bei Demonstrationen hin, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu verzeichnen gewesen sei. Sie habe das persönlich bei Demonstrationen gegen COVID-19-Maßnahmen erlebt, berichtete sie.

Bundesministerin Edtstadler betonte, die Bundesregierung nehme alle Erscheinungsformen des Antisemitismus sehr ernst, da ihr Auftauchen immer auch ein Indikator für die Bedrohung demokratischer Grundwerte in der Gesellschaft insgesamt sei. Was den Anstieg antisemitischer Vorfälle betreffe, so sei im ersten Halbjahr 2022 ein Rückgang antisemitischer Vorfälle in Österreich im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen gewesen. Diese an sich erfreuliche Tendenz stelle noch keinen Grund zur Entwarnung dar, zumal es im Bereich der tätlichen Angriffe auf Jüdinnen und Juden sogar eine Zunahme der gemeldeten Fälle gebe. Daher sei noch viel zu tun, um die vielfältigen Erscheinungsformen von Antisemitismus tiefgreifend und nachhaltig zu bekämpfen. Österreich habe sich mit der Strategie jedoch europaweit als Vorreiter im Kampf gegen Antisemitismus sowie in der erfolgreichen Förderung jüdischen Lebens positionieren können. Gerade im Bereich der Bildung werde sehr vieles unternommen.

Zu den bewusstseinsbildenden Projekten zählt Edtstadler auch die am 9. November 2021 eröffnete Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte im Wiener Ostarrichipark. Sie finde breite Beachtung, nicht nur bei österreichischen Bildungseinrichtungen, sondern auch international. Geplant sie nun auch ein Buchprojekt mit den Namen der rund 65.000 jüdischen Kinder, Frauen und Männer aus Österreich, die dem Nationalsozialismus zum Opfer gefallenen sind, informierte die Ministerin die Abgeordneten. Was die Pläne zur Einrichtung eines Shoah-Zentrums betrifft, nach denen sich ÖVP-Abgeordneter Rudolf Taschner erkundigte, liegen der Ministerin nach ihrem Bekunden keine aktuellen Informationen vor.

SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz sprach den 2022 von der Arbeitsgruppe zur Novellierung des Verbotsgesetzes vorgelegten Bericht an und wollte wissen, ob auch an Novellierungen anderer Gesetzesmaterien, wie dem Symbole- und dem Abzeichengesetz, gedacht sei. Sie wollte auch wissen, ob der Nationale Aktionsplan gegen Rechtsextremismus weiterhin verfolgt werde.

Bundesministerin Edtstadler teilte Abgeordneter Schatz mit, dass derzeit keine Änderungen der angesprochenen Gesetze geplant seien. Allerdings wolle man Gesetzeslücken im Verbotsgesetz schließen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei im Bundesministerium für Justiz erarbeitet und an die Medien "geleakt" worden. Er werde auch den Abgeordneten demnächst vorliegen, versicherte Edtstadler. Was den Kampf gegen den Rechtsextremismus betreffe, so strebe man danach, Synergien des Aktionsplans mit der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus zu erreichen, teilte die Ministerin Abgeordneter Schatz mit. Dabei habe sich die Einrichtung der Stabsstelle im Bundeskanzleramt sehr bewährt, da damit ein Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzungsschritte in anderen Ressort möglich sei.

EU-Jahresvorschau 2023 für den Bereich Verfassung mit Arbeitsplänen von EU-Kommission und Rat

Das EU-Arbeitsprogramm 2023 steht laut dem Bericht, den Bundeskanzler Karl Nehammer und die für Verfassung und Europa zuständige Bundesministerin Karoline Edtstadler vorgelegt haben, ganz im Zeichen der aktuellen Krisen (III-878 d.B.). Vor allem Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Energiekrise stelle die EU vor ungeahnte Herausforderungen, die sie geeint bewältigen müsse. Neben der Gewährleistung der Versorgungs- und Lebensmittelsicherheit für Bürger:innen habe daher die Aufrechterhaltung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit bei einer gleichzeitigen Stärkung der sozialen Marktwirtschaft oberste Priorität. Ein wichtiges Instrument zur Förderung der Krisenfestigkeit und Governance in der EU ist dabei laut Europaministerin Edtstadler die "Strategische Vorausschau" der Europäischen Kommission. In dieser Steuerungsplanung aufgezeigte Zukunftsszenarien würden dazu beitragen, dass die EU resilienter und strategisch autonomer agiert, insbesondere in Hinblick auf "für sie ungünstige Abhängigkeitsverhältnisse", wie es im Bericht heißt.

SPÖ-Abgeordneter Christian Drobits verwies im Zusammenhang mit dem Ziel der größeren Resilienz auf die Notwendigkeit, unter anderem auch die Anstrengungen der Cybersicherheit auf europäischer wie nationaler Ebene zu verstärken. Bundesministerin Edtstadler stimmte ihm zu und betonte, die Bundesregierung sei für diese Frage sensibilisiert und sehe die Chancen, aber auch die Risiken der Digitalisierung.

Selma Yildirim (SPÖ) sprach die Bemühungen der EU zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit an. Europa-Ministerin Edtstadler zeigte sich zufrieden darüber, dass mit der 2020 eingeführten "Konditionalitäten-Verordnung" ein neuer Weg beschritten worden sei, um Vertragsverletzungsverfahren entsprechenden Nachdruck zu verleihen und Reformen anzustoßen. Ungarn, bei dem die Verordnung erstmals zur Anwendung komme, habe bereits eine Reihe von Abhilfemaßnahmen erarbeitet. Sobald sie umgesetzt seien, werde die Mittelsperre aufgehoben. Österreich trage diesen Beschluss mit.

Skeptisch sah FPÖ-Abgeordneter Stefan, dass der aktuelle EU-Ratsvorsitz den EU-Integrationsprozess am Westbalkan vorantreiben wolle. Laut dem Bericht solle auch die im Vorjahr erfolgte Entscheidung des Europäischen Rats, der Ukraine und Moldau den Kandidatenstatus zu verleihen und Georgien eine europäische Perspektive zu geben, weiterverfolgt werden. Die EU müsse noch eine Reihe von Problemen lösen, bevor an eine weitere Aufnahme von Ländern, die noch weit davon entfernt seien, die Kriterien zu erfüllen, zu denken sei, meinte der FPÖ-Abgeordnete.

Abgeordneter Michel Reimon (Grüne) sagte, alles in allem sehe er im Bericht die Grundlagen für eine "großartige" Europapolitik der Bundesregierung. Ein Wermutstropfen sei allerdings die Frage der Erweiterung des Schengen-Raums. Reimon wies auch darauf hin, dass die aktuelle Trio-Präsidentschaft die Implementierung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 der EU besonders hinsichtlich der Umsetzung des COVID-19-bedingten Aufbauinstruments "NextGeneration EU" (NGEU) und der Finanzhilfen für die Ukraine beleuchten wolle. Dabei stelle sich die Frage, ob der EU-Haushalt in der derzeitigen Ausgestaltung über ausreichend Mittel und Spielraum für gemeinsame Herausforderungen verfüge, weshalb die EU-Kommission 2023 einen neuen Vorschlag für weitere Eigenmittel vorlegen wolle.

Bundesministerin Edtstadler erklärte, der Einspruch Österreichs gegen eine Erweiterung des Schengen-Raums habe eine intensive Diskussion über die Notwendigkeit, Maßnahmen gegen die illegale Migration zu ergreifen, angestoßen. Was den MFR betreffe, so spreche sich Österreich gegen eine Revision zum aktuellen Zeitpunkt aus, da die NGEU-Mittel bisher nur zu 20 % ausgeschöpft seien, weshalb es hier also noch Spielraum gebe.

Auch aus seiner Sicht gebe es eine "großartige" Europapolitik der Bundesregierung, sagte ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl. Allerdings komme diese nicht immer in der Bevölkerung an, meinte er. Europaministerin Edtstadler betonte, Österreich sei ein Vorreiter in der EU-Kommunikation, insbesondere, wenn es um das Angebot der niederschwelligen Information der Bevölkerung über die Europäische Union gehe. Das Angebot werde auch ständig erweitert.

SPÖ fordert mehr Einsatz von gemeinnützigen Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafen

Die SPÖ tritt für eine Novellierung des Verwaltungsstrafgesetzes ein, wonach der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe für Verwaltungsübertretungen unterbleiben bleiben soll, wenn der Übeltäter bzw. die Übeltäterin bereit sei, gemeinnützige Leistungen zu erbringen (2710/A). 2017 sei ein Entwurf dazu bereits in Begutachtung gegangen, dann aber aufgrund der bald darauf ausgerufenen Neuwahlen nicht mehr weiterverfolgt worden. Antragstellerin Selma Yildirim (SPÖ) argumentierte, dass es im Bereich des Strafrechts und des Finanzstrafrechts bereits die Möglichkeit gebe, Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Leistungen zu ersetzen. Friedrich Ofenauer (ÖVP) sagte, im Detail gebe es noch viele offene Fragen, wie die gemeinnützigen Tätigkeiten eingesetzt werden sollten, weshalb er sich für die Vertagung des Antrags aussprach.

FPÖ: Änderung der Bundesverfassung soll unabhängige Stadtrechnungshöfe ermöglichen

Die FPÖ will eine Aufwertung der Kontrollämter, die in manchen größeren Städten eingerichtet sind (1841/A(E)). Diese sollten ihre Kontrollaufgaben unabhängig vom jeweiligen Magistrat wahrnehmen können. Dazu braucht es nach Meinung der Freiheitlichen aber eine Änderung der Bundesverfassung. Die FPÖ wolle per Landesgesetz ermöglichen, dass die Unabhängigkeit von Leiter:innen von Stadtrechnungshöfen festgeschrieben und ihnen die Personalhoheit über die dort beschäftigten Bediensteten übertragen wird, führte FPÖ-Abgeordneter Thomas Spalt aus. ÖVP-Abgeordneter Ofenauer begründete seinen Vertagungsantrag mit dem Hinweis, dass bereits eine ganze Reihe von Kontrollinstrumenten bestehe und erst geprüft werden sollte, ob es sinnvoll sei, noch weitere zu schaffen.

Opposition für Förderung der direkten Demokratie auf Gemeindeebene

In einer gemeinsamen Initiative (3082/A(E)) erinnern FPÖ, SPÖ und NEOS an eine vom Nationalrat im November 2021 gefasste Entschließung, wonach Verfassungsministerin Karoline Edtstadler mit den Ländern in einen Dialog darüber treten soll, ob zur Absicherung und Förderung direktdemokratischer Instrumente auf Gemeindeebene eine Änderung der Bundesverfassung notwendig ist. Der Bericht der Ministerin soll lauten den Fraktionen bis zum 19. März 2023 dem Verfassungsausschuss zugeleitet werden.

Hintergrund für den Entschließungsantrag ist die Aufhebung einzelner Bestimmungen im Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetz und im Vorarlberger Gemeindegesetz durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach einer Volksabstimmung in der Vorarlberger Gemeinde Ludesch. Laut dem VfGH widerspricht es nämlich dem repräsentativ-demokratischen System in Österreich, wenn Bürger:innen über den Gemeinderat hinweg Entscheidungen treffen können.

Er trete zwar für direkte Demokratie ein und finde die Entwicklungen in Vorarlberg sehr interessant, meinte Georg Bürstmayr (Grüne). Die Meinung des VfGH, dass hier ein Widerspruch zum Verfassungsprinzip der repräsentativen Demokratie bestehe, sei aber ernst zu nehmen, weshalb er für eine Vertagung des Antrags sei.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler betonte, dass sich zunächst die Länder darüber einigen müssten, was ihr Begehren sei, bevor die Regierung weitere Schritte setze. Schließlich müsste man eine Volksabstimmung abhalten, wolle man direktdemokratische Elemente stärker in der Verfassung verankern.

NEOS für geänderten Wahlmodus für Verfassungsrichter:innen

Laut Bundesverfassung nominiert die Bundesregierung den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), den Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentin sowie sechs weitere Mitglieder und drei Ersatzmitglieder. Über die Nominierung der übrigen sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder entscheidet der Nationalrat bzw. der Bundesrat mit einfacher Mehrheit. Die NEOS sprechen sich dafür aus, dass jene Verfassungsrichter:innen, für die der Nationalrat bzw. der Bundesrat das Vorschlagsrecht hat, mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden (2919/A). Mit dem Prinzip der Zweidrittelmehrheit würde man die Stellung der VfGH-Mitglieder stärken, argumentierte NEOS-Abgeordneter Johannes Margreiter. Auch in diesem Fall stellte ÖVP-Abgeordneter Ofenauer den Vertagungsantrag, mit dem Argument, dass es in der Frage sehr unterschiedliche Sichtweisen gebe. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) sox


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