FPÖ-Mahr und Gruber: Verpflichtende Untersuchungshaft bei schweren Verbrechen muss wieder kommen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

FPÖ-Mahr und Gruber: Verpflichtende Untersuchungshaft bei schweren Verbrechen muss wieder kommen

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Linz (OTS) – In der heutigen Landtagssitzung wurde ein dringlicher Antrag gemeinsam mit der ÖVP eingebracht, damit die verpflichtende Untersuchungshaft bei Verbrechen mit einer Strafandrohung von über zehn Jahren wieder eingeführt wird. Der diesbezügliche Paragraph 173 Abs 6 in der Strafprozessordnung (StPO) war vom Verfassungsgerichtshof mit 1. Dezember 2022 aufgehoben worden. „Somit ist es nicht mehr verpflichtend, Personen, die zB einen Mord verübt haben, in U-Haft zu nehmen. Stattdessen muss stets überprüft werden, ob Flucht-, Verdunkelungs-, Wiederholungs- oder Tatbegehungsgefahr besteht. Es kann somit sein, dass bei Mord oder Vergewaltigung, dass trotz bei der Polizei gestandener Tat keine U-Haft verhängt wird und der Verdächtige bis zur Gerichtsverhandlung auf freiem Fuß bleibt“, so der FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr. ****

Auch Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber bekräftigte die freiheitliche Forderung: „Das muss rasch geändert werden. Wir fordern, dass Täter, die im Verdacht stehen, ein Verbrechen mit mindestens zehnjähriger Strafandrohung begangen zu haben, verpflichtend in U-Haft genommen werden müssen. Die Bundesregierung ist mit Nachdruck aufgefordert, hier eine Neuregelung zu schaffen.“

„Wir dürfen die Sicherheit der Bürger nicht gefährden, indem mutmaßlich gefährliche Straftäter nicht umgehend aus dem Verkehr gezogen und bis zu ihrem Verfahren in U-Haft genommen werden. Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen“, fassten beide freiheitlichen Politiker zusammen.

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