Bautenausschuss thematisiert geplante Maklergebühren, Teuerung und Klimaschutz | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bautenausschuss thematisiert geplante Maklergebühren, Teuerung und Klimaschutz

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Justizministerin Alma Zadić stand den Abgeordneten im heutigen Bautenausschuss im Rahmen einer aktuellen Aussprache Rede und Antwort. Diese thematisierten dabei die kürzlich im Nationalrat eingebrachte Novellierung der Maklergebühren, die Teuerung und Klimaschutzmaßnahmen im Wohnbereich.

Außerdem wurden zahlreiche Oppositionsanträge mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. Während die SPÖ einen Stopp jeglicher Mieterhöhungen bis 2025 sowie insgesamt ein neues Wohnrecht forderte, sprachen sich die Freiheitlichen angesichts der Teuerung für eine Verlängerung befristeter Mietverträge und eine Mietreduktion im Wiener Gemeindebau aus. Die Ausnahme von Geschäftsraummieten aus dem Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes und die Erweiterung der Duldungspflichten von Mieter:innen beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger waren Anliegen der NEOS.

Aktuelle Aussprache zu Maklergebühren, Teuerung und Klimaschutz

Die kürzlich im Nationalrat eingebrachte und medial diskutierte Novellierung der Maklergebühren bei der Vermittlung von Mietverträgen war eines der Themen der aktuellen Aussprache mit Justizministerin Alma Zadić. So wie in anderen Dienstleistungsbranchen solle künftig jene Person, ´die eine Leistung beauftragt hat, diese auch bezahlen, begrüßte die Justizministerin die Novelle als "gelungenes" Gesetz. Es sei geplant, dass die Regelung mit 1. Juli 2023 in Kraft tritt und diese den Mieter:innen dann jährlich eine Entlastung von 55 Mio. € bringt, betonte Zadić gegenüber Nina Tomaselli (Grüne). Umgehungskonstruktionen würden ausgeschlossen, damit die Provisionen der Makler:innen nicht an Mieter:innen "abgewälzt" werden können. Zudem seien umfassende Dokumentations- und Offenlegungspflichten für Makler:innen vorgesehen, die Mieter:innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen sollen, meinte die Justizministerin zur Forderung einer Beweislastumkehr von Maximilian Lercher (SPÖ). Missstände bei Immobilienmakler:innen seien das Ergebnis einer zu "laschen" Gewerbeordnung, meinte Philipp Schrangl (FPÖ). Als Entlastung für Mieter:innen begrüßte Nina Tomaselli (Grüne) die geplante Novelle. Johannes Margreiter (NEOS) sah die geplante Regelung hingegen skeptisch, sei sie doch ein Eingriff in die Vertragsfreiheit und habe keine soziale Treffsicherheit.

Von ÖVP und Grünen im Ausschuss erneut vertagt, wurde ein SPÖ-Antrag, der sich auch für eine Änderung des Maklergesetzes einsetzt und die Einführung eines Erstanbieter-Prinzips oder Bestellerprinzips vorsieht (51/A).

Die Teuerung und die Energiekosten seien für viele Menschen sehr fordernd und die Bundesregierung habe deswegen zahlreiche Maßnahmen im Wohnbereich gesetzt, erklärte die Justizministerin auf die Fragen von Andrea Holzner (ÖVP), Maximilian Köllner (SPÖ), Maximilian Lercher (SPÖ), Harald Troch (SPÖ) und Nina Tomaselli (Grüne). In der Bundesregierung werde intensiv diskutiert, was gegen die steigenden Preise getan werden soll und weitere Maßnahmen seien aktuell in politischer Abstimmung.

Hinsichtlich erster Erfahrungswerte der Ende 2021 beschlossenen Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes und des darin vorgesehenen "right to plug" erkundigten sich Johann Singer (ÖVP), Gerhard Deimek (FPÖ) und Martin Litschauer (Grüne). Es gebe positive Rückmeldungen und es sei ein ausgewogener Kompromiss gelungen, für etwaige Nachbesserungen müssten aber noch mehr Erfahrungen abgewartet werden, erläuterte Zadić. Die Umrüstung von Heizungen in Mehrparteienhäusern seien ein dringendes Anliegen zur Dekarbonisierung, meinte die Justizministerin zu Johannes Margreiter (NEOS) und plädierte für dementsprechende Fördermodelle zur Unterstützung.

SPÖ: Neues Wohnrecht und Einfrieren der Mieten bis 2025

Ein "Einfrieren sämtlicher Mieten" in Form eines Stopps jeglicher Mieterhöhungen bis 2025 fordert SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher (2605/A(E)). Insgesamt brauche es ein neues, modernes und transparentes Wohnrecht, geht aus einem weiteren Entschließungsantrag hervor.( 2202/A(E)). Bis zum Inkrafttreten sollen gesetzliche beziehungsweise zu verordnende Mieterhöhungen ausgesetzt werden. Ein neues Wohnrecht soll laut der Sozialdemokratin Spekulationen erschweren, reale Investitionen in ökologische Standards und Wohnqualität belohnen sowie die Leistbarkeit von Wohnraum für Durchschnitts-Verdiener:innen auch in urbanen Lagen wiederherstellen. Beide Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Im Ausschuss unterstrichen die SPÖ-Mandatare Maximilian Lercher und Maximilian Köllner ihre Forderungen mit dem Verweis auf zahlreiche Erhöhungen der Mietkosten in den letzten Jahren. Johann Singer von der ÖVP konnte der Intention der Anträge einiges abgewinnen und sah ebenfalls die Notwendigkeit von Neuregelungen insbesondere, um den Mieter:innen Planungssicherheit bezüglich der Mietkosten zu geben. Gleichzeitig betonte er, dass durch die Teuerungspakete der Bunderegierung bereits viele Belastungen für die Bevölkerung abgefedert worden seien. Philipp Schrangl (FPÖ) stellte die Frage in den Raum, warum die Sozialdemokratie etwa in Wien, wo sie regiere, keinen Stopp von Mieterhöhungen durchsetze.

Auch Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli zeigte sich über den Bedarf an Alternativmodellen überzeugt und begrüßte die dahingehende parteienübergreifende Diskussion. Die gegenwärtige Gesetzeslage biete jedoch keine Grundlage für ein Aussetzen von Mieterhöhungen – lediglich ein Aufschub sei möglich, was letztendlich zu einer "schlagartigen" Erhöhung nach der beschlossenen Zeit führen würde. Tomaselli regte eine parlamentarische Enquete zu dieser Thematik an.

Ein erneut aufgenommener Entschließungsantrag der SPÖ zur weitgehenden Abschaffung von Befristungen bei Wohnungs-Mietverträgen wurde abermals mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt (1996/A(E)).

FPÖ für Verlängerung befristeter Mietverträge und Mietreduktion im Wiener Gemeindebau

Angesichts der Teuerungswelle fordert FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl eine Verlängerungsoption für Mieter:innen bei gleich bleibender Miete für befristete Mietverträge, die in den nächsten zwölf Monaten auslaufen. Danach drohten oftmals hohe finanzielle Herausforderungen für die Bewohner:innen, argumentiert er im Entschließungsantrag (2807/A(E)). Ausgenommen werden sollen Objekte, in denen nachweislich konkrete Umbauten geplant sind, die durch eine Verlängerung verunmöglicht würden.

Bei Neuvermietungen betrage der Anteil an befristeten Wohnungen sogar fast 80 %, wie Schrangl im Ausschuss ergänzte. Die derzeitige Lage verlange nach einer derartigen Maßnahme. Eine einfache Verlängerung der Mietverträge würde das Problem der Mietsteigerungen nicht beheben, warf Nina Tomaselli (Grüne) ein. Besser wäre es laut ihr, den Fokus auf eine Valorisierung der Mieten zu legen. Schrangl erwiderte, dass sein Antrag auch vorsehe, dass der Mietzins sich nicht erhöhen dürfe, weshalb Tomasellis Kritik "ins Leere laufe".

Außerdem setzen sich die Freiheitlichen für eine Mietreduktion im Wiener Gemeindebau ein (2426/A(E)). Dazu sollen bisher dem Richtwert unterworfene Gemeindebauten der gemeinnützigen Grundmiete zuzüglich Erhaltungsbeitrag unterworfen werden. Es könne nicht angehen, dass 500.000 Bewohner:innen der Gemeindebauten wesentlich höhere Mieten als im Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus für ihre meist sanierungsbedürftigen Wohnungen bezahlen, verweist Schrangl auch auf den durch den Rechnungshof kritisierten Sanierungsrückstau.

Nina Tomaselli teilte Schrangls Kritik an den Verhältnissen in den Wiener Gemeindebauten im Vergleich zum gemeinnützigen Wohnbau, wo "vorzügliche Sanierungsschritte" gesetzt würden, obwohl weniger Mieteinnahmen zur Verfügung stünden. Wiener Wohnen könne sich dem Regime der gemeinnützigen Grundmiete jedoch jederzeit selbst unterwerfen. Tomaselli stellte für beide FPÖ-Initiativen Vertagungsanträge, die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen auch angenommen wurden.

NEOS: Entfall der Geschäftsraummieten aus dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes

Geschäftsraummieten aus dem Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes auszunehmen und dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (AGB)zu unterstellen, fordert NEOS-Abgeordneter Johannes Margreiter mittels Antrag (2448/A). Das Mietrechtsgesetz schränke die Vertragsfreiheit und -gestaltung zum Schutz der Mieter:innen vor Übervorteilung massiv ein. Geschäftsraummieten sollen daher zukünftig im ABGB geregelt werden, womit bei Neuabschluss kein Kündigungsschutz mehr anwendbar sein soll und Kündigungsbestimmungen einzelvertraglich zu regeln seien. Bisher kündigungsgeschützte, unbefristete Mietverträge sollen den NEOS nach auf für 30 Jahre befristete Verträge umgestellt werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Die Praxis zeige, dass das Mietrechtsgesetz im Geschäftsbereich "überschießend" wirke und die Gerichte unnötig belaste, führte Margreiter im Ausschuss aus. Man könne Unternehmer:innen zutrauen, dass sie wissen, was sie unterschreiben. Nina Tomaselli (Grüne) und Philipp Schrangl (FPÖ) konnten die Intention des Antrags nicht nachvollziehen und betonten, dass es auch im Geschäftsbereich darum gehe, schwächere Marktteilnehmer, wie Kleinunternehmen, vor stärkeren, wie Immobilienspekulant:innen, zu schützen.

NEOS fordern Erweiterung der Duldungspflichten von Mieter:innen bei Umstieg auf erneuerbare Energieträger

Auch der Umstieg auf erneuerbare Energieträger, insbesondere "zentrale, nachhaltige Wärmeversorgungssysteme" bei der Raumwärme ist den NEOS ein Anliegen. Einzelne Mieter:innen sollen den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen nicht mehr blockieren können, fordern die NEOS in einem Entschließungsantrag (1303/A(E)). Dazu brauche es eine Änderung der Duldungspflichten im Mietrechtsgesetz, in denen die Umstellung des Heizsystems derzeit nicht erfasst sei. Vor allem Gebäude, auf die der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zutreffe, hätten aufgrund der alten Bausubstanz einen hohen Heizwärmebedarf, argumentieren die Antragsteller. Auch diese NEOS-Initiative wurde von den Koalitionsfraktionen vertagt.

Die derzeitige Gesetzeslage genüge den notwendigen klimapolitischen Anforderungen nicht, wie Johannes Margreiter (NEOS) ausführte. Der Einbau energiesparender Heizsysteme sowie Verbesserungen in der Wärmedämmung würden "riesiges" Dekarbonisierungspotenzial bergen. Margreiter zeige damit ein wichtiges Thema auf, meinte ÖVP-Mandatar Joachim Schnabel. In den Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz sei bereits auch das Mietrechtsgesetz thematisiert worden. Martin Litschauer (Grüne) unterstrich ebenfalls die Relevanz der Thematik und sprach von weiterem Regelungsbedarf in Richtung einer Verpflichtung zum Energieumstieg.

Ein weiterer wieder aufgenommener Antrag der NEOS wurde von ÖVP und Grünen erneut vertagt. Darin fordern die NEOS, das Eintrittsrecht in Hauptmietrechte zu beschränken, wobei ein mehrjähriger Aufenthalt in der Wohnung eine wesentliche Voraussetzung sein soll (103/A). (Schluss Bautenausschuss) pst/wit


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