Homophober Diskriminierungsfall in Wiener Taxi zeigt akuten Handlungsbedarf | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Homophober Diskriminierungsfall in Wiener Taxi zeigt akuten Handlungsbedarf

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Ein Wiener Arzt wurde am 26. Dezember 2022 aus einem Taxi geworfen, nachdem er seinen Partner während der Fahrt geküsst hatte. In einem Posting auf einem sozialen Netzwerk machte er den Diskriminierungsfall publik. Seither berichten österreichische Medien davon, u. a. ORF.at, „Kurier“ und die „Kronen Zeitung“. 

„Fahrgast sind rechtlich die Hände gebunden“ 

„Dieser aktuelle Fall zeigt schmerzlich, dass Diskriminierung noch immer zum Alltag vieler Menschen aus der LGBTI*-Community in Österreich zählt“, sagt Astrid Weinwurm-Wilhelm, Präsidentin von Pride Biz Austria, und fügt hinzu: „Ein homophober Arbeitgeber ist gegenüber einer lesbischen Angestellten schadensersatzpflichtig und kann rechtlich belangt werden, wenn er diese aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Einem Fahrgast, der wie im vorliegenden Fall aus einem Taxi geworfen wird, sind jedoch rechtlich die Hände gebunden.“ 

Diskriminierungsschutz ausbauen 

Ähnliches passierte Anfang Februar 2022, als ein Beherbergungsbetrieb in der Wachau auf seiner Webseite unter dem Titel „Warum wir ein Anti-Homo-Haus sind“ klar zu verstehen gab, dass homosexuelle Gäste unerwünscht sind. Auch über diesen Fall berichteten österreichische Medien eingehend. „Leider ist bisher wenig passiert. LGBTI-Personen unterstehen in Österreich noch immer keinem umfassenden Diskriminierungsschutz. Es ist hoch an der Zeit, diesen Rechtsbereich auf alle Lebensbereiche auszuweiten. Etwa auf die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, darunter fallen Wohnraum, Versicherungs- und Bankdienstleistungen, der Gesundheitssektor oder die Gastronomie. Hier schützt das österreichische Recht nur vor Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit oder von Behinderung. Auch der Gesundheitsbereich ist zu öffnen. Damit meine ich, dass Leistungen der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungen, zum Beispiel das Krankengeld oder die Familienbeihilfe, LGBTI-Personen diskriminierungsfrei bereitgestellt werden sollen“, so Astrid Weinwurm-Wilhelm weiter.

* Die englische Abkürzung „LGBTI“ steht für „Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersexual“. Übersetzt: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender- und intergeschlechtliche Personen.

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