Hörl: Neuer Energiekostenzuschuss wirkt wettbewerbsfördernd und arbeitsplatzsichernd!
„Mit dem Energiekostenzuschuss 2 für 2023 sorgt die Bundesregierung für einen wichtigen Standortimpuls, der in vielerlei Hinsicht Wirkung zeigen wird“, freut sich Tirols Wirtschaftsbundobmann NR Franz Hörl. Mit der Veränderung der Förderkriterien werde nun auch der Zugang für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert und vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung der Wirtschaftsstandort gestärkt.
„Die Staffelung in insgesamt fünf Förderstufen trägt wesentlich zur möglichst umfassenden Unterstützung bei und verhindert, dass bestimmte Branchen an den bis dato geltenden Schwellenwerten in Sachen Energieintensität scheitern“, so Hörl. Als entscheidenden Pluspunkt im Vergleich zur Vorgängerregelung bezeichnet Hörl etwa die Neuerung, dass die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität in den ersten beiden Förderstufen entfällt. Zudem hebt Hörl auch den Faktor Planungssicherheit hervor. „Niemand kann vorhersagen, wie sich die Preise am Energiemarkt kurz- und mittelfristig entwickeln werden. Umso wichtiger ist es für unsere Betriebe, dass für das kommende Jahr eine praktikable Lösung zur Entlastung gefunden wurde“, erklärt der Wirtschaftsbundobmann.
Auch mit Blick auf die wirtschaftlich eng mit Österreich verbundenen Nachbarländer wie Deutschland sei die Maßnahme ein entscheidender Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. In der Förderpraxis für 2023 bedeutet dies unter anderem, dass in der ersten Stufe 60 Prozent der Mehrkosten für Energie übernommen werden. „Insgesamt wird der neue Energiekostenzuschuss zusätzlichen Druck von den Betrieben nehmen und somit dazu beitragen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhalten bleibt und Arbeitsplätze gesichert werden“, so Hörl, der abschließend auch die Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 bis Jahresende begrüßt.
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