ÖGB-Reischl: „PensionistInnen dürfen keine Billig-Arbeitskräfte werden”
„Die Pensionistinnen können ab dem Regelpensionsalter jetzt schon unbegrenzt neben ihrer Pension dazu verdienen. Wenn jetzt überlegt wird, den Pensionsversicherungsbeitrag für arbeitende PensionistInnen zu streichen, dann ist es wichtig, dass nicht auch noch der Dienstgeberbeitrag zur Pensionsversicherung für diese Personengruppe entfällt”, warnt Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB.
„Denn dann wären PensionistInnen, die eigentlich schon durch ihre Pension abgesichert sein sollten, kostengünstiger als Menschen im erwerbsfähigen Alter, und die brauchen dringender einen Job.”, gibt Reischl zu bedenken. Trotz dem Ruf nach Arbeitskräftemangel gibt es noch genug arbeitslose Menschen – insbesondere Langzeitbeschäftigungslose, und das sind über 76.000 Menschen in Österreich.
„Das heißt, es sollte lieber Geld in die Hand genommen werden, um Langzeitbeschäftigungslose wieder in Beschäftigung zu bringen, als den Dienstgeberbeitrag zur Pensionsversicherung für arbeitende Pensionisten zu streichen”, fordert Reischl.
Dienstgeberbeitrag zur Pensionsversicherung darf für arbeitende PensionistInnen nicht entfallen
Finanzminister Brunner hatte zuvor in der Tiroler Tageszeitung als Maßnahme, um den Abstand zwischen dem faktischen und dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter weiter zu verringern, die Abschaffung der Pensionsversicherungsbeiträge nach dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters vorgeschlagen.
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