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WKÖ-Seeber: Maßnahmenpaket gegen Arbeitskräftemangel im Tourismus dringend notwendig

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Zu Beginn der Wintersaison hat sich die angespannte Situation am touristischen Arbeitsmarkt drastisch zugespitzt. WKÖ-Bundesspartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft, Robert Seeber, fordert daher dringend ein Maßnahmenpaket gegen den Arbeitskräftemangel im Tourismus.

Die Anzahl der Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie lag im Oktober 2022 bei 198.826, das sind um 5.323 (2,8%) zwar mehr als im Vergleichsmonat des Jahres 2019, wobei allerdings 40% davon in Teilzeit tätig sind.

„Angesichts des akuten Mitarbeitermangels erreichen uns täglich verzweifelte Hilferufe, vor allem aus den Wintertoursimusregionen“, berichtet Seeber. Vielfach kann der Bedarf mit den regionalen Mitarbeitern und den Saisonierkontingenten nicht mehr abgedeckt werden. Das aktuelle Tourismus-Jahreskontingent für Drittstaatsangehörige umfasst 2.989 Personen. Das sind nicht einmal 1,5% der im Tourismus direkt Beschäftigten. Auch die Rot-Weiß-Rot-Karte erweist sich für den Tourismus nur bedingt geeignet. Allein in Tirol fehlen derzeit weit über 1.000 Saisoniers. Zahlreiche Betriebe müssen ihr Angebot einschränken oder sind zur Aufgabe gezwungen.

Seeber: „Es braucht daher dringend ein Bündel von Maßnahmen, um den touristischen Arbeitsmarkt zu entlasten, den Druck von den Mitarbeiter:innen und Betrieben zu verringern und dem Anspruch als Qualitätstourismusland gerecht zu werden.“ Einerseits müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Attraktivierung der Rahmenbedingungen für Mitarbeiter im Tourismus verbessert werden und andererseits bedarf es mehr Flexibilität  bei Beschäftigung von Drittstaatssaisoniers und Aushilfskräften.

Bundesspartenobmann Seeber fordert daher:

1.    Eine maximale Aufstockung der Drittstaat-Saisonierkontingentplätze im Rahmen der anstehenden Verlängerung der Saisonkontigentverordnung für 2023.

2.    Als Sorfortmaßnahme eine Öffnung der Saisonierkontingente, in Fällen, in denen der Bedarf nicht am regionalen Arbeitsmarkt gedeckt werden kann, sprich, wenn das sogenannte „Ersatzkraftverfahren“ negativ verläuft.

3.    Eine unbürokratische steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Regelung für temporäre Aushilfskräfte, Pensionisten und Studenten sowie eine steuerliche Begünstigung von Überstunden.

4.    Nutzung des Potentials von Ukrainer:innen in Österreich durch rasche Umsetzung der beschlossenen Erhöhung der Zuverdienstgrenze

5.    Verbesserungen bei der Steuerbegünstigung von Mitarbeiterwohnungen

6.    Schaffung von tourismusgerechten öffentlichen Kinderbetreuungsplätzen.

7.    Eine tourismusgerechte Adaptierung der Rot-Weiß-Rot-Karte

„Der Tourismus braucht unbedingt mehr Personal, um den Druck von der Belegschaft und den Unternehmen zu nehmen. Im Qualitätstourismusland Österreich steht der Mensch und die persönliche Betreuung im Mittelpunkt. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die das Arbeiten in der Branche attraktiv machen und die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Wettbewerb sichern. Wir können es uns nicht leisten, Wertschöpfung aus Personalmangel liegen zu lassen“, appelliert Seeber eindringlich an die Bundesregierung, rasch zu handeln. (PWK517/ES)

 

 

 

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