Persönliche Assistenz: 100 Millionen Euro für deutliche Verbesserungen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Persönliche Assistenz: 100 Millionen Euro für deutliche Verbesserungen

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Das Sozialministerium will bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zur Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen schaffen. Dafür stellt das Sozialministerium insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll die Assistenz in Freizeit und Beruf langfristig vereinheitlicht und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Das gaben Sozialminister Johannes Rauch, ÖVP-Klubobmann August Wöginger und der Präsident des Österreichischen Behindertenrates, Klaus Widl, bei einer Pressekonferenz bekannt. Ein Pilotprojekt in Vorarlberg, Tirol und Salzburg startet bereits im kommenden Jahr. Die Ausweitung auf weitere Bundesländer ist geplant. "Wir verbessern damit für tausende Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen”, zeigt sich Sozialminister Johannes Rauch erfreut. ****

    Die Zuständigkeit für die Persönliche Assistenz ist zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Über 2.000 Personen nehmen die Persönliche Assistenz für Freizeitgestaltung nach landesrechtlichen Vorschriften in Anspruch, rund 600 eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nach bundesgesetzlichen Vorschriften. Die Systeme sind in ihrem Umfang von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Einheitliche Regeln für Beruf und Freizeit

    Die beiden getrennten Systeme sollen nun zusammengeführt werden. Das Sozialministerium schafft mit einer neuen Förderrichtlinie die Voraussetzung, damit die Bundesländer ihre unterschiedlichen Systeme zur Persönlichen Assistenz anpassen können. Damit setzt das Ministerium einen zentralen Punkt des Regierungsprogramms zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen um. 

    Die neuen Kriterien für die Förderung des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen wurden vom Sozialministerium in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Tirol, Salzburg und Vorarlberg erarbeitet. Die Behindertenverbände – allen voran Vertreter:innen des Österreichischen Behindertenrats – waren in die Erarbeitung einbezogen. Insgesamt werden hierfür bis zu 100 Millionen Euro vom Sozialministerium zur Verfügung gestellt. 

Pilotprojekt startet im Frühjahr

    Bereits im Frühjahr 2023 startet ein Pilotprojekt in den Bundesländern Salzburg, Tirol und Vorarlberg, bei dem die Zusammenführung der Persönlichen Assistenz in Freizeit und Beruf erprobt wird. Zeitgleich läuft ein Evaluierungsprozess, um laufend Verbesserungen einarbeiten zu können. Ziel ist, dass auch alle anderen Bundesländer die neue Förderung in Anspruch nehmen und die Persönliche Assistenz damit bundesweit für alle Lebensbereiche vereinheitlicht wird. 

    Die Verbesserung der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist mir persönlich ein großes Anliegen. Mit der neuen Förderrichtlinie schaffen wir die Voraussetzung für eine bundesweite Vereinheitlichung für die Persönliche Assistenz in Beruf und Freizeit. Der Start mit einem Pilotprojekt in drei Bundesländern ist sinnvoll, um die neuen Richtlinien in der Praxis zu testen. Mit den zusätzlichen Budgetmittel haben auch alle anderen Bundesländer die Möglichkeit, sich am Pilotprojekt zu beteiligen. Dann haben wir erstmals einheitliche Bedingungen für Menschen mit Behinderung in ganz Österreich", betont Sozialminister Johannes Rauch. “Nur gemeinsam gelingt es uns, eine bundeseinheitliche Persönliche Assistenz für alle Lebensbereiche zu schaffen und einen weiteren Meilenstein der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.” 

    „Uns in der Volkspartei ist es ein wichtiges Anliegen, in den Bereichen Behinderung und Inklusion weitere notwendige Schwerpunkte zu setzen“, so August Wöginger, Klubobmann und Sozialsprecher der Volkspartei. Wöginger weiter: „Dabei bildet die Persönliche Assistenz einen wichtigen Bestandteil. Mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln von 100 Millionen Euro gehen wir nun in Form von Pilotprojekten in drei Bundesländern an die Umsetzung. Die Teilnahme am Pilotprojekt steht aber allen Bundesländern offen. Ein niederschwelliger Zugang soll dabei ein Mehr an Barrierefreiheit und ein selbstbestimmtes Leben sicherstellen, von dem auch eine größere Anzahl an Menschen profitiert. Denn die Persönliche Assistenz ist der wichtigste Hebel für eine erfolgreiche Inklusion und damit für die Teilnahme am sozialen Leben im Alltag.“

    „Der Österreichische Behindertenrat begrüßt das Pilotprojekt Persönliche Assistenz. Dieses stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur österreichweiten Ausrollung bundeseinheitlicher, bedarfsgerechter Persönlicher Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen dar“, erklärt Klaus Widl.

Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert

    Die erarbeiteten Kriterien sollen erstmals einheitliche Rahmenbedingungen für alle Lebensbereiche schaffen. Vereinheitlicht werden dazu die Definition der Persönlichen Assistenz, die Bedarfsfeststellungen, Serviceleistungen, Leistungserbringung sowie die Evaluierung und Qualitätssicherung. 

    Zudem wird eine Erweiterung der Anspruchsberechtigten um Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen angestrebt. Bislang ist das Angebot in den Bundesländern meist auf Menschen mit körperlichen Behinderungen, die Pflegegeld beziehen, beschränkt. Als wesentliche Verbesserung ist zukünftig die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Assistent:innen vorgesehen. 

    Die Förderrichtlinie sieht zudem eine gemeinsame Anlaufstelle im Sinne des One-Stop-Shop-Prinzips für die Persönliche Assistenz vor. Diese soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung nur einen Antrag stellen und nur mit einer Stelle abrechnen müssen, egal welche Art der Persönlichen Assistenz (Freizeit oder Arbeitsplatz) sie beziehen. Assistenzwerber:innen können künftig auch die gleichen Personen als Assistent:innen in allen Lebensbereichen beschäftigen. (schluss)

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