FPÖ – Wurm zu Konsumentenschutzausschuss: Liefert Schwarz-Grün mit VKI-Antrag Sachverhaltsdarstellung an WKStA? | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

FPÖ – Wurm zu Konsumentenschutzausschuss: Liefert Schwarz-Grün mit VKI-Antrag Sachverhaltsdarstellung an WKStA?

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„Ein kräftiges Eigentor haben die beiden koalitionären Konsumentenschutzsprecher Peter Weidlinger (ÖVP) und Ulrike Fischer (Grüne) dem grün-geführten Konsumentenschutzministerium mit einem heute unter Tagesordnung 3 im parlamentarischen Konsumentenschutzausschuss zu behandelnden Entschließungsantrag geschossen“, so FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm.

„Nach knapp dreijähriger Ressortleitung unter den grünen Konsumentenschutzministern Anschober, Mückstein und Rauch sowie der Vergabe von zig Millionen Euro an Fördergeldern an den Verein für Konsumenteninformation kommen die beiden Konsumentenschutzsprecher Weidlinger und Fischer aktuell offensichtlich zur Schlussfolgerung, dass es in den letzten drei Jahren keinerlei Evaluierung beziehungsweise Entscheidungsgrundlagen für den jährlich überwiesenen Bundesbeitrag an diesen Verein gegeben hätte. Wäre das tatsächlich so, dann würde das bedeuten, dass es in den vergangenen Jahren unter den grünen Ministern Anschober, Mückstein und Rauch keinerlei Prüfungen der Finanzierungsstruktur im Zusammenhang mit der Förderwürdigkeit des VKI gegeben hätte. Wäre das tatsächlich so, dann wäre das nicht nur ein schwerer Verstoß gegen haushaltsrechtliche Grundsätze, sondern mutmaßlich sogar ein Fall für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Dies würde nämlich bei einer angenommenen fehlenden sachlichen Grundlage der Finanzierungs- und Förderungswürdigkeit, die man offensichtlich nach dreijähriger Amtsführung erst jetzt evaluieren möchte, bedeuten, dass unter Umständen sogar mutmaßlich strafbare Delikte, wie Untreue (§153 StGB), Fördermissbrauch (§ 153b StGB) oder Amtsmissbrauch (§ 302 StGB) im Zusammenhang mit dem VKI im Raum stehen könnten“, erklärte Wurm.

„Folgt man diesem Sachverhaltsstrang, den die Abgeordneten Weidlinger und Fischer durch ihren Entschließungsantrag eröffnet haben, dann wären nicht nur die bisher im Amt befindlichen grünen Minister Anschober, Mückstein und Rauch im Rahmen ihrer Ministerverantwortlichkeit inklusive der damit in ihren Kabinetten befassten Mitarbeiter ‚reif für eine staatsanwaltschaftliche Befundung‘ durch die WKStA, sondern auch hohe und höchste Beamte im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK). Wie wir aus dem Umfeld der Konsumentenschutzsektion wissen, zogen sich die Verhandlungen zwischen dem zuständigen Sektionschef Dr. Ulrich Herzog, dem ordentlichen VKI-Mitglied Arbeiterkammer und den für die Finanzen verantwortlichen Verantwortungsträgern im VKI allein heuer für die Auszahlung des Förderbeitrags 2022 von Frühjahr bis Ende September 2022. Dass bei solchen intensiven Verhandlungen kein einziges Mal das Thema Evaluierung der Finanzierungs- und Förderungswürdigkeit auf den Tisch gekommen wäre, lässt einen als teilnehmenden Beobachter nur noch staunen“, sagte Wurm.

„Darüber hinaus sei daran erinnert, dass im Jahr 2020 im Vereinsregister beim VKI durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer damals sogar der Vermerk einer drohenden Insolvenzgefahr eingetragen wurde. Dieser wurde mittlerweile durch die Sanierung des VKI unter einer neuen Geschäftsführung wieder gelöscht. Auch in diesem Zusammenhang hätte es zu einer Evaluierung der Finanzierungs- und Förderungswürdigkeit des VKI kommen müssen, sonst hätte dieser Wirtschaftsprüfer ja wohl selbst gegen einschlägige insolvenzrechtliche, vor allem aber auch berufsrechtliche Vorgaben verstoßen. Zu all dem kommt, dass die aktuelle Präsidialsektionschefin Dr. Brigitte Zarfl – im Jahr 2019 Expertenministerin im BMSGPK – damals von den Beamten der Konsumentenschutz- und Präsidialsektion ihres Ministeriums ein VKI-Finanzierungsgesetz ausgearbeitet hatte, das dann auch als Initiativantrag von SPÖ und FPÖ noch im Herbst 2019 in den Nationalrat eingebracht worden sei. Dass dies alles ohne einschlägige und intensive Prüfungen der Finanzierungs- und Förderungswürdigkeit geschehen sei, würde wohl viele mit den Vorgängen im BMSGPK befassten teilnehmenden Beobachter wundern. Als FPÖ-Konsumentenschutzsprecher, aber insbesondere auch als Vorsitzender des parlamentarischen Ausschusses für Konsumentenschutz werde ich heute jedenfalls den anwesenden Minister Rauch und den zuständigen Sektionschef Dr. Ulrich Herzog befragen, wie sie es als Organwalter mit der begleitenden Evaluierung der Finanzierungs- und Förderungswürdigkeit des VKI in den letzten Jahren gehalten haben. Fallen die Antworten nicht erschöpfend und umfassend aus, dann wird wohl noch vor Weihnachten der Rechnungshof, aber auch die WKStA diesbezüglich Post bekommen“, betonte Wurm.

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