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WKÖ-Kopf: Lieferkettengesetz ist nach wie vor unausgegoren

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Bei der heute vom EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat beschlossenen Position zum EU-Lieferkettengesetz („Corporate Sustainability Due Diligence“) bleiben aus Sicht der Wirtschaft weiterhin viele Fragen offen, denn die Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Umfeld steht auf dem Spiel: „Die Bemühungen in Hinblick auf nachhaltiges Wirtschaften von Unternehmen sind zu befürworten. In der vorliegenden Form ist das geplante EU-Lieferkettengesetz aber nach wie vor unausgegoren. Der nunmehr beschlossene Text enthält, verglichen mit dem ursprünglichen Richtlinienentwurf, zwar einige Verbesserungen, es sind aber noch viele Fragen offen, die für die Handhabbarkeit und Praktikabilität zentral sind“, betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

„Gesamte Wertschöpfungsketten zu kontrollieren, stellt eine zusätzliche Bürokratie im unternehmerischen Alltag dar. Insbesondere für KMU bedeutet das eine massive Belastung, für Unternehmen bestimmter Sektoren ist das eine fast unerfüllbare Anforderung. Ein österreichischer Betrieb kann gar nicht die ganze Wertschöpfungskette kontrollieren, das wäre absurd und würde die exportstarke heimische Wirtschaft vor nahezu unerfüllbare Herausforderungen stellen“, so Kopf. Der Vorschlag war aus Sicht der Wirtschaft im aktuellen Stadium noch nicht abstimmungsreif, weshalb sich der österreichische Wirtschaftsminister auch enthalten hat.

In Hinblick auf die Verhandlungen im Frühjahr unterstreicht Kopf, dass es insgesamt zu keiner Fragmentierung des Binnenmarkts durch eine Mindestharmonisierung kommen dürfe. „Für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ist essenziell, dass die Anwendbarkeit der neuen Regeln möglichst einheitlich in allen Mitgliedstaaten sichergestellt ist und zumindest innerhalb der EU ein „level playing field“ geschaffen wird. Eines darf keinesfalls passieren: Dass durch diese Regelung die Energiesicherheit in Europa gefährdet wird. Unsere – im weltweiten Vergleich vorbildlichen – Unternehmen dürfen nicht verantwortlich gemacht werden für Verfehlungen, die weit außerhalb ihres Einflussbereiches passieren. Die Folge wäre, dass sich Unternehmen aus Märkten zurückziehen bzw. Produktionsketten nicht mehr bedient werden können“, betont der WKÖ-Generalsekretär.

Wie klare, praktikable und von den Betrieben auch umsetzbare Lösungen aussehen könnten, wurde erst heute Vormittag in der WKÖ bei einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion mit Vertreter:innen aus EU-Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert. (PWK510/USP/SR)

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